was blüht einem hier ....

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)
was blüht einem hier ....

moin,

mit wieviel knast hat man zu rechnen? eventuell sicherungsverwahrung? Lebenslang? hinzuzufügen wäre das alle überfälle brutal vorgenommen wurden. zum größten teil durch kampfsporterfahrung...


Klicken und Lesen :)

:)

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Im ewigen Gedenken."

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Kann man nicht sagen - die Raubüberfälle sind ja nicht näher beschrieben und es macht halt einen Unterschied, ob da Waffen benutzt wurden oder nicht. Lebenslang ist jedenfalls nicht drin, sondern max. 15 Jahre und für den Mittäter 10 Jahre Jugendstrafe. Sicherungsverwahrung wäre für die Frau drin, wobei es meines Wissens nach bisher keine einzige Frau in der deutschen Sicherungsverwahrung gibt.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@Mümmel

Ende 2008 soll es wohl 3 Frauen in SV gegeben haben.

z.B.

http://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html

..und bei einer ehem. Klientin von mir steht's aktuell auch bald zur Debatte (mehrfacher -auch schwerer- Raub + Totschlag)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

moin,

hier eine zusammenfassung der vorwürfe bei der pressekonferenz.

Klickst Du, dann Guckst Du :)

stückchen weiter unten ist das video.

als waffen wurden plastikpistolen benutzt die schon echt aussahen...zumindest für otto normal bürger.

desweiteren hab ich irgendwo mal aufgeschnappt das beide täter nach dem jugendrecht verurteilt, werden wenn bei der gemeinsamen tat, einer unters jugendrecht fällt.

kann das sein oder hätte ich besser hingehört?

:)



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Im ewigen Gedenken."

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#4
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

ich vergaß.... kommt das vors amtsgericht oder landgericht.... ich meine landgericht...

:)


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Im ewigen Gedenken."

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Kurz vorab zu meinem obigen Beitrag:

Der Link dort ist natürl. falsch. Hier der richtige:

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sicherungsverwahrung-eine-frau-schlaegt-um-sich.961c0445-ea10-44b7-afe2-28ce799639f7.html


quote:
desweiteren hab ich irgendwo mal aufgeschnappt das beide täter nach dem jugendrecht verurteilt, werden wenn bei der gemeinsamen tat, einer unters jugendrecht fällt.

kann das sein oder hätte ich besser hingehört?


Nein, das kann nicht sein. Grundsätzlich werden Jugendliche (14-17) und Heranwachsende (18-20) zum Jugendgericht angeklagt. Bei Heranwachsenden entscheidet das Gericht dann für jeden einzelnen, ob es Jugend- oder Erw-Recht anwendet. Bei Jugendlichen wendet es zwingend Jugendrecht an.

Hier in dem Fall wird der Jugendliche zwingend nach Jungedrecht behandelt und die beiden Erwachsen (21+) zwingend nach Erwachsenenrecht. Möglicherweise wird das Verfahren gegen den Jugendlichen abgetrennt und extra verhandelt, muß aber nicht.

Raub (auch schwerer Raub) ist kein Delikt das zwingend(!) vors Landgericht muß. Da man aber bei den Damen wohl kaum mit der Strafmaßgewalt des Amtsgericht (max. 4 Jahre) hinkommt, wird es wohl vorm Landgericht angeklagt. Große Strafkammer, bzw. Jugendkammer. Mindeststrafe für die Damen ist ab 3 Jahren aufwärts, womit man bie der Anzahl von Taten natürlich lange nicht hinkommt.

Wobei: Es gibt hinsichtlich Jugendverfahren eine Außnahme von der 4-Jahre-Strafgewalt des Amtsgerichts. Das Jugendschöffengericht hat eine Strafgewalt bis 10 Jahre. Der 17jährige könnte also auch vom Amtsgericht (Jugendschöffengericht) z.B. 5 oder 6 Jahre bekommen. Ich gehe mal davon aus, dass das auch für die Damen gelten würde, würden sie mit zum Jugendschöffengericht angeklagt.

Real denke ich aber, dass das Verfahren des Jugendlichen entweder abgetrennt wird, oder aber alle 3 gemeinsam vors Landgericht -große Jugendkammer- gehen.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

hoffe das es abgetrennt wird. möchte der verhandlung beiwohnen. wenn der jugendliche dabei ist, wird das bestimmt eine nicht öffentliche verhandlung.

eines brennt mir aber noch auf der seele... die frau, die hat sofort auch die brände zugegeben... eigendlich schön doof zumal dafür keine beweise vorlagen. sie hätte ihren mund halten sollen und erstmal mit nen anwalt reden sollen.

wie bekomme ich den termin raus? kann schließlich nicht täglich den aushang des landgerichtes aufsuchen. täglich anrufen ...findet die pforte bestimmt nicht pralle, oder?

:)


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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich persönlich mache es so, dass ich den Chef-Gerichtsreporter der hiesigen Lokalzeitung bitte, mich über Termine zu informieren, die mich interessieren. Das läuft natürlich über meine Dienst-e-mail (Soziale Einrichtung der Straffälligenhilfe). Ob er es auch machen würde, wenn ich ihn rein privat fragen würde, weiß ich nicht.

Manche Gericht veröffentlichen ihre Termine aber auch bereits im Internet (auf ihren eigenen Seiten)

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