vorwurf des betrug

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
mark22jip
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
vorwurf des betrug

guten tag,
ich habe eine vorladung von der polizei bekommen das ich im august 2003 drei elektro geräte im gesamtwert von ca.600 euro im auktions haus "hood.de" an ein person verlauft haben soll.die ware wurde bezahlt und nicht geliefert.ich bin der beschuldigte.das habe ich aber nicht getan.ich habe mich noch nie bei hood.de angemeldet und dort verkauft.
heute war ich bei der polizei.das kam dabei raus:
ich wohne in Köln-aber laut akte komme ich aus berlin.da habe ich nie gewohnt.
laut akte wurde das geld auf ein konte der postbank in berlin überweisen.auch das ist nicht mein konto.die polizei hat natürlich bei der postbank den inhaber ermittelt.es hat dort auch jemand mit meinem vor und nachnamen ein konto eröfnet,aber mit einem anderen geburstdatum.(laut personal ausweis).
auf mich ist man wegen der bei hood.de angegeben email adresse gekommen.
aber ich war es wirklich nicht.weder habe ich in berlin gewohnt oder dort ein konto eröffnet.
wie muss ich mich denn jetzt verhalten?ich war es wirklich nicht aber ich mach mache mir schon etwas sorgen.
vielen dank im vorraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanniK
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 15x hilfreich)

Offensichtlich hat sich jemand zur Begehung des Betrugs Ihrer Identität bedient oder es handelt sich um eine Verwechslung.

An sich sollte sich die Verwechslung aufklären lassen, bzw. der Verdacht gegen Sie wird sich nicht hinreichend erhärten lassen und das Verfahren wird eingestellt werden. Im Moment können sie nur die Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft abwarten. Sollte man nicht von Ihnen ablassen, werden sie vielleicht in Erwägung ziehen müssen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
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#3
 Von 
mark22jip
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ob das lustig ist weis ich nicht!!!
jedenfalls will ich die sache schnell geklärt wissen.und daran ist sicher nichts lustig!

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Offensichtlich hat sich jemand zur Begehung des Betrugs Ihrer Identität bedient oder es handelt sich um eine Verwechslung

Wobei ich darauf tippe, daß der Fragesteller gar nicht direktes Ziel der Aktion war, sondern der Täter einfach eine (in seinen Augen) 'Phantasie-mail-adresse' angegeben hat, die beim Fragesteller aufgrund der Namensgleichheit einen Treffer gelandet hat. Denn mehr als der Name ('Allerweltsname??') und die mail-Adresse scheint ja nicht übereinzustimmen...

Ein Polizist hat dem Threadersteller allerdings davon abgeraten, einen RA einzuschalten (sehr lustig...)


Naja, daß kann man so oder so sehen. Die Aussage verweigern kann man zunächst auch ohne Anwalt. Evtl. führen alleine die polizeilichen Ermittlungen schon dazu, daß das Verfahren gegen den Fragesteller nach § 170(2) StPO mangels hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung eingestellt wird, da eben ermittelt wird, daß es eine andere Person war, die das Konto eröffnete und es sich eben lediglich um eine Namensgleichheit und womöglich noch um eine mail-adresse wie: vorname.nachname@provider.de handelte.

In diesem Fall (einer § 170(2)-Einstellung) bliebe der Fragesteller nämlich auf seinen Anwaltskosten sitzen, was ja auch nicht unbedingt angenhem ist. Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden wäre, leistet die nicht, da nur vorsätzlich begehbare Taten nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Der sog. 'erweiterte Strafrechtsschutz', der auch nur vorsätzl. begehbare Vergehen umfasst, wird m.W. gar nicht für 'Privatpersonen' angeboten, sondern nur für selbstständige Unternehmer oder Mitglieder von Verbänden. Die Staatskasse leistet ebenfalls nicht bei § 170(2).

Sollte sich der Tatverdacht erhärten (und eine § 170(2)-Einstellung in weitere Ferne rücken) wäre es immer noch früh genug einen Anwalt zu beauftragen. Bis dahin kann man wie gesagt die Aussage verweigern - auch ohne Anwalt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


-- Editiert von !streetworker! am 05.01.2007 01:47:19

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