was kann passieren? Betrug?

20. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
andi2104
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
was kann passieren? Betrug?

vor ca 1 Jahr ( Mai 07 ) habe ich EV abgegeben. Ich bestellte mir online im Dezember 07 etwas auf Rechnung. Bezahlt habe ich diese noch nicht und ich habe bereits Anfang dieses Jahr eine Mahnung erhalten, nun einen Mahnbescheid. Der Verkäufer hat mir nun geschrieben, das er herausgefunden hat, das ich letztes Jahr die EV abgelegt habe und droht mir mit einer Strafanzeige, sollte ich das Geld nicht sofort zahlen.
Wie soll ich mich nun verhalten?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

andi2104 -

Du kannst nicht auf der einen Seite eine EV abgeben,die besagt,dass bei Dir nichts zu holen ist und auf der anderen Seite irgendwelche Bestellungen auslösen und die dann auch noch nicht bezahlen.Wie hoch ist denn der Betrag?

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#2
 Von 
andi2104
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

ursprünglich waren es mal um die 40, inzwischen mit Mahnbescheid fordert der Verkäufer ca 70 Euro

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#3
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

du KANNST dem MB widersprechen sobald du die hauptforderung an dem gläubiger überwiesen hast. ich würd an deiner stellen SOFORT die 40 euronen überweisen an den URSPRUNGSGLÄUBIGER und postwendend dem mb widersprechen DENN:

wenn die HF beglichen ist, sind teile aus dem mb haltlos, weil gegenleistung (deine zahlung) erbracht wurde. dann müssen die erstmal wieder zum zuge gelangen und wegen den mahn-/verzugs kosten zu klagen, habe ich noch keinen gesehen.

is nur ein tip, schau was noch andere schreiben. im prinzip hat mein vorredner recht, würd die frage aber nochmal ins inkaso forum stellen, dort findest du massenhaft antworten in meinem stil auch von leutz mit mehr erfahrung im inkassorecht. grundsätzlich kann es eine straftat werden mit ev was zu bestellen und es nicht zu bezahlen (können oder wollen) aber der vorsatz muss dir nachgewiesen werden.

paddy

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#4
 Von 
andi2104
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

hm die frist von dem mahnbescheid ist am donnerstag abgelaufen, was nun?
wieso inkasso? habe nie post von einem inkassounternehmen bekommen. die mahnung kam vom inhaber des shops und dann der mahnbescheid .
was passiert wenn ich wirklich angezegt werde? hab ich dann die polzei vor der tür stehn?

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#5
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 253x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
lennidavinci
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)

warum zahlst du nicht einfach und fertig?

@paddy,
glauben sie ernsthaft, der Verkäufer geht den Weg des Mahnbescheids um dann auf den Auslagen die er durch Zahlungsverzuges des Schuldners hat, sitzen zu bleiben. Ist es nicht so, dass, sollte der Schulder dem MB widersprechen, es zu einem streitigen Verfahren kommt?!
Also wenn Sie solchen ... schon Tipps geben, dann doch bitte auch an die Konsequenz denken.


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#7
 Von 
andi2104
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

wenn ich könnt würd ichs ja jetzt zahlen, habe 0 bock auf Polizei.
Nur leider sizt das im Moment nicht dran.

was soll ich machen?

Können die mir überhaupt was anhaben?

Bitte helft mir, ich konnt letzte Nacht schon nicht mal mehr schlafen. Habe echt Angst.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33829 Beiträge, 17595x hilfreich)

Hi,

der Tatbestand des Betruges dürfte erfüllt sein. Wenn das Ihr erstes Verfahren ist (es scheint ja so), wird es wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Polizei wird auch nicht vor Ihrer Tür stehen, sondern einen Anhörungsbogen schicken oder Sie vorladen. Beides können Sie ignorieren, wenn Sie wollen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

dann wird die dache natürlich tituliert. denn wenn nix zu holen ist, kann auch nix gezahlt werden. im falle der nichtzahlung sehe ich die straftat als auch gegeben.

wenn du nun das geld hättest die hauptforderung zu begleichen an den ursprungsgläubiger, NICHT INKASSO, NICHT ANWALT, kann man getrost dem MB widersprechen, ich habe daraufhin, dass die HF bezahlt wurde noch keinen kläger ins gericht spazieren sehen geschweige denn weiter klagen gesehen.

die eigentlich summer die tituliert ist, wurde bezahlt, damit ist der MB teilweise hinfällig und die schuldner müssten nun alleinig ihre angefalllen kosten geltend machen vor gericht. das machen die wenigsten gläubiger, glaubt mir das. der aufwand wäre viel zu hoch für die paar euro anwaltsgebühren, gebühren für den MB/VB, Mahngebühren etc. viele geben sich dann mit der hauptforderung zufrieden und gut.

schließlich kann man auch den gläubigern an die karre pinkeln, wenn keine mahnung erfolgt ist etc. schonmal was von schadensminimierungspflicht gehört?? dazu gehört bestimmt nicht das fluxe einschalten eines anwaltes bei einer abgegebenen EV. ohne den anwalt hätte der schaden minimiert werden können. das meine ich mit widersprechen des mb.

als ich mal post vom inkasso bekommen habe, habe ich dann erst die hauptforderung an den gläubiger bezahlt und den inkassokosten widersprochen und denen den rechtsweg anheim gestellt. darauf kam ein schreiben, dass sich die sache erledigt hat und gut war. die haben also die kosten von ca. 120 EUR ausgebucht...

warum stand ich dann eurer meinung nach NICHT vor gericht? komisch oder? also wird an meiner aussage wohl was dran sein. immerhin sind wir hier um erfahrungen mitzuteilen und mir hat eben meine erfahrung bares geld gespart.

paddy

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9553x hilfreich)

wenn du nun das geld hättest die hauptforderung zu begleichen an den ursprungsgläubiger, NICHT INKASSO, NICHT ANWALT, kann man getrost dem MB widersprechen, ich habe daraufhin, dass die HF bezahlt wurde noch keinen kläger ins gericht spazieren sehen geschweige denn weiter klagen gesehen.

Sorry, bei allem Respekt, aber dieser Tip ist echt 'fürn Ar***' wie auch jemand anders schon sagte.

als ich mal post vom inkasso bekommen habe, habe ich dann erst die hauptforderung an den gläubiger bezahlt und den inkassokosten widersprochen und denen den rechtsweg anheim gestellt. darauf kam ein schreiben, dass sich die sache erledigt hat und gut war. die haben also die kosten von ca. 120 EUR ausgebucht...

warum stand ich dann eurer meinung nach NICHT vor gericht? komisch oder?


@Paddy

Und weil das einmal bei Ihnen so gelaufen ist, ist das tägliche Praxis, meinen Sie?? Wie viel oder wie oft haben Sie denn mit Mahnbescheiden etc. zu tun? Es ist doch ganz offenbar so, dass Sie nur bei sich selbst und allenfalls in Famillie und Freundeskreis noch keinen Gläubiger gesehen haben, der die Inkassokosten geltend gemacht hat? Kommen Sie mal zu mir auf die Dienststelle. Ich kann Sie unter Aktenbergen von Schuldnern begraben wo das Gegenteil der Fall ist. Rein zufällig habe ich auch Sicht auf die andere Seite der Medallie (die Gläubiger-Seite), da ich im Urlaub öfter mal im online-shops eines guten Freundes aushelfe und mit dem auch regelmäßig bei Stammtisch-Treffen mit vielen anderen Einzelhändlern aus der Gegend bin. Dort ist einhellige Verfahrensweise alle Kosten einzutreiben. Es wäre ja auch Schwachsinn, sich die Hauptforderung zahlen und lassen und die genauso hohe oder höhere Nebenforderung sausen zu lassen. Wenn Ihr Gläubiger das so gemacht hat, freut mich das für Sie. Das ist aber kein Grund dem Fragesteller hier zu vermitteln, dass das an der Tagessordnung ist.

Abgesehen davon, dass die Widerspruchsfrist für den MB abgelaufen ist (klar, man kann noch gegen den VB Einspruch einlegen) verursacht das nur weitere Kosten für den Schulder(!) Und das riskieren für 30,00 €(!!!) Nebenforderung??!

Der einzig gangbare Weg ist hier, die Forderung zu zahlen, komplett (zur Not auf Raten)

@andi2104: 70,00€ ist nicht so immens viel Geld. Von irgendwas werden Sie ja leben, also irgendwelches Geld bekommen. Ich vermute mal ALG II o.ä. Eine Ratenzahlung läßt sich davon durchaus realisieren, wenn Sie wollen . Alles andere wird nur teurer für Sie. Selbst wenn das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt werden sollte, müßten Sie die auch zahlen (und die eigentl. Forderung natürlich auch). Zahlen Sie die Buße nicht, wird das Verfahren weiterbetrieben und es ergeht vermutlich ein kleiner Strafbefehl, 10-15 Tagessätze. Zahlen Sie den nicht, geht es für 10 oder 15 Tage in den Knast. Wobei nicht zu vergessen ist, dass Sie die 70,00 €, die mit jedem 'zucken' des Gläubigers mehr werden, danach immer noch zahlen müssen.

Ich glaube, Sie verfahren hier nach der Verfahrensweise 'Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass', oder anders gesagt: Sie möchten keinen Ärger mit der Polizei, aber auch nicht zahlen. Das wird nicht funktionieren.

In einer Woche ist der Erste, dann gibt es Geld. Kündigen Sie dem Gläubiger morgen per mail für dann eine Zahlung von 30,00 € an und bitten Sie darum, dann noch 2 Raten á 20,00 € zahlen zu dürfen. Und bitten Sie weiter darum, auf eine Anzeige zu verzichten. Erklären Sie dem Gläubiger Ihre Situation und entschuldigen Sie sich.
Das ist die günstigst möglich Art sich aus der Affäre zu ziehen.
Alles andere kostet nur (mehr) Geld --> Ihr Geld.

Können die mir überhaupt was anhaben?

Ja, Sie wegen dem Betrug belangen, den Sie begangen haben. Oder dachten Sie ernsthaft, dass Sie Waren bestellen dürfen ohne sie bezahlen zu müssen und das nicht rechtswidrig ist.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"




-- Editiert von !!streetworker!! am 21.04.2008 02:34:00

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#11
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 844x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
lennidavinci
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)

@ paddy,

ich bin genau so ein Laie wie Sie, mit dem Unterschied, dass ich vorher überlege was ich jemandem rate. Habe selten solchen Schwachsinn gelesen.

Andi sollte sich einfach nur glücklich schätzen, dass die Summe nur 70 Euro bei einer HF von 40 Euro beträgt, dass heißt doch, ein Anwalt kann die ganze Sache noch nicht übernommen haben, hätten Sie wirklich so viel Ahnung, so Sie sich darstellen ( versuchen ), wüßten Sie, dass die Forderung inzwischen weit höher wäre. Ein Mahnbescheid kostet dem Gläubiger bei dieser HF 23 Euro.
40 Euro
+ 23 Euro
+ Mahnung? oder 7 € Anwalt :-)


@Paddy ich hoffe Sie können rechnen!
Nun sagen Sie noch einmal die Forderung sei überzogen?!



-- Editiert von lennidavinci am 21.04.2008 07:59:29

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#13
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

ich habe auch niemals davon gesprochen, dass die forderung überzogen wäre...aber würd er nun die HF zahlen, würde es niemals zu einer gerichtsverhandlung kommen wg. den paar euronen. klar wäre es immer besser alles zu zahlen. es war ja auch nur EIN weg den ich beschrieben habe.

dann müssten ja ALLE tipps im inkassoforum für die katz sein, denn dort ist die praxix wenn die HF beglichen ist. MB widersprechen und beim inkasso rechtsweg anheim stellen und auch widersprechen. ich sauge mir meine antwort nicht aus den fingern. lest mal einige threads, dann lesen wir uns wieder, dann müsste der komplette thread wegen unwahren aussagen gesperrt werden, ABER ich habe MEINEN tip damals dort erhalten und es hat geklappt, daher bin ich dankbar für den tip und kann mir NICHT denken, dass dort alles so s.c.h.e.i.s.s.e. tips sind.

paddy

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#14
 Von 
lennidavinci
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 11x hilfreich)

@paddy warum begreifen Sie es einfach nicht, hier geht es nicht um überzogene Inkassogebühren oder Ähnliches, es geht um die Kosten des MB, die nun mal Teil der Forderung aufgrund des Zahlungsverzugs geworden sind.
Und schreiben Sie bitte nicht, dass es NIEMALS zu einer Verhandlung wegen so ein paar Euros kommt. Wäre ich der Gläubiger, käme es in jedem Fall zu einer.
Bitte denken Sie!, bevor Sie anderen solchen Mist beratschlagen!

Vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken, eine Signatur einzubauen, so ungefähr in dem Stil " bitte nicht unbedingt glauben, was ich schreibe-es könnte Mist sein-

Dann wäre solchen wie Andi mehr geholfen!

@andi
ZAHLE!!!!!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9553x hilfreich)

@ hanibal/Paddy (Sie sollten schon darauf achten, mit welcher identität sie sich anmelden)

...schonmal was von schadensminimierungspflicht gehört?? dazu gehört bestimmt nicht das fluxe einschalten eines anwaltes bei einer abgegebenen EV. ohne den anwalt hätte der schaden minimiert werden können. das meine ich mit widersprechen des mb...



1. ist in diesem Fall überhaupt kein Anwalt eingeschaltet, sondern der Gläubiger hat den MB selbst beantragt. Aber auch das kostet halt...

2. Kann sich der Gläubiger sehr wohl eines Anwalts oder eines Inkassobüros bedienen um seine Forderung gegen einen Schuldner durchzusetzen, der im Verzug ist. Zeigen Sie mir eine Gerichtsentscheidung die das Gegenteil aussagt.

3. Nochmal: Das der GL bei Ihnen auf die NF verzichtet hat, ist schön. Meine im letzten Beitrag ausgesprochene Einladung zur Einsicht in 1000e Verfahren, wo das Gegenteil der Fall ist, steht.

-- Editiert von !!streetworker!! am 21.04.2008 13:28:51

-- Editiert von !!streetworker!! am 21.04.2008 13:34:17

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#16
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 844x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9553x hilfreich)

das meine ich mit widersprechen des mb...

kompletter Blödsinn
von hanibal2102@web.de - 21.04.2008 06:30:51
Status: Unsterblich (2218 Beiträge)


Wo haben Sie das gemeint?? Der oben zitierte Beitrag ist Ihr erster(!) zu diesem Thema.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@ lennidavinci

ach wie süüüüß bei gerade mal 15 lächerlichen beiträgen deinerseits meine wenigkeit so anzugehen. gott sei dank habe ich dickes fell und gebe auf aussagen eines, gerade mal praktikanten, so rein gar nix..löööl.

erarbeite dir mal einen status der was wert ist, dann können wir weiter reden. beim bund wärst du gerade mal flieger, grenadier oder schütze und mit denen habe ich während meiner fast 12 jährigen BW zeit auch nicht gesprochen, es sei denn, es schien mir wichtig, grins.

also <a href="http://imageshack.us"><img src="http://img252.imageshack.us/img252/4834/gehbgelnqu9.gif" border="0" alt="Image Hosted by ImageShack.us"/></a>


oder <a href="http://imageshack.us"><img src="http://img246.imageshack.us/img246/4345/hammerps6.gif" border="0" alt="Image Hosted by ImageShack.us"/></a>

Dich. Das kann helfen. lachwech.

@all
habe nie gesagt, dass die hauptforderung nicht beglichen werden soll. natürlich wäre der beste weg. aber ist erstmal die hauptforderung beglichen, wird es schwer sein, einen betrug nachzuweisen. desweiteren kann es auch eine teure und zeitaufwändige prozedur werden, alleine den inkasso/MB/Mahn/- kosten hinterherzurennen. daher entscheiden sich nunmal etliche gläubiger, in der meinung, die hauptforderung inne zu haben, nicht weiter vorzugehen.

lest doch einfach mal im inkassorecht, dort wird das abweisen der kosten (wohlgemerkt bei bezahlter HF) zig-fach vorgeschlagen. das kommt ja nicht von irgendwo her, sondern wird wohl seinen sinn und damit hand und fuß haben.

paddy

-- Editiert von paddy1977 am 21.04.2008 13:45:06

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#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9553x hilfreich)

@hanibal

Ich habe lediglich dargelegt, dass paddy Unsinnn von sich gibt, (das allerdings nicht nur in diesem Beitrag).

Sorry, dann habe ich Ihren Beitrag komplett missverstanden. Dann hat sich das mit der Doppelidentität natürlich auch erledigt :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
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-- Editiert von !!streetworker!! am 21.04.2008 13:52:24

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#20
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 844x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1344x hilfreich)

Dazu ein paar Anmerkungen von mir:
1. Der Gläubiger ist extrem günstig. Meine Mahnbescheide beinhalten mehr Nebenforderungen. Allerdings hätte ich im Ausgangsposting wohl vorab keinen MB verschickt, sondern sofort Betrugsanzeige gestellt.
2. Wenn ein Schuldner unserer Firma die Hauptforderung zahlt und anschließend Widerspruch einlegt, geht die ganze Sache postwendend zum Rechtsanwalt, der dann nochmals Geld kassiert, dass der Schuldner aufgrund des Verzuges ebenfalls zahlen muss.
3. Die Schadensminderungspflicht hier aufzuführen ist etwas sinnlos. Der Gläubiger kann nicht davon ausgehen, dass der Schuldner nach dem Mahnbescheid zahlen wird. Nachdem er sich wohl im Verzug befindet, fallen ihm die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung ebenfalls zur Last.
4. Sofern bereits ein Vollstreckungsbescheid erlassen ist, geht das Verfahren bei einem Einspruch automatisch vor Gericht. Alsö wäre der Gläubiger blöd, wenn er dann nicht reagiert.
5. Über die strafrechtliche Problematik wurde hier wohl bereits genug geschrieben.
6. Es kommt, wie ich in diesem Fall Hanibal zustimmen kann, nicht auf die Menge, sondern auf die Qualität der Postings an.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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