Guten Abend habe eine Frage,
und zwar habe ich ein Handy gekauft von einer Person die ich über Ebay Kleinanzeigen angeschrieben hatte.
Jetzt erhielt ich von der Polizei ein Brief .. in der Ermittlungssache weitere arten des Warenkreditbetruges ..
ist ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich.
Unten steht noch bitte bringen Sie Personalausweis und das Handy mit IMEI.... mit
jetzt ist meine frage ob ich Problemlos dorthin gehen kann und die situation schildern kann wie ich es erlebt habe und ob das Handy mir abgenommen wird
mfg
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weiterer Warenkredit betrug als Zeuge
13. Januar 2015
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Frage vom 13. Januar 2015 | 19:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
weiterer Warenkredit betrug als Zeuge
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#1
Antwort vom 14. Januar 2015 | 12:20
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
ob ich Problemlos dorthin gehen kann und die situation schildern kann wie ich es erlebt habe
Wenn du selbst an keiner Straftat wissentlich beteiligt warst, kannst du das (und solltest es auch, denn die Aufklärung von Straftaten liegt auch in deinem Interesse, abgesehen davon könntest du sonst vom StA geladen werden und da *mußt* du erscheinen und aussagen).
quote:
ob das Handy mir abgenommen wird
Glaskugel? Wenn das Handy aus einem Diebstahl stammt, könnte das passieren. Das aber unabhängig davon, ob du es nun mitbringst oder nicht; sofern du es besitzt, müßtest du es dann in jedem Fall herausgeben.
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#2
Antwort vom 14. Januar 2015 | 17:31
Von
Status: Praktikant (587 Beiträge, 295x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Glaskugel? <hr size=1 noshade>
Gern. Die Glaskugel sagt:
Eine aus unerfindlichen Gründen bei dummen Kleinkriminellen beliebte Geldquelle ist es, Dinge zu kaufen, um diese dann sofort an Dritte weiterzuverkaufen, anstatt sie zu bezahlen.
markus1212 ist an genau solch einen Verkäufer geraten, er hat jemandem ein Mobiltelefon abgekauft, der dies durch Vortäuschung einer Kaufabsicht selbst gerade erst erschwindelt hatte.
Diesem Verkäufer wird nun erwartungsgemäß Eingehungsbetrug vorgeworfen, und markus1212 soll sich dazu äußern.
Ich denke, markus1212 kann hier sehr schnell selbst zum Beschuldigten werden. Das wird unter anderem davon abhängig sein, ob man markus1212 einen gutgläubigen Erwerb unterstellt, oder aber, dass er eingeweiht war und ihm dementsprechend Hehlerei vorgeworfen werden kann.
Wenn die Behörden einen gutgläubige Erwerb durch markus1212 für plausibel halten, dann müsste er das Mobiltelefon behalten dürfen, weil es durch Betrug in den Besitz des Verkäufers gelangt war, und eo ipso dem ursprünglichen Eigentümer nicht im Sinne des § 935 BGB abhanden gekommen war.
Andererseits würde ich keine hohen Summen darauf verwetten, dass der Polizeibeamte nicht trotzdem die Herausgabe des Mobiltelefons fordert.
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"Grüße vom metttwurstkneckebrot "
-- Editiert metttwurstkneckebrot am 14.01.2015 17:39
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#3
Antwort vom 14. Januar 2015 | 18:15
Von
Status: Student (2019 Beiträge, 530x hilfreich)
Das Handy kann ja als Beweismittel sichergestellt werden, auch ohne, dass man direkt das Eigentum daran verliert. Man ist dann halt für die Dauer des Verfahrens nicht mehr Besitzer. :P
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