angenommen ist folgender Fall: ein 17-jähriger Junge wird überfallen und zusammengeschlagen. Dadurch erlitt der Junge einen Nasenbeinbruch. Alles relativ eindeutig. Anzeige ist erstattet und läuft...
Jetzt meine Frage, vor welchem Gericht macht man Schmerzensgeld geltend (vorausgesetzt in diesem Fall, werden dem Jungen ein paar EUR zugesprochen)? Läuft das einher beim Strafverfahren oder muss das noch mal extra in einem Zivilgerichtsverfahren über die Feststellung UND die Höhe des Schmerzensgeldes ein Verfahren anstreben?
Vielen Dank!
-- Editiert von Mike-BY am 28.11.2007 13:41:13
vor welchem Gericht Schmerzensgeld beanspruchen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
man kann beantragen, dies im Strafverfahren klären zu lassen (sog. Adhäsionsverfahren). Oft lehnen die Ferichte das aber ab. Dann bleibt nur das Zivilverfahren, wo man zunächst mal die Prozeßkosten selbst trägt. Zu berücksichtigen bleibt auch, daß mit einem Urteil auf Schadensersatz zwar gepfändet werden kann, aber eben nur dann, wenn da etwas zu pfänden ist. Die Pfändungsfreigrenzen sind recht großzügig (Alleinstehender ohne Kinder: 930 Euro Freibetrag im Monat).
Gruß vom mümmel
vielen Dank schon mal!
Zu welchem Zeitpunkt beantragt man diese "Mitentscheidung"? (angenommen es kommt zu einem Gerichtsverfahren)
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Kurze Zwischenfrage: Wie alt ist der Täter?
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
habe auch gerade gesehen, dass bei Jugendstraftaten ein Adhäsionsverfahren nicht möglich ist. Ich weiß leider nicht, wie alt der Täter ist...
Wie würde das Ablaufen, wenn der Täter noch Jugendlicher wäre? D.h., Klage auf Schmerzensgeld NUR vor dem Zivilgericht?
Hi,
so ist es.
Gruß vom mümmel
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