wiederholter Diebstahl...Konsequenzen?

20. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
SpreeeeD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
wiederholter Diebstahl...Konsequenzen?

Hallo an alle,
Ich wurde vor ziemlich genau einer Stunde im Kaufland wegen Ladendiebstahls vom Ladendetektiv angehalten. Ich hatte ein Parfüm gestohlen - oder zumindest versucht - im Wert von knapp 17 Euro.
Ich bin wiederholt Straffällig geworden, denn ich habe vor knapp einem Jahr schon einmal den Versuch unternommen im selben Laden. Da war ich und ein Kollege betrunken und wir haben aus Lust, langeweile und Adrenalinkick, Make-Up im Wert von ca. 310 Euro gestohlen da ich zu diesem Zeitpunkt war ich 16 Jahre alt und mein Kollege 18. Ich wurde von der Polizei, die eingeschaltet wurde wegen dem hohen Warenwert, nach Hause gefahren (und konnte mir 'ne Pfeife anzünden von meinen Eltern...) im Strafverfahren vor Gericht wurde ich "nur" zu 50 Arbeitsstunden verurteilt.
Eckdaten ;)
- 17 Jahre
- 4 Tage vorm 18.Geburtstag gefangen worden

So jetzt mal zu meinen Fragen:
1. wie könnte es jetzt weitergehen? wird Anklage gegen mich erhoben? (was könnte das Ergebnis sein? was wäre die geringste Strafe und was die maximalste?)

2. kommt so etwas in ein Führungszeugnis? oder in irgendwelche Unterlagen, die ein späterer Chef lesen könnte?

3. wenn ich mich bewerbe (Herbst diesen Jahres), kann man das irgendwie nachlesen das ich wiederholt straffällig geworden bin?

Notfall oder generelle Fragen?

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14 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wird Anklage gegen mich erhoben? <hr size=1 noshade>


Wissen wir nicht. Vielleicht wird auch per § 45 JGG eingestellt. Anklage ist aber -wegen der Wiederholung- nicht unwahrscheinlich.

quote:<hr size=1 noshade>
was wäre die geringste Strafe und was die maximalste? <hr size=1 noshade>


Meine Lieblingsfrage ;-) :

Geringste: richterliche Verwarnung
Maximalste: 5 Jahre Jugendstrafe

Wahrscheinlich möchtest Du aber die realistischte wissen?!

Das wären wiederum Sozialstunden. Anzahl nicht vorhersehbar.

Frage 2. : nein

Frage 3. : nein


Solltest Du aber nach Deinem 18. Geburtstag weiterhin Straftaten begehen, kann sich das auch schnell ändern.







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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
SpreeeeD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

vielen Dank für die schnellen Auskünfte ;)
also beim 1. mal hat die Staatsanwaltschaft auch auf Art. 45 plädiert, mit dem Zusatz der 50 Sozialstunden..
Kann ich bei ner Verurteilung auch Sozialstunden bekommen bzw. wenn ich verurteilt werde, ist es dann irgendwo einsehbar?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich bei ner Verurteilung auch Sozialstunden bekommen <hr size=1 noshade>


Ja, § 10, Abs. 1, Nr. 4 JGG

quote:<hr size=1 noshade>wenn ich verurteilt werde, ist es dann irgendwo einsehbar? <hr size=1 noshade>


Ja, im Erziehungsregister. Dein § 45 steht da auch schon drin. Ins Erziehungsregister können aber nur Jugendämter, Justizbehörden und Waffenerlaubnisbehörden Einsicht nehmen. § 61 BZRG

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
SpreeeeD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Kann mir noch jemand n Tipp geben wie ich es schonend meinen Eltern beibringe? :D ich weiß es ist nicht Sinn des Forums aber es wäre nett wenn ein kleiner Vorschlag kommen würde ;)
Danke

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Da niemand von uns Deine Eltern kennt, und daher niemand ihre Reaktion auf diese oder jede Methode einschätzen kann, ist das eine zieml. unmögliche Sache.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
A aus W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Doch!
Ich kann Dir einen Tipp zu Deinen Eltern geben:

SEI EHRLICH!!!

Und nicht nur zu Deinen Eltern, sondern auch zu denen, die etwas haben was Du gerne hättest.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SpreeeeD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

danke :D
okay .. rechtliche Fragen hab ich noch

1. Ist es ratsam mir einen Anwalt zu nehmen? wozu?
2. kommt noch irgendetwas auf meine Eltern zu? beim 1. mal waren wir bei irgendeiner Beraterin, zu der ich und meine Mum gehen mussten, die dann Vermögensfragen gestellt hat (genug einkommen, taschengeld, familienverhältnisse etc.)
3. Wie lang wird es wahrscheinlich dauern bis der Brief einflattert? (von der Polizei) passiert ist es am Samstag Nachmittag - weil es meiner Mum zur zeit nicht so gut geht (krank) und da will ich sie nicht auch noch damit konfrontieren. es kommt eben nur blöd wenn sie den brief liest, ich ihr aber noch nichts gesagt hab..

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33932 Beiträge, 17626x hilfreich)

Hi,

1. Nö.
2. Die Beraterin wird wohl von der Jugendgerichtshilfe gewesen sein. Das kommt wieder auf Sie und die Eltern zu.
3. Woher soll das jemand wissen? Üblicherweise nach ein paar Wochen - sagen Sie es denn Eltern halt bald, dann brauchen Sie auch keine Sorge wegen Briefen zu haben...

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SpreeeeD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

1. keinen Anwalt? warum? weil beim ersten mal hatten wir uns einen genommen

danke ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1602 Beiträge, 465x hilfreich)

Wenn Ihr einen Anwalt nehmt, müsst Ihr die Kosten selber tragen.


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#11
 Von 
SpreeeeD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

das ist mir ja klar, dass ich den Anwalt dann bezahlen muss :D
aber wenn ich einen nehme, habe ich da bessere Chancen auf ein milderes Urteil?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Also ehrlich, wie soll das jemand hier wissen? Keiner von uns kennt den Richter.

Außerdem weiß man selbst im Nachhinein nicht, ob das Urteil ohne Anwalt härter ausgefallen wäre, da man ja nicht weiß, was der Richter geurteilt hätte, wenn kein Anwalt dabei wäre.

Der Sachverhalt an sich liegt doch auf der Hand. Da ändert auch kein Anwalt mehr was dran. Und selbst wenn (was fraglich, bzw. unwahrscheinlich ist, denn warum sollte es so sein?) mit Anwalt z.B. 10 Sozialstunden weniger kriegen solltest, wiegt das wohl kaum die rd. 500,00 € auf die der Anwalt kosten wird. Wenn Du Dir schon Sorgen um Deine Mutter machst (völlig berechtigt), dann erspar Deinen Eltern doch wenigstens diese Ausgabe, selbst wenn Du ein paar Stunden mehr bekommen solltest (was wie gesagt zu 99% nicht der Fall sein wird).

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SpreeeeD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für deine Gedult mit mir :D
ich kann ja später nochmal schreiben wie es gelaufen ist ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Ja, mach das mal...

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