Hallo, es gibt ja Antragsdelikte, in denen "Wider besseren Wissens" nachgewiesen sein muss ( zb. falsche Verdächtigung)
Im fiktiven Fall behauptet "Max", "Moritz" habe eine Straftat begangen. Der wahre Täter ist aber nicht "Moritz" sondern "Hänsel". Ein Anwalt ( von Moritz) klärt "Max" über diese Tatsache auf.Dies geschieht mündlich und auch schriftlich. So erlangt "Max" zu Kenntniss des wahren Täters, mit Namen und Adresse. "Max" glaubt dem Anwalt jeodch nicht und stellt erneut einen Strafantrag gegen "Moritz".
Liegt hier "wieder besseres Wissen " vor, oder reicht es , dem Anwalt einfach nicht zu glauben ?
Ist hier " wider besseres Wissen" mit "Nicht glauben wollen " gleichzusetzen ?
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"wider besseren Wissens"
28. Juni 2010
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Frage vom 28. Juni 2010 | 13:10
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 12x hilfreich)
"wider besseren Wissens"
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#1
Antwort vom 28. Juni 2010 | 13:12
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
Nö.
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#2
Antwort vom 28. Juni 2010 | 13:15
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 12x hilfreich)
...was Nö.....welche Frage wurde jetzt mit "Nö" beantwortet ?
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#3
Antwort vom 28. Juni 2010 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Hallo, es gibt ja Antragsdelikte, in denen "Wider besseren Wissens" nachgewiesen sein muss ( zb. falsche Verdächtigung) <hr size=1 noshade>
Gerade "falsche Verdächtigung" ist nun kein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt.
Das "wider besseren Wissens" bei der falschen Verdächtigung erfordert direkten Vorsatz (bedingter Vorsatz ist nicht ausreichend). Der Anzeigende muß also sichere Kenntnis von der Falschheit der Anzeige haben. Ob er die nach den Umständen des Falles hatte, entscheidet letztendlich das Gericht. (Man könnte ja immer behaupten man glaube etwas nicht - selbst wenn der Angezeigte einen Freispruch vorlegt, könnte man sagen, man glaube es nicht, da "bestimmt die STASI den Freispruch gefälscht hat" oder ähnl.) Folge wäre, dass man fast niemanden mehr wg. § 164 StGB verurteilen könnte.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#4
Antwort vom 28. Juni 2010 | 14:16
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
Liegt hier "wieder besseres Wissen " vor, oder reicht es , dem Anwalt einfach nicht zu glauben ?
Die bloße Behauptung eines Dritten macht etwas noch nicht zu "wider besseres Wissen".
Ansonsten würde sich jeder StA der Verfolgung Unschuldiger strafbar machen, wenn er gegen jemanden ermittelt, der sagt "ich war es nicht".
Oder jeder der Verleumdung, der einen Anspruch einklagen will, von dem die Gegenseite behauptet, daß er nicht besteht.
Oder du würdest dich der Nichtanzeige geplanter Straftaten schuldig machen, wenn ich dir schreibe "mein Nachbar will seine Frau umbringen". Sowas schreibe ich dir dann täglich und warte darauf, daß du einmal keine Strafanzeige erstattest.
So funktioniert es nicht. "Glauben heißt nicht wissen", sagt ein altes Sprichwort. Nur weil jemand etwas behauptet, "weiß" man dadurch ja nicht, ob das auch stimmt.
-- Editiert am 28.06.2010 14:19
#5
Antwort vom 28. Juni 2010 | 14:21
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 12x hilfreich)
Aha.....Falsche Verdächtigung ist also ein Offizialsdelikt.
Nun ist es so, das es sich "Max" zum Sport gemacht hat, "Moritz" immer wieder anzuzeigen, ohne hören zu wollen, das "Hänsel" der Täter ist.
Wenn die Staatsanwaltschaft aber ermittelt, das es ganz offensichtlich "Hänsel" ist und "Max" "SEHR BLIND "gewesen sein muss, um das nicht zu sehen, ermittelt dann die Staatsanwaltschaft von allein wegen falscher Verdächtigung oder müsste "Moritz" das dann anzeigen ?
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#6
Antwort vom 28. Juni 2010 | 16:22
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
quote:
ermittelt dann die Staatsanwaltschaft von allein wegen falscher Verdächtigung oder müsste "Moritz" das dann anzeigen
In der Regel ersteres. Denn das gehört - wie Falschaussage - zu den Taten, die ein StA am wenigsten lieb hat, deswegen wird das eigentlich immer verfolgt, wenn davon auszugehen ist, daß der Tatbestand gegeben ist.
quote:
"Max" "SEHR BLIND "gewesen sein muss, um das nicht zu sehen
Das wird dann im Einzelfall zu entscheiden sein. Bekanntermaßen differieren ja die Ansichten diesbezüglich ganz erheblich, weil nicht wenige Leute zu deiner Ansicht von oben neigen, schon das Nichtglauben von Behauptungen erfülle "wider besseres Wissen". Analog wird natürlich dann auch "er hätte es sehen müssen" oft sehr subjektiv ausgelegt.
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