vorgeworfener Diebstahl und Mittäterschaft->was passiert nun?

13. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
vorgeworfener Diebstahl und Mittäterschaft->was passiert nun?

Ich habe ein großes Problem.
Und zwar bin ich mit einer Schulkameradin zusammen (Abendgymnasium,bin 24 Jahre)in einem Elektromarkt gewesen und
hatte einen Rucksack auf.Dieser hat ein offenes Nylonnetzfach.
Ich lief hinter meiner Schulkameradin zur Kasse vor,plötzlich
wird sie vom Ladendedektiv aufgegriffen,weil sie gesehen worden
ist,etwas eingesteckt zu haben. Ich stand etwas weiter abseits.
Da behauptete sie auf einmal,ja xyz habe genauso CDs gestohlen.
Daraufhin kam der Typ zu mir und frgte mich,ob das denn stimme.
Ich verneinte.Daraufhin sollte ich den Rucksack zeigen. Machte
ich. Plötzlich meinte der LD:"Na,was haben wir denn hier?" und holte aus dem Netzfach 5 CD´s á 19,99 Euro raus. Völlig verdattert guckte ich und sagte,dafür habe ich keine Erklärung!
Die Schulkameradin grinste hämisch. Ich würde nie etwas stehlen,
ehrlich bin auch noch nie in irgendwelche juristischen Erscheinungen getreten,da ich nach dem Abitur selber Jura studieren möchte. Wir wurden dann unsanft ins Büro des LD gebeten,dort holte man die Polizei,die uns beide (sehr peinlich)
in Handschellen abführte und auf dem Revier verhörte.

Ich habe eine Anzeige wegen Diebstahl und Mittäterschaft bek.
Wie kann ich meine Unschuld beweisen,was passiert jetzt mit mir?
Werde ich etwa vorbestraft oder muss ins Gefängnis,weil ich
Erwachsener bin?
Habe echt eine Riesenangst!! Bitte helft mir!!

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36 Antworten
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#1
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Ps: Ich habe es leider wirklich nicht bemerkt, das ich die CD`s drin hatte,
zumal mein Rucksack eh schwer war, von
den Schulsachen. Und ich habe die CD`s
zu keinem Zeitpunkt angerührt.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank,für Ihre Antwort.
Der Warenwert betrug 100 Euro,ja.
Warum mir die Schulkameradin das angetan
hat,kann ich mir inzwischen denken,ich bin
mit ihrem Ex-Freund zusammen,der hat sich
aber aus andern Gründen von ihr getrennt.
Vielleicht möchte sie Rache ausüben?
Der Ladendedektiv wollte,dass wir verhaftet
werden deswegen.Habe mal nachgeschaut,was sie mit ED-Behandlung meinten. Ja,es wurden von mir Fingerabdrücke genommen,Fotos gemacht. Wird das wo gespeichert? Was ist, wenn mir nicht geglaubt wird? In der ersten Vernehmung meinte der Beamte:"Na sie hätten ja auch Handschuhe tragen können oder mit der Jacke/Pullover die CDs anfassen können!"
wie hoch wäre so eine Geldauflage,bin ich dann vorbestraft? Und warum habe ich die Anzeige noch wegen Mittäterschaft? Da ich absoluter Laie bin,was das Thema Recht anbelangt,ersuche ich hier um Hilfe.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

Sofern Ihre Aussagen stimmen und auch die bei Ihnen gefundenen CD´s auf Fingerabdrücke untersucht wurden, müssten darauf ja die Spuren Ihrer (Ex)Freundin zu finden sein. In Anbetracht der Tatsache, dass kaum jemand so unklug ist, gestohlene Waren sichtbar aus dem Laden zu transportieren (Was natürlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.) könnte ein dementsprechender Beweisantrag sinnvoll sein. Besser wäre es aber gewesen, dies bereits am Tatort zu beantragen (Ich weiß, hinterher ist man immer schlauer.).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja,ich denke und hoffe,dass ihre Fingerabdrücke darauf sind. Und was den Beweisantrag betrifft,wie soll ich das als Laie wissen?

Was ist mit den Fingerabdrücken und den Fotos, werden die wo gespeichert?
Warum Mittäterschaft?
Was könnte mich für eine Strafe ereilen?
Würde das meine Laufbahn,die ich anstreben
will, zerstören? Ich hoffe nicht!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Gut,vielen Dank, für die Antwort,da bin ich schon mal sehr beruhigt,dass ich dann keine Einträge bekomme.Was wäre mit der Mittäterschaft,was hat dies zu bedeuten?
Ich werde ansonsten so schnell wie möglich die Polizei darauf aufmerksam machen.
Werden die ED Daten und die Kriminalakten
auch beim BKA gespeichert?? Dann hätte ich noch ein Problem mehr! :(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie ist das gemeint,die Tat mit meiner Kollegin gemeinschaftlich begangen? Ich
wusste von alle dem nichts, erst als der
Ladendedektiv meinen Rucksack durchsucht
hat,habe ich darüber Kenntnis erlangt?

Das mit dem BKA ist ganz großer Mist,um
es mal vorsichtig zu benennen,denn ich habe mein Abi fast fertig und a)dort ein Be-
werbungsverfahren laufen,wo ich eine Zu-
sage in Aussicht habe und b) mein Freund
arbeitet dort,der soll von alle dem nichts wissen,weil es mir so peinlich ist,die ED-Behandlung habe ich ja schon als demütigend empfunden. Zu b)sollte ich ihm dann wohl lieber erzählen,mit dem Risiko,dass er nichts mehr mit mir zu tun haben will,was ich nicht hoffe??

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie ist das gemeint,die Tat mit meiner Kollegin gemeinschaftlich begangen? Ich
wusste von alle dem nichts, erst als der
Ladendedektiv meinen Rucksack durchsucht
hat,habe ich darüber Kenntnis erlangt?

Das mit dem BKA ist ganz großer Mist,um
es mal vorsichtig zu benennen,denn ich habe mein Abi fast fertig und a)dort ein Be-
werbungsverfahren laufen,wo ich eine Zu-
sage in Aussicht habe und b) mein Freund
arbeitet dort,der soll von alle dem nichts wissen,weil es mir so peinlich ist,die ED-Behandlung habe ich ja schon als demütigend empfunden. Zu b)sollte ich ihm dann wohl lieber erzählen,mit dem Risiko,dass er nichts mehr mit mir zu tun haben will,was ich nicht hoffe??

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie ist das gemeint,die Tat mit meiner Kollegin gemeinschaftlich begangen? Ich
wusste von alle dem nichts, erst als der
Ladendedektiv meinen Rucksack durchsucht
hat,habe ich darüber Kenntnis erlangt?

Das mit dem BKA ist ganz großer Mist,um
es mal vorsichtig zu benennen,denn ich habe mein Abi fast fertig und a)dort ein Be-
werbungsverfahren laufen,wo ich eine Zu-
sage in Aussicht habe und b) mein Freund
arbeitet dort,der soll von alle dem nichts wissen,weil es mir so peinlich ist,die ED-Behandlung habe ich ja schon als demütigend empfunden. Zu b)sollte ich ihm dann wohl lieber erzählen,mit dem Risiko,dass er nichts mehr mit mir zu tun haben will,was ich nicht hoffe??

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ist ja echt große Sch...mit dem BKA.
Denn das wäre mein Traumjob,da so nen Ausbildung zu machen und dann da zu arbeiten. Werde mich schnellstmöglich um
einen Anwalt für Strafrecht kümmern,guck grad nebenbei,wo es da einen gibt hier bei mir.Na hoffentlich,geht da alles gut.
Und wie würden Sie die Sache mit meinem
Freund einschätzen? Was ist wenn von der (ex) Freundin keine Fingerabdrücke drauf
sind und wie erkläre ich das beim BKA, wenn ich zum Abschlussgespräch soll?? So nen Verfahren dauert doch bestimmt lange?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Was ist das bitte für ein Freund, an den man sich nicht wenden kann, wenn man in Schwierigkeiten steckt???

Wenn deine Schilderung stimmt, müsste er dir doch eher helfen können mit guten Tipps. Stattdessen willst du ihm die Sache verheimlichen. Vielleicht weil du doch nicht so ahnunglos warst?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Karamel,die Situation ist so,wie geschildert,ich wusste davon wirklich nichts.

Ich weiss nicht,ob ich ihm das als Kripo-
beamten erzählen soll,weil er dann mit
seiner "Verhörtaktik" anfängt und ich
Angst habe,obwohl ich ja nun wirklich nix
für kann und ihn auch nicht so einschätzen würde,er mich verlässt.Nur ich glaube,es
ist besser ihm die Wahrheit zu sagen,als
wenn er es über den Computer oder seine
Kollegen erfährt,weil dann ist die Beziehung
glaube ich wirklich beendet.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wenn er dein Freund ist und dich liebt, dann steht er zu dir und hilft dir. Wenn er ein A.. ist und sich von dir trennt, weil du in Schwierigkeiten steckt - na, meinst du wirklich, dass das dann so ein großer Verlust ist? Mal im Ernst, so einen Typen brauchst du doch nicht, oder?

Aber wenn er es woanders her erfährt, könnte er schon enttäuscht sein, dass du ihm so wenig vertraust.

Es gibt nur einen Weg das herauszufinden - und dabei kannst du eigentlich nur gewinnen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

An Ihren Sachverhaltsschilderungen können durchaus Zweifel entstehen. Eine Einstellung des Verfahrens ist zwar möglich, jedoch in einem Falle wie diesem nicht zwingend. Bei einer Einstellung erhalten Sie Einträge in Ihre Polizeilichen Register und in das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister. Bei einer Verurteilung zusätzlich noch Einträge in Ihr Bundeszentralregister. Mit den Registern des Bundeskriminalamtes (BKA) hat dies nichts zutun. Bei der Bewerbung beim BKA sind schwebende Verfahren in der Regel anzugeben. Darüber wird man Sie entsprechend belehren (z.B. in Ausfüllbögen usw.).

Zur weiteren, genaueren Informaton lesen Sie sich bitte meinen Rechtsartikel Diebstahl und seine Konsequenzen im Rechtsratgeber unter folgendem Link hier bei 123Recht.net durch:

<a href=http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&f=ratgeber_strafrecht~-~besonderer~teil_ladendiebstahlroenner&p=1 >Link: Diebstahl und seine Konsequenzen</a>

Durch eine erst kürzliche komplette Überarbeitung ist der Artikel mit vielen weiteren Informationen versehen worden, so dass dieser Sie umfassend informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet.

An der rechten Seite finden Sie eine Seitenübersicht (1-15).



Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 13.06.2006 19:35:47

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

- Doppelposting -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 13.06.2006 19:31:40

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
Auch das BKA führt Register (siehe BKAG).
Das ist korrekt, hier jedoch entsprechend der Schilderungen im Sachverhalt nicht einschlägig.

quote:
Dies wird so gesehen bei einer ED-Behandlung.
Nein, eine überregionale Bedeutung ist in solchen Fällen nicht zwingend.

quote:
Die Straftat (100 Euro Schaden) begangen oder nicht ist Kinderkram.
Fangen Sie bitte nicht wieder damit an.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 13.06.2006 20:22:18

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Eine ED-Behandlung für Zwecke der Beweisführung wird natürlich nicht beim BKA gespeichert, denn das Ergebnis darf ohnehin nur für Zwecke des laufenden Strafverfahrens verwendet werden. Eine ED-Behandlung für Zwecke des erkennungsdienstes kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit üblicherweise nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, Wiederholungs- und Rückfalltätern in Betracht. Auch bei Bagatelldelikten kann eine ED-Behandlung für solche Zwecke rechtswidrig sein. Ansonsten wäre ich mir auch nicht sicher, ob eine Speicherung von Daten nach §81b 2.Alternative auch zwangsläufig beim BKA erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

(Doppelposting)

-- Editiert von danielB am 14.06.2006 02:03:52

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Herrn Rönner: Also der Sachverhalt ist so wie ich ihn geschildert habe,nichts darin wurde vorenthalten.Ich werde mir nun einen Anwalt für Strafrecht suchen und hoffe das das ganze Verfahren bald zu Ende ist,damit ich doch noch meine Chance habe,a)das meine Unschuld bewiesen worden ist und b)beim BKA ein Studium zu beginnen.
Inwiefern sollte es Kinderkram sein,wie es
so schön tituliert worden ist??
Habe mir den Link durch gelesen,vielen Dank,war sehr interessant und auch hilfreich in Bezug auf dessen,dass ich jetzt ein kleines bischen mehr Bescheid weiß darüber.

@Karamel: Habe gestern Abend allen Mut zu-
sammen genommen und meinem Freund alles er-
zählt,begeistert war er natürlich nicht ge-
rade,aber ich muss keine Angst haben,dass
er mich verlässt und er versucht mir,insofern im das möglich ist zu helfen und das Allerwichtigste: er glaubt mir.
DANKE,für das Mut zusprechen,Sie hatten Recht!!

Und was angesprochen worden ist hier,dass
er in den PC schauen kann,ob gegen die Klassenkameradin was vorläge,besonders in dieser Richtung,dürfe er nicht,sagt er.
Er meinte noch,dass,wenn dem Ladendedektiv Glauben geschenkt werde,seine Aussage Gewicht findet,egal ob ich es jetzt war oder nicht (war es natürlich nicht!),dann könne es da schon zu ner Verurteilung kommen.
-> was könnte dabei rauskommen? hoffe keine
Vorstrafe deswegen zu erhalten!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

HalloKleene_Maus,

quote:
Inwiefern sollte es Kinderkram sein,wie es
so schön tituliert worden ist??
Das frage ich mich in der Tat allerdings auch immer wieder, warum Karl.May in seinen Beiträgen viele der hier geschilderten Straftaten als 'Kinderkram' abstempelt.

quote:
Und was angesprochen worden ist hier,dass
er in den PC schauen kann,ob gegen die Klassenkameradin was vorläge,besonders in dieser Richtung,dürfe er nicht,sagt er.
Das ist korrekt. Zugriffe sind nur im Rahmen der Strafverfolgung oder zu anderen strafrechtlich relevanten Gründen zulässig. Desweiteren wird jeder Zugriff protokolliert, so dass man nachvollziehen kann, welcher Beamte, wann, welche Informationen abgerufen hat.

quote:
-> was könnte dabei rauskommen? hoffe keine Vorstrafe deswegen zu erhalten!
Siehe meinen Rechtsartikel (Link siehe oben).

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Herr Rönner,

sorry,hatte mir den Link gestern Abend durch gelesen und heute beim posten den Inhalt nicht mehr im Kopf gehabt.

Habe ihn mir in der Zwischenzeit noch
einmal in Ruhe durchgelesen und die ent-
sprechende Stelle gefunden,was die Frage
der Strafe betrifft.

Vielen Dank noch einmal,für die Antworten
und den Link-Hinweis.

Ich finde diesen Beitrag wirklich sehr hilf-
reich,vor allem auch für Laien sehr gut verständlich geschrieben der ansich fast den
gesamten Fragenkatalog (die Fragen,die
man sich dann stellt)abdeckt.Besonders das
Schlusswort finde ich gut in Hinsicht auf
Humor und 100%iger Wahrheit. Würde diesen Link gerne weiter empfehlen,wenn ich das darf.

Ansonsten hoffe ich wie gesagt,dass meine Unschuld noch bewiesen werden kann und sollte ich wirklich (zu Unrecht in meinen Augen) verurteilt werden, hoffe ich auf eine
niedrige Geldstrafe.Aber da kann mir dann sicherlich auch der Strafverteidiger,den ich
inzwischen gefunden habe, weiter helfen.

Liebe Grüße und noch einen schönen,sonnigen Tag.

Ps: Im übrigen sehr schön,in meinen Augen,
dass es solche Foren gibt und vor allem einem doch bis auf ein paar Ausnahmen viell. qualitative und weiter helfende Antworten gegeben werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kleene_Maus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich glaube nicht,dass mein Freund bei der Kollegin mit mir antanzt,denn a) ist das Sache der ermittelnden Behörde,b)hat er mit dem Ermittlungsverfahren nichts zu schaffen und c)wenn wir sie gezielt darauf ansprechen,könnte das, so denke ich bestimmt Ärger geben.

Fingerabdrücke von mir sind definitiv keine auf den CDs drauf.Was mit deren Fingerabdrücken ist,keine Ahnung.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Kleene_Maus,

ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Komplimente und freue mich, dass der Rechtsartikel Ihnen gut gefallen und Ihnen weitergeholfen hat.

quote:
Würde diesen Link gerne weiter empfehlen,wenn ich das darf.
Das dürfen Sie gerne machen.

Gern geschehen und alles Gute. Sofern Sie wollen, lassen Sie uns den weiteren Fortgang Ihres Verfahrens wissen. Wir würden uns über Feedback freuen.


Viele Grüße,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

quote:
@Kandidate, @thosim, @wastl:
Habt Ihr eine gute Idee wie man hier praktisch vorgehen kann ?
Die Überprüfung der Fingerabdrücke ist eine gute Idee. Diesem schließe ich mich an. Auch das Hinarbeiten auf eine Einstellung des Verfahrens (uU gegen Auflagen) ist sicherlich erstrebenswert. Primär sollte jedoch darauf hingearbeitet werden die Unschuld zu beweisen. Dabei kann der Strafrechtsanwalt von Vorteil sein.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

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