wie lange habe ich zeit, um eine anzeige wegen rufschädigung oder verleumdung zu stellen?

18. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
wie lange habe ich zeit, um eine anzeige wegen rufschädigung oder verleumdung zu stellen?

hallo,

wie lange habe ich zeit, um eine anziege wegen rufschädigung oder verleumdung zu stellen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Verleumdung und üble Nachrede (Rufschädigung gibt es nicht als Straftat) sind Antragsdelikte, die nur auf einen Strafantrag hin verfolgt werden.

Dieser Strafantrag muß spätestens 3 Monate nach der Tat gestellt werden.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.064 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen