Moin Moin,nehmen wir´mal an jemand jemand hätte mit einem Messer,Gewehr eine Pommes Bude überfallen.
und hat 2 Jahre auf Bewährung bekommen. Ich müsste das zb vor Gericht nachweisen. welche Möglichkeiten hätte ich wenn derjenige das z.B. vor 15 Jahren gemacht hat, da wäre es ja aus seinem Führungszeugnis auch erweitert raus... kann der Richter das ggf aus einer anderen Datenbank abrufen? Danke im voraus..
wie Überfall verjährt nachweisen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIch müsste das zb vor Gericht nachweisen. :
Zitatkann der Richter das ggf aus einer anderen Datenbank abrufen? :
Wenn DU was nachweisen musst, wirst DU das selber machen müssen.
Warum sollte der Richter Deine Arbeit machen? Dazu ist er weder verpflichtet und (je nach Gericht) normalerweise auch nicht berechtigt.
Zitat:Moin Moin,nehmen wir´mal an jemand jemand hätte mit einem Messer,Gewehr eine Pommes Bude überfallen.
und hat 2 Jahre auf Bewährung bekommen
Die Mindeststrafe für schweren Raub sind 3 Jahre, ... wenn man die Waffen verwendet hat (auch "Drohen" ist verwenden) sind es min. 5 Jahre. Es muß also irgendwelche Besonderheiten gegeben haben (z.B. Jugendrecht oder "minder schwerer Fall")
Zitat:kann der Richter das ggf aus einer anderen Datenbank abrufen?
Kommt drauf an, ... wenn es Erwachsenenrecht war, steht es nach 15 Jahren noch im BZR. Das heißt aber noch nicht, dass diese Tatsache nun "vor Gericht" auch verwendet werden darf, denn ...
Zitat:Ich müsste das zb vor Gericht nachweisen.
Warum? In was für einem Verfahren?
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mal angenommen man hätte das Führungszeugnis gesehen..(im neuen verjährt) und man würde eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben ..... würde das nachgeprüft? oder wegen zb Datenschutz, Verjährung nicht verfolgt und man wäre trotz recht im Knast wegen nicht Beweisbarkeit ?
Hääääh?!
Ich würde vorschlagen diese Art wirrer Anfragen bleiben zu lassen und uns kurz und prägnant zu schildern worum es geht. "Mal angenommen" es ist Dir an einer vernünftigen Antwort gelegen.
Zitatmal angenommen man :
Mal angenommen man würde ...
- Rückfragen beantworten
- den Sachverhalt verständlich und unter Beachtung der Grundregeln der deutschen Sprache
... dann würde man vermutlich verstehen können was Du willst ...
Es geht wohl um ein Zivilverfahren, welches nicht parallel, sondern zeitlich versetzt durchgezogen wird. Davon ausgehend sieht es doch wie folgt aus: der Kläger muss seine Behauptungen beweisen. Der Richter ist unparteilich, wird keine Nachforschungen anstellen, Eigeninitiative ist in so Fällen ein Verstoß gegen dieses Gebot. Die klassischen Beweisangebote im Zivilverfahren sind Zeugenvernehmungen, Vorlage von Urkunden, Sachverständigengutachten, Augenschein.
Die eidesstattliche Versicherung (Mittel zur Glaubhaftmachung) ist in dem normalen Zivilverfahren so nicht vorgesehen, sie ersetzt keinen regulären Beweis. Kommt nur in vorläufigen Verfahren/Eilverfahren zur Anwendung. Wenn also irgendein Kläger meint, er könne die regulären Beweismittel in einem Hauptverfahren durch eine eV ersetzen, so irrt er. Es bleibt ihm ja unbenommen, den Fragesteller als Zeugen zu benennen.
wirdwerden
Zitat:würde das nachgeprüft?
Kommt wie gesagt auf die Antworten auf die Fragen an, die Sie bisher nicht beantwortet haben.
Zitat:und man wäre trotz recht im Knast wegen nicht Beweisbarkeit ?
Dunkel ist der Worte Sinn. Was hat "eigener Knast" mit einem mehr als 15 Jahre alten Raub eines anderen zu tun?
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