widersprüchliche Zeugenaussage, Anklage wg. Falschaussage möglich?

17. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Atzo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
widersprüchliche Zeugenaussage, Anklage wg. Falschaussage möglich?

Moinmoin

Also mal eine Frage: Angenommen eine Person wurde in einem Gerichtsprozess über mehrere Jahre verteilt mehrfach und durch unterschiedliche Gerichte als Zeuge vernommen. Da sich der Zeuge sagen wir nach Jahren nicht mehr an alle Details erinnert sagt er sagen wir in einer erneuten Gerichtsverhandlung einige Details anders als in einer Verhandlung Jahre zuvor. zb. fügt Dinge hinzu, die er früher nicht ausgesagt hat, andere Sachverhalte lässt er weg oder vereinfacht diese und auf einzelne Fragen, die er früher mit "nein" beantwortet hat antwortet dieser plötzlich mit "ja". Aufgrund der Aktenlage kann also von mindestens einer falschen Aussage ausgegangen werden, allerdings lässt sich nicht nachweisen in welchen der Prozessen der Zeuge falsch ausgesagt hat.

Meine Frage: Wäre in einem solchen Fall -obwohl nicht bestimmt werden kann welche der Aussagen falsch ist- (bzw. aufgrund von logischen entweder - oder Fragen eine der beiden Aussagen richtig sein MUSS) bereits eine Anklage wegen Falschaussage möglich? Und falls ja wie wahrscheinlich ist eine Solche in der Praxis?

Die unterschiedlichen Sachverhalte spielen sagen wir für den Ausgang des Prozesses bzw. den Angeklagten nur eine sehr geringe bis keine Rolle, sondern höchstens in der Hinsicht wie glaubwürdig der Zeuge ist... Es könnte zb. eine Frage sein wie "Lief das Gespräch an Tag X nur über Telefon oder war XYZ auch zusätzlich persönlich vor Ort?" oder "hat es geregnet oder die Sonne geschienen" oder waren "4 oder 5 Personen anwesend" wenngleich das Wetter, die Zahl der Personen oder der genaue Zeitpunkt inhaltlich für den Sachverhalt nicht relevant ist.

oder muss für eine Falschaussage, der Nachweis geführt werden, dass eine BESTIMMBARE falsche Zeugenaussage vorliegt bzw. welche Auswirkungen muss dies auf die Anklage haben?

Wie sieht hier die deutsche Rechtslage aus?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Atzo):
Meine Frage: Wäre in einem solchen Fall -obwohl nicht bestimmt werden kann welche der Aussagen falsch ist- (bzw. aufgrund von logischen entweder - oder Fragen eine der beiden Aussagen richtig sein MUSS) bereits eine Anklage wegen Falschaussage möglich?


Ja, im Rahmen der sog. "unechten Wahlfeststellung" ( müssen sie mal googeln, den Begriff) unter bestimmten Voraussetzungen. Oder siehe hier überschlägig bei römisch II

http://www.juraindividuell.de/blog/die-wahlfeststellung/

Zitat:
bzw. welche Auswirkungen muss dies auf die Anklage haben?


Die Auswirkungen sind egal. Strafbar ist schon das bloße vorsätzliche Lügen bei Gericht, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) ausreicht.

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#2
 Von 
Atzo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar...... Wie wahrscheinlich wäre denn im Regelfall eine solche Anklage? bzw. kann das Gericht auf eine entsprechende Verfolgung verzichten (zumal vom Richter / STA dem die älteren Aussagen während der Vernehmung vorlagen auch keine Hinweise, Ermahnungen oder irgend ein gesteigertes Interesse an den unterschiedlichen Aussagen kamen...) oder sollte sich der Zeuge -der erst im Nachhinein Tage nach der Aussage die Widersprüche bemerkt hat bzw. sich wieder korrekt erinnert- bereits auf eine 100% ige Anklage wg. Falschaussage einstellen?

Zitat:
Die Auswirkungen sind egal. Strafbar ist schon das bloße vorsätzliche Lügen bei Gericht, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) ausreicht.


Die Auswirkungen sind also egal... Es macht also keinen Unterschied ob es um einen 2€ Betrug oder um Mord geht, ob es um Nonsens- Nebenfakten geht wie oben beschrieben oder der Täter durch die Aussage 5 Jahre Knast oder weniger erhält?

-- Editiert von Atzo am 18.11.2019 18:10

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Die Auswirkungen sind also egal... Es macht also keinen Unterschied ob es um einen 2€ Betrug oder um Mord geht, ob es um Nonsens- Nebenfakten geht wie oben beschrieben oder der Täter durch die Aussage 5 Jahre Knast oder weniger erhält? Richtig - für die grundsätzliche Strafbarkeit ist das egal, für die Strafzumessung hingegen nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Atzo):
Wie wahrscheinlich wäre denn im Regelfall eine solche Anklage?


Es gibt keinen Regelfall. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an und ob die Staatsanwaltschaft hinreichenden Tatverdacht sieht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Sollte durch die Aussage der damalige Angeklagte sogar inhaftiert worden sein, blüht dem falschen Zeugen zudem noch eine Anklage wegen Freiheitsberaubung. Zusätzlich ist mit einer Auferlegung der Verfahrenskosten plus ggf. Kosten für die Haft zu rechnen.

Das kann ganz schnell mehrere Tausend Euro kosten. Wie ja nicht, was derzeit ein Tag Haft im Durchschnitt kostet.

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#6
 Von 
Atzo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist zum Glück nicht der Fall...

Ich frag mal anders: Gibt es eine Statistik wieviel Anklagen es jährlich wegen "Falschaussage" auf Basis von unechter Wahlfeststellung gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein

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