wiederholter Ladendiebstahl - Nicht im öffentlichen Dienst - erhält Arbeitgeber Bescheid?

19. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Holzstamm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
wiederholter Ladendiebstahl - Nicht im öffentlichen Dienst - erhält Arbeitgeber Bescheid?

Hallo,

ich habe einen Riesenmist gebaut.
Nachdem ich im oktober 2008 bei einem Diebstahl erwischt wurde passierte es jetzt das zweite Mal.
Damals war es ein Warenwert von ca.65€. Ich bekam 20 Tagessätze.
Jetzt war es im Kaufland ca. 25€. Hier hatte ich selbst nichts eingesteckt, war aber dabei und muss zu meiner Schande gestehen die anderen nicht davon abgehalten zu haben.
Wer kann mir sagen, was mich für eine Strafe erwartet. Wird mein Arbeitgeber informiert? Ich bin normaler Angestellter. Nicht im öffentlichen Dienst.
Ich werde für diese Dummheit gerade stehen. Bin mir auch sicher, daß es nie
wieder vorkommt.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
McFly123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Arbeitgeber wird nicht informiert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Der Arbeitgeber wird nicht informiert. Vermutlich wird es diesmal eine etwas höhere Geldstrafe geben, vielleicht 30-40 TS

1x Hilfreiche Antwort

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