Vorsätzliche Körperverletzung - mit welchem Strafmaß kann ich rechnen?

9. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
hansal__
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsätzliche Körperverletzung - mit welchem Strafmaß kann ich rechnen?

hallo bitte um hilfe!!
habe anklageschrift erhalten
tatbestand wie folgt: habe vor einer diskothek ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden grund 2 mal mit meinem kopf gegen die stirn meines gegenüber gestoßen.

er erhielt dadurch erhebliche schmerzen, schwellung an der stirn
und ein benommenheitsgefühl

anklage wegen öffentlichen interesses

strafbar laut: §§223 Abs. 1 , 230 Abs. 1 StGB ; §§1 , 105 JGG

ich habe den tatvorwurf bestritten.

beweismittel: lichtbilder anscheinend vom geschädigten.
1 zeuge des geschädigten und ein PHM der den fall aufgenommen hat




nun meine wichtige frage:
mit welchem strafmaß kann ich ca rechnen??

danke schon im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

wichtige Frage zurück: Wie alt sind Sie? Haben Sie Vorstrafen, womöglich sogar einschlägige?

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

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