wiederholter Ladendiebstahl, deshalb Vorbestraft?

2. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
tarzanzoe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
wiederholter Ladendiebstahl, deshalb Vorbestraft?

Hilfe! Ich (23-jährige Studentin) habe einen schrecklichen Fehler begangen und habe am 9.8.04 bei H&M in Hamburg für 3,90€ Haargummis geklaut. Bin erwischt worden und wollte dann sogar noch weglaufen. Dies hat der Ladendetektiv auch ins Protokoll eingetragen: Als ich die Täterin ins Büro bat, wollte sie weglaufen... Eine Anzeige wurde gemacht, allerdings habe ich bis jetzt noch keinen Strafbefehl erhalten. Vor 1,5 Jahren bin ich schon einmal mit einer Kleinigkeit in einem anderen Bundesland erwischt worden, wobei damals das Verfahren eingestellt wurde. Letzte Woche rief mich nun ein Sachbearbeiter der Polizei an u. sagte, er würde mir wegen Geringfügigkeit keinen Anhörungsbogen schicken. Komisch war allerdings, dass er meinte ich wäre ja noch nicht gemeldet (kein Aktenzeichen). Daraufhin habe ich mitgeteilt, dass da schon einmal etwas war. Er hat gesagt ich soll mir keine allzu großen Sorgen machen, aber das tue ich! Ich habe so Angst, da ich Pädagogik im 6. Sem. studiere und nun Angst vor Vorstrafen habe. Dann nimmt mich doch keine Schule für ein Refendariat, schätze ich. Ich weiß, dass hätte ich wissen müssen, es war ein Nervenkitzel, den ich sehr bereue. Ein Anwalt teilte mir mit, das Schulen bzw. diejenigen die Lehrer einstellen, sogar in Akten Einsicht haben, in die sonst nur die Polizei Einsicht hat. Wie lange bleibt denn so eine Strafe überhaupt aktenkundig und inwieweit ist meine berufliche Laufbahn nun beendet ??? Ich hoffe, jemand kann mir viel. helfen!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Hi,

das kommt auf das Verfahrensergebnis an. Auf eine Einstellung ohne Auflage können sie als Wiederholungstäterin nicht hoffen, aber vielleicht auf eine Einstellung gegen eine Geldauflage.
Eine Verurteilung wird für 5 Jahre ins Bundeszentralregister eingetragen und könnte dann natürlich Probleme verursachen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo,
vorbestraft bis du danach sicherlich nicht, denn einen Strafbefehl über 90 Tagessätze oder ein Gerichtsurteil in dieser Höhe wird es wohl kaum geben. Natürlich ist das Berufsproblem für Lehrer ein wenig ernster, aber auch hier glaube ich nicht, dass große Schwierigkeiten gibt:
Im Rahmen einer Rechtsberatungsverstaltung für die Betroffenen des strafrechtlichen Nachspiels des letzten Streiks an der Uni Hamburg hat unsere Anwältin, die einige Erfahrung mit politischen Strafsachen hat, jedenfalls gesagt, dass eine Verurteilung wegen einer politisch motivierten Besetzung noch kein großes Hindernis für die Zukunft von Lehramtsstudierenden darstellt. Ich glaube kaum, dass ein Bagetelldiebstahl, der vielleicht auch noch eingestellt wird, für einen Lehrer schwerwiegender ist.

Das die Polizei von dem vorherigen Delikt nichts wußte, ist vermutlich auf den Datenschutz zurückzuführen. Nur bei Taten mit erheblicher Bedeutung oder Verurteilungen dürfen die Daten der Polizei ohne weiteres über Ländergrenzen hinaus verwendet werden. Ob das auch für die Staatsanwaltschaft gilt, weiß ich nicht, aber eine Einstellung wird nicht im Zentralregister und ein Bagatelldiebstahl auch nicht beim BKA gespeichert. Vielleicht war dein Hinweis an die Polizei daher eher ungeschickt.

Grüße aus der Mathematik

-- Editiert von DanielB am 03.09.2004 20:21:53

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