wiederholte ladendiebstahl und Vorladung

9. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
olive14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
wiederholte ladendiebstahl und Vorladung

Hallo,
Ich benötige dringend Hilfe.
Zu meiner person: ich bin 28 jahre alt, studentin und hatte außer dem hier geschilderten sonst noch nichts mit der Polizei zu tun gehabt.
Am 24.02.2010 habe ich in einem kaufhaus Waren im wert von 50 euros gestohlen, bin dabei zunächst nicht erwischt worden. Anschließend ging ich in ein anderes kaufhaus und stahl dort waren im wert von 200 euros. Dort wurde ich erwischt und die polizei beschlagnahmte auch das diebsgut aus dem ersten kaufhaus.ich habe die tat zugegeben und dies auch vor der polizei schriftlich bestätigt.
Nun wurde ich am 27.02.2010 erneut erwischt in einem anderen kaufhaus, beim unbezahlter nagellack im wert von knapp 8 euros ( den habe ich nur vergessen an die kasse zu bezahlen, da einkauf von etwas 30 euros gemacht habe ) . dieses mal war nicht die polizei vor ort, die daten wurden vom hausdetektiv aufgenommen, ich habe keine fanfprämie bezahlen und habe am selben tag an das kaufhaus einen entschuldigungs brief geschrieben, da meine absicht war nicht der nagellack zu gestohlen, den habe ich nur vergessen zu bezahlen.
Was habe ich an Strafe zu erwarten: Einstellung, geldstrafe, haftstrafe, eintrag ins führungszeugnis, gefängnis.....?
Ich habe heute morgen eine Vorladung von polizei bekommen, wo es steht: " Die Polizei ermittelt zurzeit gegen Sie wegen folgender straftat diebstahl gemäß §242 StGB " . was muss ich jetzt machen? bitte helfen Sie mir.
Danke für eure Antwort.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

rechnen Sie mit einer Geldstrafe. Diese kommt nur ins FZ, wenn sie 90 Tagessätze übertrifft - eher unwahrscheinlich.
Zu der Vorladung können Sie wahlweise hingehen oder nicht hingehen. Da Sie zumindest die Taten vom 24.02. ohnehin zugegeben haben, spricht wenig dagegen, das noch mal zu tun. Machen MÜSSEN Sie eigentlich nichts, außer zu einer irgendwann angesetzten Gerichtsverhandlung zu erscheinen. Allerdings kann das auch schriftlich abgehandelt werden ("Strafbefehl").

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
olive14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo an alle,
Ich habe noch ein paar frage:
Können Sie mir sagen um was es bei dem Gespräch geht? Soll man Reue usw. zeigen? Wie sind denn die weiteren Schritte ? Wird das Ergebnis dieses Gespräch automatisch der STA weitergeleitet? Bekomme ich noch eine Vorladung nach diese Schritte?
Viele dnak für eure Antwort.

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Bei dem Gespräch geht es darum, dass Sie zum Sachverhalt vernommen und gehört werden. Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Allerdings können Sie auch Angaben machen, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn es nichts zu bestreiten gibt. Man kann die Gelegenheit durchaus nutzen, um ein Bedauern auszudrücken und Reue zu zeigen. Das Vernehmungsprotokoll kommt in die Akte und nach Abschluss der Ermittlungen wird die Akte dem Staatsanwalt vorgelegt. Der entscheidet dann, was passiert. Daher ist es durchaus sinnvoll, wenn sich bereits aus der Akte ergibt, dass Sie einen vernünftigen Eindruck machen.



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"justice"

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