hallo,
wie lange habe ich zeit, um eine anziege wegen rufschädigung oder verleumdung zu stellen?
wie lange habe ich zeit, um eine anzeige wegen rufschädigung oder verleumdung zu stellen?
18. Mai 2007
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Frage vom 18. Mai 2007 | 20:30
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 4x hilfreich)
wie lange habe ich zeit, um eine anzeige wegen rufschädigung oder verleumdung zu stellen?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2007 | 12:47
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Verleumdung und üble Nachrede (Rufschädigung gibt es nicht als Straftat) sind Antragsdelikte, die nur auf einen Strafantrag hin verfolgt werden.
Dieser Strafantrag muß spätestens 3 Monate nach der Tat gestellt werden.
Gruß Justice
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