von polizei aufgegriffen

3. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
oi!!!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
von polizei aufgegriffen

hallo!
ich bin gestern ,bzw. heute morgen von der polizei aufgegriffen worden!und zwar war ich bei ner party und wollte eigentlich zu fuß nach hause gehen,hab ich wohl aber nicht mehr so gut geschafft...naja aufjedenfall saß ich denn in ner bushaltestelle und hab wohl gepennt,keine ahnung mehr,naja ich weiß nur noch,dass denn aufeinmal die polizei da war und meinten,sie müssen mich nach hause fahren.ich hab zwar gesagt,ich würde lieber gehen (oder so ähnlich) naja die haben mich denn trotzdem nach hause gefahren,jetzt wollte ich einfach nurmal fragen,ob ich noch mit irgendwas rechen muss,also irgendwelche kosten auf mich zu kommen ider so,dafür dass sie mich nach hause gefahren haben!?
ich hab die polizisten zwar noch gefragt,aber ich weiß nicht mehr was die gesagt hat!naja ****** alkohol halt...

hat einer erfahrungen mit solch einer sache?
achja,ich habe nichts gemacht,"nur" totall besoffen gewesen und gepennt!

danke für antworten!!
mfg
Oi!Oi!Oi!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

mit Strafrecht hat das nichts zu tun...Ich nehme aber mal stark an, daß das kostenpflichtig ist. Sie können, wenn Sie einkommensschwach sind, Stundung oder Ratenzahlung beantragen. Der Staat als Gläubiger ist eher langmütig, wenn es sich nicht um Geldstrafen oder Bußgelder handelt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
oi!!!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ja,ok,ich wusste nicht wo ich es sonst rein schreiben sollte...sorry!

ist es denn immer so,dass man das bezahlen muss,oder kann es auch sein,dass gar nichts kommt!?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Prinzipiell sind solche Sachen (wie auch z.B. das Übernachten in der Ausnüchterungszelle) gebührenpflichtig. Jedes Bundesland hat dafür eigene Gebührenordnungen, die auch unterschiedliche Namen haben. Im Land Berlin heisst das Ding z.B. 'Polizeibenutzungsgebührenordnung'.

Für ein 'Nach-Hause-Fahren' dürften schätzungsweise weniger als 50,00 € anfallen (evtl. auch abhängig von der Entfernung).

Es kann aber auch durchaus sein, dass die Polizei das Ganze aus reiner Nettigkeit (im Rahmen der Streifenfahrt) gemacht hat und insoweit keinen offiziellen Vorgang daraus macht, also auch keine Gebühren geltend gemacht werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
oi!!!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

naja also es waren nur 3km....

also ich weiß noch,dass sie aufjedenfall mit der zentrale gefunkt haben und gesagt haben dass sie mich halt nach hause fahren...ist das dadurch jetzt also ein offizieller vorgang?

danke schonmal für die antworten!!!

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nein, nicht unbedingt. Der Zentrale sagen sie so oder so Bescheid, da die ja wissen muß, wo der Wagen gerade rumschwirrt und dass sie einen 'Passagier' an Bord haben, also gerade keinen Einsatz zugeteilt bekommen können. Ein offizieller Vorgang ist es, wenn sie einen Einsatzbericht darüber anlegen.

Sie haben 2 Möglichkeitn:

a) Sie warten einfach ab. Wenn in den nächsten 4-6 Wochen keine Rechnung kommt, war es das.

b) Sie fragen bei der Polizei nach. Wobei ich persönlich das nicht machen würde, um keine ggf. 'schlafenden Hunde zu wecken'

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
oi!!!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ok,was anderes als abwarten wird mir wohl nicht übrig bleiben....nachfragen mach ich lieber nicht,wie du es sagst.."keine schlafenden hunde wecken"
danke für die hilfe!!! :cheers:

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#7
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Solange Sie sich anständig verhalten haben schätze ich das da nichts kommt da den Polizisten die Schreibarbeit wegen so einer 5 Min-Aktion bestimmt zu nervig ist.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was mir bei dem Stichwort 'anständiges Benehemen' gerade noch einfällt ist, dass mir mal ein Polizist hier bei uns sagte, dass es auch darauf ankommt, ob die selber im Rahmen der Streife die 'hilflose Person' entdecken und nach Hause bringen (dann idR. keine Kosten, wenn anständiges Benehmen) oder ob irgendein Bürger bei der Polizei anruft, nach dem Motto: 'Da und da liegt einer' und die Polizisten den Auftrag dann per Funk von der Leitstelle bekommen, dahin zu fahren. Dann wird in aller Regel ein kostenpflichtiger Vorgang draus.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'ich hab zwar gesagt,ich würde lieber gehen (oder so ähnlich) naja die haben mich denn trotzdem nach hause gefahren,'

Ich gehe davon aus, dass nichts mehr nachkommt. Ansonsten stellt sich nämlich dann die Frage, ob Sie tatsächlich nicht mehr nach Hause hätten gehen können, ob die Polizei dies ohne Arzt hätte feststellen können etc.

Unwahrscheinlich heißt aber nicht ausgeschlossen.

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#10
 Von 
oi!!!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,ich bins nochmal!
mir wollte heute jemand erzählen,dass man wenn man total besoffen ist und von der polizei angetroffen wird,dass man denn auch seinen führerschein verlieren kann,auch wenn man zu fuß ist!?
was meint ihr dazu?
danke schonmal!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Unsinn!

Das könnte nur der Fall sein (über einige Ecken), wenn Sie als besoffener Fußgänger Verkehrs-Straftaten begehen, bzw. z.B. den Straßenverkehr durch z.B. das Ausheben von Gullideckeln gefährden oder Steine von Autobahnbrücken auf die darunter langfahrenden Autos werfen.

Dieser 'jemand' hat das wahrscheinlich mit 'Drogen' verwechselt. Wird man als Fußgänger mit Drogen angetroffen, kann man tatsächlich seinen Führerschein verlieren. Aber auch dabei kommt es noch auf weitere Einzelheiten an. Bei 'harten Drogen' (das ist im Sinne des Gesetzes alles ausser Cannabis) geht es jedoch relativ schnell und 'unkompliziert'. Das gilt jedoch nicht für Alkohol.


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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#12
 Von 
oi!!!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ok,danke...das beruhigt mich ein bisschen!
naja jetzt werd ich mal abwarten,was kommt!
aber ich bin froh,dass es solche foren hier gibt,wo einige leute die wahrscheinlich ahnung von solchen sachen haben,einen ein paar antworten schreiben!!!
DANKE!!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@!streetworker!

so wie der polizist es sagt, war es zumindest mal.
ich sass vor ca 25 jahren auch an einer bushaltestelle, hilflos. nicht betrunken,bekifft o.ä. aber völlig verlaufen hatte ich mich. die strasse in die ich hätte abbiegen müssen sah so aus, wie die, in der ich gelandet war;)
irgendjemand hat wohl die polizei angerufen, die nahmen mich mit. ich zeterte natürlich rum im jugendlichen eifer und durfte bleiben. 27 Dm hat mich das gekostet-ohne frühstück und es nannte sich 'unterbringung zur sicherung einer hilflosen person'

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Genau, oder auch kurz: 'Schutzgewahrsam' genannt. :)

Mit 27,00 DM bist Du da noch gut weggekommen (naja, wobei 25 Jahre natürl. auch eine lange Zeit sind). Ich habe vor knapp 10 Jahren mal einen meiner Verwandten früh morgens aus dem 'Schutzgewahrsam' abgeholt (Ausnüchterungszelle). Der mußte knapp 90,00 DM berappen. Ich hab noch gescherzt, dass er dafür auch das Hotel neben dem Polizeikommissariat hätte nehmen können und dort auf sicher ein schmackhafteres Frühstück bekommen hätte... :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#15
 Von 
oi!!!
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ok,soweit ich weiß würde eine übernachtung in der ausnüchterungszelle bei uns 40€ kosten....das haben uns die polizisten ca. stunden vorher angeboten,weil wir kein bock hatten nach hause zu laufen....aber das war uns zu teuer,und naja wir wollten gehen...ich bin wohl irgendwie auf halben "liegen" geblieben und die gleichen polizisten haben mich denn nach hause gefahren...naja ist bisschen ******* gelaufen,ich hoffe jetzt mal,dass mein "taxi" keine ernsthaften konsequenten hat und auch nicht so teuer wird,wenn was kommt!
trotzdem danke für die antworten :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

wird nix kommen. denke es wird als inoffizielle amtshandlung verbucht und gut...paddy

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