Guten Abend,
ich werde des Diebstahls beschuldigt und weiß nicht was ich dagegen tun kann.
Kurzversion:
Ich habe in einem privat Haushalt gearbeitet.
Außer mir war allgemein regelmäßig Besuch bei der Familie im Haus.
Ich habe zu der Zeit sehr viel gearbeitet und bin an einem Tag nicht zur Arbeit gekommen obwohl ich einen Tag vorher zu gesagt habe.
Man hat mich gleich gekündigt und sofort des Haus und Hofes verwiesen.
Mein Mann, ein guter Bekannter der Familie, war abends dort um zu reden.
Auf einmal ging es nicht mehr nur im die Tatsache das ich an diesem Tag nicht gekommen bin.
Nein, man hat mich urplötzlich des Diebstahls beschuldigt.
Es sei anscheinend schon vor einer Weile aufgefallen aber man habe noch nicht getestet ob ich es gewesen sei.
Es geht wohl um einen Betrag von etwa 1000€ genaue Summe weiß ich nicht.
Ich habe mich dazu nicht geäußert, habe dort ja nix entwendet, wusste nicht mal das Bargeld dort im Haus ist.
Die Hausherrin hatte Riesen Stress mit ihrern Eltern die ihr vorwarfen das alle die sie anschleppt nur Ärger bringen.
Jetzt ein Jahr später ist dieses Thema immer noch nicht vom Tisch.
Werden jetzt einen neuen Bekanntenkreis aufgeben da die damalige Hausherrin meine Präsenz dort nicht haben will und evt Ärger machen wird und diese Anschuldigungen auch bei den anderen breit treten will.
Bis jetzt hat sie wohl nur 2 oder 3 Leuten davon erzählt.
Es wurde wohl nix mehr gestohlen, es wird wohl regelmäßig kontroliert.
An zu merken ist das wohl in der Vergangenheit schon mal eine größere Summe gestohlen wurde.
Zu der Zeit habe ich aber noch nicht dort bearbeitet.
Was kann ich da tun?
Danke im Vorraus für Tipps.
LG desabr
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was tun gegen Diebstahl anschuldigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Die Frage ist, was wollen
Sie tun?
Eine Strafanzeige gegen Sie wurde ja wohl nicht erstattet.
quote:
und diese Anschuldigungen auch bei den anderen breit treten will.
Das "wollen" ist noch nicht strafbar.
quote:
Bis jetzt hat sie wohl nur 2 oder 3 Leuten davon erzählt.
Da ist die Frage, was genau sie da erzählt hat. Möglichwerweise hat sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt - mglw. aber auch nicht. Kommt eben drauf an.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Nein Anzeige wurde nicht erstattet.
Es war ein Wochenend Ausflug mit dem neuen Freundeskreis geplant.
Sie hat ihrem Mann klar gemacht das wenn ich mit komme sie mit den anderen Frauen redet und ich dann keine schöne Zeit dort haben werde.
Sie hat den Leuten erzählt das ich Geld entwendet habe und ein paar Unnettigkeiten.
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Guten Abend,
gegen ungerechtfertigte Vorwürfe gibt es keinen Rechtfertigungsgrund.
Erstatten Sie Anzeige wegen übler Nachrede / Verleumdung bei der Polizei gegen die Person.
Legen Sie innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Unter Umständen können Sie noch eine Abfindung rausholen. Die Kündigungsschutzklage können Sie selbst - ohne Rechtsanwalt - beim Arbeitsgericht einlegen. Aber die Frist ist wichtig. Verlagen Sie schriftlich vom bisherigen AG ein Arbeitszeugnis (Einschreiben/Rückschein).
Wenn Sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, brauchen Sie sich auch nichts gefallen lassen.
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Die Frist ist lange vorbei.
Wie geht es weiter wenn ich diese Anzeige Stelle?
zwingt diese Sie dazu diese Nachrede sein zu lassen?
finde die Situation ziemlich deprimierend.
Hatte nie was mit irgendwelchen Staftaten zu tun.
Kann mir das aber auch nicht gefallen lassen wenn es selbst ein Jahr später noch so Ausmaßen annimmt das man sich überlegen muss einen Bekanntenkreis deswegen aufzugeben.
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quote:
gegen ungerechtfertigte Vorwürfe gibt es keinen Rechtfertigungsgrund.
Doch, gibt es: Das Recht auf eigene Meinung und Redefreiheit.
quote:
Wie geht es weiter wenn ich diese Anzeige Stelle?
Dann geht das alles zur Staatsanwaltschaft, die liest durch und verfügt etwas dazu.
Die Verfügung lautet aller Wahrscheinlichkeit nach: Einstellung.
Das ist dann das Ende der Geschichte, das man sich auch sparen kann.
Der Witz ist, dass die Vorwürfe gegen Sie dann justizbekannt werden, auch unangenehm.
Ich verstehe nicht ganz, was Sie jetzt beabsichtigen. Die Frau hät Sie offenbar wirkliuch für eine Diebin. Diesen Eindruck darf sie aber haben und der wird sich auch nicht widerlegen lassen. Es ist auch das gute Recht der Frau, den engsten Freundeskreis den Grund für die ablehnende Haltung Ihnen gegenüber mitzuteilen. Dieser Freundeskreis glaubt offenbar lieber der Frau, als er Ihnen glauben möchte. Das juckt die Justiz herzlich wenig, da ist kein wirkliches Unrecht erkennbar. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, dass man nicht allen Menschen sympathisch ist und auch mal unfair behandelt wird.
Wenn Sie der Frau den Mund verbieten wollen, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der für Sie eine Klage beim Amtsgericht einreicht. Hier wird man sich dann intensiv mit der Frage beschäftigen, ob Sie wirklich als Diebin in Frage kommen, ob die Frau Sie vorsätzlich falsch beschuldigt, ob das Äußern eines Verdachts unverhältnismäßig in Hinblick auf Ihre Persönlichkeitsrechte ist usw. Am Anfang dieses Streit steht dann die Frage, ob und wie Sie überhaupt nachweisen können, wem gegenüber die Frau was genau behauptet hat. Wie diese Klage dann ausgeht, kann man nicht wissen. Auf jeden Fall kostet das alles aber erstmal einen Batzen Geld. Meiner Einschätzung nach werden Sie mit dieser Klage auch untergehen. Auf jeden Fall aber werden Sie sowieso nie wirklich nachvollziehen können, was die Frau in Ihrem Freundeskreis so für Äußerungen macht. Ein eventuelles Äußerungsverbot wäre also schon rein praktisch nichts wert.
Wenn mit der ehemaligen Arbeitgeberin/Bekannten immer noch Kontakt besteht, es ging ja um einen Wochenendausflug, dann würde ich vielleicht die Person erstmal persönlich darauf ansprechen, dass sie das unterlassen soll und dass du das sonst in Zukunft nicht mehr einfach so hinnehmen willst. Wäre das keine Option, die man vielleicht zuerst mal versuchen könnte?
quote:
Wie geht es weiter wenn ich diese Anzeige Stelle?
zwingt diese Sie dazu diese Nachrede sein zu lassen?
Bei der Strafanzeige geht es um die Bestrafung für etwas, das bereits geschehen ist. Also im vorliegenden Fall dafür, dass sie es bereits Personen erzählt hat. Ein Schutz für die Zukunft stellt das nicht direkt dar. Außer halt dass die Arbeitgeberin/Bekannte dann natürlich auch weiss, dass sie sich evt. erneut strafbar macht, wenn sie es wieder erzählt.
Ein Schutz für die Zukunft könnte man im Zivilrecht mit einer Unterlassungsklage erreichen, wo man die Person darauf verklagt, es zu unterlassen das herumzuerzählen, weil es eben nicht stimmt.
Ob es dir das wert ist - sowohl Strafanzeige, als auch Zivilklage - musst du natürlich selbst entscheiden.
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"Legen Sie innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein." Dumm nur, daß die Kündigung schon ein Jahr her ist...
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