Hallo,
Ich habe bereits im März diesen Jahres Waren im Wert von ca 300 Euro bei einem Kosmetikgeschäft geklaut, wofür ich auch Angezeigt worden bin und 30 Sozialstunden machen musste.
Jetzt habe ich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber (edeka 400 euro Job) auch zwischendurch etwas eingesteckt (zeitraum von 3 Monaten). Mein Chef hat alles auf Video und der gesamte Schaden beläuft sich auf rund 2000 euro.
Jetzt die Fragen.
Was habe ich zu erwarten ?
Kommt das in mein Führungszeugnis ?
Noch ein paar perönliche Angaben: Ich bin 18 Jahre alt und noch Schülerin.
mfg
wiederholter Ladendiebstahl - Kommt das in mein Führungszeugnis?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Tja, bei einer 18jährigen Schülerin wird mit ziemlicher Sicherheit noch Jugendrecht angewandt. Jugendrichter haben eine sehr breite Sanktionspalette, das lässt sich schwierig voraussagen. Bei der schnellen Rückfälligkeit und immerhin 2000 Euro Schaden ist aber auch ein Jugendarrest zumindest denkbar (das würde heissen: 1 bis 2 Wochenenden oder 1 bis 4 Wochen Arrestanstalt). Vielleicht geht es auch nochmal mit, erheblich mehr, Sozialstunden ab.
Ins Führungszeugnis käme dies nicht, nur ins Erziehungsregister, auf das dürfen allerdings nur sehr wenige Stellen zugreifen, ein zukünftiger Arbeitgeber erfährt davon nichts.
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Das mit dem Erziehungsregister ist nur teilweise richtig. Wenn Du 18 bist, muss das Gericht entscheiden ob Du als Heranwachsender nach Jugend- oder Erwachenenstrafrecht bestraft wirst (die Jugendgerichtshilfe wird sich vor der Verhandlung mit Dir in Verbindung setzen und dem Gericht bei der Entscheidungsfindung behilflich sein).
Sollte nach dem Erwachsenenstrafrecht geurteilt werden so werden Geldstrafen ab 90 Tagessätze im Führungszeugnis vorzufinden sein und diese Strafen nach einem Zeitraum wieder gelöscht werden.
Was Dich erwartet ist immer schwer zu sagen, da empfehle ich meist immer meine Lieblingslektüre das StGB § 242
. [Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe].
Es spricht derzeit anscheinend nicht vieles für Dich:
- Wiederholungstäter
- Schadenssumme
- Vorstrafe
- letzter Diebstahl nicht zu lang her
Das Problem was ich sehe: es ist nicht eine Straftat begangen worden sondern mehrere (man spricht von Tatmehrheit). Bei Dir liegt aufgrund des Sachverhaltes eine so genannte gleichartige Tatmehrheit vor - mehrere Verletzungen desselben Strafgesetzes.
Die Gesamtstrafe hieraus ist nicht die Summe der Einzelstrafen, sondern erfolgt durch angemessene Erhöhung der höchsten Einzelstrafe.
Vielleicht kojngt es nu anmaßend und rau, aber vielleicht tut Dir mal eine Woche Jugendarrest im "günstigsten Falle" ganz gut, damit Du siehst wohin dich das Ganze führt.
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quote:
Das mit dem Erziehungsregister ist nur teilweise richtig.
Warum schreibe ich wohl meine Prämisse in den ersten Satz?
Zudem wäre es sehr ungewöhnlich, wenn bei einer 18jährigen Schülerin bei relativ jugendtypischen Straftaten kein Jugendstrafrecht angewandt wurde. Für eine eingehendste entwicklungspsychologische Analyse hat bei solcher Alltagskriminalität weder die JGH noch das Gericht Zeit.
Sozialstunden in Verbindung mit einer kleinen Kopfwäsche sind hier allemal noch gut möglich, wie eben ein Freizeit- oder Dauerarrest auch.
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