wiederholter Betrug - Was kann ich tun um nicht ins Gefängnis zu müssen?

14. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
roy1990
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
wiederholter Betrug - Was kann ich tun um nicht ins Gefängnis zu müssen?

Hallo liebe Mitleser und Mitleserinnen,

Ich habe folgende Frage , ich habe mein Stress mit internetkäufen bekämpft, da ich kein Geld mehr hatte habe ich fremde kontodaten benutzt um ein paypal Konto zu erstellen und habe damit bezahlt. Nun habe ich ein Termin bei der Polizei....ich bin mir bewusst das das ******* war . Aber was nun ??? Was kann ich tun um nicht ins Gefängnis zu müssen ? Was muss ich beachten? Brauche echt Hilfe....nach dem mist auch vom Psychologen damit ich vll mal nicht son mist bei Stress mache.

Würde mich freuen wenn ihr mir Tipps gebt. Danke
LG roy

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Da sämtliche wesentliche Angaben fehlen (Alter, Zahl der Taten, Schadenshöhe, Vorstrafen), kann man dazu überhaupt nichts sagen.

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#2
 Von 
roy1990
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

21 Jahre alt, keine vorstrafen 3 Taten schadenshohe Ca 1200 euro,
Hab echt schiss auch wenn ich selber schuld bin :'(
LG Roy

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#3
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Jetzt mach Dir nicht gleich die Hosen voll.

Zur Polizei muß kein Mensch, auch nicht wenn er vorgeladen ist, wenn die was von Dir wollen, dann sollen die sehen, daß sie zu Dir kommen.

Du bist gut beraten, wenn Du außer Deinen Personalien, also Name, Alter, Geburtsort, Familienstand, Anschrift überhaupt nichts angibst.

Die Personalien sind eine Pflichtangabe, ansonsten ist ein Beschuldigter zu nichts verpflichtet und im übrigen auch nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, diese Pflicht trifft nur Zeugen.

Um kein unnötig böses Blut zu schaffen würde ich nichts sagen, auch nicht lügen.

Man wird Dir dann schon nachweisen müssen, daß konkret DU die Sache verbockt hast, blos weil es vielleicht von Deinem Computer aus passiert ist kann es ja auch noch jemand anderes gewesen sein, evtl. auch jemand, gegenüber dem ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, Eltern oder Geschwister oder Verlobte oder Ehefrau z. B.

Niemand muß sich selber belasten, sollen die Dir halt mal nachweisen, was sie glauben nachweisen zu können.

Kommt ein Strafbefehl oder eine Vorladung zum Gericht ist ein Anwalt für Strafrecht sicher nicht verkehrt, der kann dann Akteneinsicht beantragen und je nachdem wie sich da der Sachverhalt darstellt kann er eine Stellungnahme abgeben, z. B. ein Geständnis, wenn an der Sache nichts abzustreiten ist.

Die Hausnummer bei Betrug ist von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Haft, beim Ersttäter wirst Du aber sicher nicht reinkommen, allenfalls eine Bewährungsstrafe wird da drin sein, der Schaden war ja nicht besonders hoch, Vorstrafen hast Du nicht.

Wemm die 21 Jahre noch nicht voll sind, ist möglicherweise auch Jugendstrafrecht anwendbar, danach nicht mehr.

Wie gesagt: erst mal Ball flach halten und vor allem: Schnauze halten!

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Bezüglich der Strafe würde ich noch weiter runtergehen: Hier gibt es auch keine Bewährungsstrafe, sondern eine Geldstrafe. Was den Anwalt anbelangt, so sollte zumindest darauf hingewiesen werden, daß dieser vom TE zu bezahlen ist - das sind lässig 400 bis 600 Euro. Und wozu man nach Erhalt eines Strafbefehls ein Geständnis ablegen sollte, erschließt sich mir auch nicht.

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#5
 Von 
roy1990
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann bedanke ich mich erstmal für die wertvollen Angaben.

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#6
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Ich habe ja keineswegs geschrieben, daß man nach Erhalt des Strafbefehls ein Geständnis abgeben SOLL, sondern daß man nach Erhalt des Strafbefehls oder Vorladung vor das Gericht einen Anwalt nehmen soll, der Akteneinsicht beantragen kann.

Zum jetzigen Zeitpunkt macht ein Anwalt wenig Sinn, es ist ja gar nicht klar, was kommt, wenn der Anfragende denn die Klappe hält, ob man ihm sein Fehlverhalten wird nachweisen können weiß ich so nicht, vielleicht stellt ja der Staatsanwalt die Sache auch ein, damit ist sie dann gegessen.

Hat der Anwalt Akteneinsicht und findet Gründe, gegen die Sache vorzugehen und die Täterschaft zu bestreiten, dann soll man natürlich kein Geständnis abgeben, sondern sich wehren.

Ein Geständnis ist dann gut, wenn am Sachverhalt nichts zu drehen und zu deuteln ist, man zeige Einsicht und gestehe um billigstmöglich wegzukommen.

Kommt ein Strafbefehl mit einer milden Geldstrafe, dann kann man die auch kommentarlos zahlen und die Sache ist damit erledigt.

Ein Strafbefehl bis 90 Tagessätze wäre ja dann keine eingetragene Vorstrafe, der Tagessatz entspricht dem Nettoeinkommen eines Tages.

Ist der Anfrager also ein Niedriverdiener,dann liegt der Tagessatz vielleicht auch nur bei 10 Euro oder etwas darüber, es kommt also in der Summe bei einer Geldstrafe dann nicht viel raus, womit sich ein Anwalt, der selber zu zahlen wäre, dann natürlich nicht lohnt.

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#7
 Von 
hollywood85
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

Aussage bei der Polizei verweigern und Anwalt einschalten wäre mein Vorschlag.

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#8
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Ja, der Vorschlag ist gut, allerdings mit der Folge, daß der Anwalt halt nun mal Geld kostet.

Aussage bei der Polizei verweigern ist IMMER richtig, kostet auch nichts.

Alleine die Tatsache, daß die Polizei den Anfragenden vorgeladen hat und befragen will zeigt doch ganz klar, daß die Sache so eindeutig, wie der Anfragende vielleicht glaubt, eben nicht ist.

Wäre dem so, dann hätten die keine Fragen mehr, sie würden die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterreichen, mit ihrem Ermittlungsergebnis und der Staatsanwalt würde bei Gericht die Strafe beantragen, die er für richtig hält bzw. das Gericht würden dann eine Verhandlung ansetzen.

So ist es aber gerade nicht und deshalb hat der Anfragende auch gar keinen Grund, einen auf Panik zu machen.

Wenn er Glück hat, kommt er aus der Sache voll raus, man muß halt jetzt erstmal abwarten.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Daß die Polizei den Anfragenden vorgeladen hat, zeigt bloß, daß die Polizei sich an die Strafprozeßordnung hält - die schreibt nämlich vor, den Beschuldigten vor Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen (§ 163a StPO ).

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#10
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

An der Geschichte stimmt doch etwas nicht.
Um ein bei PayPal eingerichtetes Konto zu verifizieren, Überweist PayPal Cent Beträge auf das angegebene Konto, diese müste wiederum von einen bei PayPal bestätigt werden.
Wenn es die Kontos also in Wirklichkeit nicht gibt, kann darauf auch ein Geld eingehen, man kann die Beträge nicht bestätigen und damit ist das Konto nicht verifizieren und man kann dasmit nicht bei PayPal zahlen.

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#11
 Von 
voigt89
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja das stimmt, es sei denn, er setzt spreaded Trojaner ins Netz und lässt sich die Online Banking Passwörter zuschicken...

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