wann wird Ladendiebstahl aus Akte gelöscht ?

6. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Harrybär123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 36x hilfreich)
wann wird Ladendiebstahl aus Akte gelöscht ?

Hallo,
vor 14 Jahren habe ich im Alter von 15 Jahren einen Ladendiebstahl begangen (Warenwert damals 4 DM) . Ich bekam eine Anzeige, die aber wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.
Seiher habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
Ist dieser Ladendiebstahl immer noch irgendwo vermerkt. Würde sich im Falle einer erneuten Straftat dieser alte Diebstahl negativ auswirken ?

Gruß
Harry

-- Editiert von harrybär123 am 06.08.2006 12:48:04

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Durch die Einstellung des Verfahrens gelten Sie als nicht vorbestraft. Es hat somit auch nie an irgend einer Stelle Eintragungen gegeben.

- flo -

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

eingestellte Verfahren gegen Jugendliche werden sehr wohl registriert, nämlich im Erziehungsregister, wo sie bis zum 24. Geburtstag des Betreffenden drinbleiben. In diesem konkreten Fall (TS ist 29) steht freilich nirgends mehr etwas.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

tja, da muß ich mal ganz schlicht antworten: Weil der Gesetzgeber, der das Bundeszentralregistergesetz erlassen hat, es so festgelegt hat. Was selbiger damit bezweckt, dürfen Sie mich nicht fragen. Möglicherweise geht es einfach darum, über einschlägige Vorbelastungen informiert zu sein.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Es steht aber noch die Frage offen - wenn es denn um Akten im weitesten Sinne geht - wie sieht es denn bei der Polizei aus ? Nach wieviel Jahren wird der Vorgang denn dort gelöscht ?

Der ermittelnde Polizeibeamte wird bei einer erneuten Straffälligkeit allerdings wohl kaum versuchen, nach 15 Jahren eine Verbindung herzustellen und den Staatsanwalt davon zu überzeugen versuchen, dass es sich hier um einen "Mehrfachtäter" handelt.

Also ich würde mir bei deeeeeeeeeem Ladendiebstahl wirklich keine Gedanken mehr verschwenden...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bei der Polizei wird in diesem Fall idR. nach 5 Jahren gelöscht. Näheres regeln die Polizeigesetze der jeweiligen Bundesländer.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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