wie Überfall verjährt nachweisen

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
finduss
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
wie Überfall verjährt nachweisen

Moin Moin,nehmen wir´mal an jemand jemand hätte mit einem Messer,Gewehr eine Pommes Bude überfallen.
und hat 2 Jahre auf Bewährung bekommen. Ich müsste das zb vor Gericht nachweisen. welche Möglichkeiten hätte ich wenn derjenige das z.B. vor 15 Jahren gemacht hat, da wäre es ja aus seinem Führungszeugnis auch erweitert raus... kann der Richter das ggf aus einer anderen Datenbank abrufen? Danke im voraus..

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von finduss):
Ich müsste das zb vor Gericht nachweisen.

Zitat (von finduss):
kann der Richter das ggf aus einer anderen Datenbank abrufen?

Wenn DU was nachweisen musst, wirst DU das selber machen müssen.
Warum sollte der Richter Deine Arbeit machen? Dazu ist er weder verpflichtet und (je nach Gericht) normalerweise auch nicht berechtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Moin Moin,nehmen wir´mal an jemand jemand hätte mit einem Messer,Gewehr eine Pommes Bude überfallen.
und hat 2 Jahre auf Bewährung bekommen


Die Mindeststrafe für schweren Raub sind 3 Jahre, ... wenn man die Waffen verwendet hat (auch "Drohen" ist verwenden) sind es min. 5 Jahre. Es muß also irgendwelche Besonderheiten gegeben haben (z.B. Jugendrecht oder "minder schwerer Fall")

Zitat:
kann der Richter das ggf aus einer anderen Datenbank abrufen?


Kommt drauf an, ... wenn es Erwachsenenrecht war, steht es nach 15 Jahren noch im BZR. Das heißt aber noch nicht, dass diese Tatsache nun "vor Gericht" auch verwendet werden darf, denn ...

Zitat:
Ich müsste das zb vor Gericht nachweisen.


Warum? In was für einem Verfahren?

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#3
 Von 
finduss
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

mal angenommen man hätte das Führungszeugnis gesehen..(im neuen verjährt) und man würde eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben ..... würde das nachgeprüft? oder wegen zb Datenschutz, Verjährung nicht verfolgt und man wäre trotz recht im Knast wegen nicht Beweisbarkeit ?

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Hääääh?!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich würde vorschlagen diese Art wirrer Anfragen bleiben zu lassen und uns kurz und prägnant zu schildern worum es geht. "Mal angenommen" es ist Dir an einer vernünftigen Antwort gelegen. ;)

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von finduss):
mal angenommen man

Mal angenommen man würde ...
- Rückfragen beantworten
- den Sachverhalt verständlich und unter Beachtung der Grundregeln der deutschen Sprache
... dann würde man vermutlich verstehen können was Du willst ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es geht wohl um ein Zivilverfahren, welches nicht parallel, sondern zeitlich versetzt durchgezogen wird. Davon ausgehend sieht es doch wie folgt aus: der Kläger muss seine Behauptungen beweisen. Der Richter ist unparteilich, wird keine Nachforschungen anstellen, Eigeninitiative ist in so Fällen ein Verstoß gegen dieses Gebot. Die klassischen Beweisangebote im Zivilverfahren sind Zeugenvernehmungen, Vorlage von Urkunden, Sachverständigengutachten, Augenschein.

Die eidesstattliche Versicherung (Mittel zur Glaubhaftmachung) ist in dem normalen Zivilverfahren so nicht vorgesehen, sie ersetzt keinen regulären Beweis. Kommt nur in vorläufigen Verfahren/Eilverfahren zur Anwendung. Wenn also irgendein Kläger meint, er könne die regulären Beweismittel in einem Hauptverfahren durch eine eV ersetzen, so irrt er. Es bleibt ihm ja unbenommen, den Fragesteller als Zeugen zu benennen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
würde das nachgeprüft?


Kommt wie gesagt auf die Antworten auf die Fragen an, die Sie bisher nicht beantwortet haben.

Zitat:
und man wäre trotz recht im Knast wegen nicht Beweisbarkeit ?


Dunkel ist der Worte Sinn. Was hat "eigener Knast" mit einem mehr als 15 Jahre alten Raub eines anderen zu tun?

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