vorladungs als Zeuge - besonders schwerer Diebstahl

4. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
lagavulin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
vorladungs als Zeuge - besonders schwerer Diebstahl

hallo,
ich habe heute (per normaler Post) einen Brief von der Polizei bekommen.

darauf steht:

Vorladung

sehr geehter...
in der Ermittlungssache wegen Bes. schw. Fall des Diebstahls am
ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich. Sie werden daher gebenen am ... als Zeuge zu erscheinen.

nach dem "Diebstahls am" steht kein Datum.

Ich weiss gar nicht wodrum es geht? Werde ich evtl beschuldigt?

Bin total Konfus.



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Du musst nicht hingehen (zur Polizei). Bei sowas wird es allerdings wahrscheinlich ein Gerichtsverfahren geben, wo du dann auch als Zeuge geladen wirst, da MUSST du dann hin.

Es ist also sinnvoll hinzugehen, damit du überhaupt mal weißt um was es geht. Du musst (bei der Polizei) ja auch keine Aussage machen, wenn du nicht willst!

Wenn du wg. besonders schwerem Diebstahl "beschuldigt" wärst oder "verdächtig", dann käme wohl kaum ein Brief, sondern direkt zwei Beamte mit Handschellen ;)

Vielleicht wurde in der Nachbarschaft was geklaut und die wollen nun wissen, ob du um eine bestimmte Uhrzeit was gehört / gesehen hast... Mal als Beispiel.

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#2
 Von 
lagavulin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

kann man denn vorab telefonisch erfragen worum es geht?

also es kann nicht sein, dass die mich zwar erst mal als zeugen einladen, ich aber evtl ein verdächtiger wäre? und dann beschuldigter bin in der Sache schwerer Diebstahl?

wie gesagt, ich habe absolut keine Ahnung worum es geht. aber es wäre sehr erleichternd, wenn es doch wahrscheinlich nicht schlimmes sein wird.

wenn alles alle bedinbgt verdächtigen bei schwerem Diebstahl "anders weitig" bescheid bekämen, dann wäre das für mich schon mal eine Erleichterung!

weiss da jmd näheres drüber?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lagavulin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

also ist es möglich, dass sich auch bei schwerem Fall von Diebstahl der Zeugenstatus in einen Beschuldigten Status umwandeln kann?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lagavulin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

wie gesagt, wüsste nicht was ich in der Richtung angstellt haben könnte.

kann so etwas evtl mit ebay oder so zusammen hängen?

hatte vor ca einem jahr eine CD bei ebay verkauft, die ich vorher auch fort erworben hatte. Dann stellte sich heraus, dass dieses eine Kopie war. Und ich müsste einen Anwalt Gebührern wegen einer Urheberechtsverletzung bezahlen.

Kann denn sowas als schwerer Diebstahl angesehen werden?

gibt es überhaupt einen begrifflichen bezug von Uhreberechtsverletzung und schwerem Diebstahl?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lagavulin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

habe heute bei der Polizei angerufen. Und er hat mir grob auskuft gegeben worum es geht.
ich habe anfang diesen Jahres ein Navi bei ebay verkauft. Welches ich ein paar Monate vorher bei ebay erworben hatte.
Jetzt scheint es dort wohl ein Problem zu geben. Ich denke mal es ist wohl gestohlen.

Hatte damals extra die Seriennummer übeprüfen lassen.

Jetzt habe ich gesagt, dass ich natürlich nicht mehr weiss woher ich das Navi ursprünglich hatte. Das meint der Polizist: das wäre schlecht, da würde ich mich ja verdächtig machen.

Wie soll ich mich da am besten verhalten?
Bin für jeden Tip Dankbar.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

In jedem Fall sollten Sie sich auch darauf einstellen, dass der Käufer Schadensersatz von Ihnen für das Navi-Gerät verlangen wird. Dazu ist er berechtigt. Das sind Sie natürlich auch gegenüber Ihrem Verkäufer. Allerdings wären dafür natürlich Kontaktdaten nützlich.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

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