Hallo,
ich habe einen Riesenmist gebaut.
Nachdem ich im oktober 2008 bei einem Diebstahl erwischt wurde passierte es jetzt das zweite Mal.
Damals war es ein Warenwert von ca.65€. Ich bekam 20 Tagessätze.
Jetzt war es im Kaufland ca. 25€. Hier hatte ich selbst nichts eingesteckt, war aber dabei und muss zu meiner Schande gestehen die anderen nicht davon abgehalten zu haben.
Wer kann mir sagen, was mich für eine Strafe erwartet. Wird mein Arbeitgeber informiert? Ich bin normaler Angestellter. Nicht im öffentlichen Dienst.
Ich werde für diese Dummheit gerade stehen. Bin mir auch sicher, daß es nie
wieder vorkommt.
wiederholter Ladendiebstahl - Nicht im öffentlichen Dienst - erhält Arbeitgeber Bescheid?
19. Juni 2009
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juni 2009 | 18:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
wiederholter Ladendiebstahl - Nicht im öffentlichen Dienst - erhält Arbeitgeber Bescheid?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Juni 2009 | 21:40
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 4x hilfreich)
Der Arbeitgeber wird nicht informiert.
#2
Antwort vom 19. Juni 2009 | 21:52
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
Der Arbeitgeber wird nicht informiert. Vermutlich wird es diesmal eine etwas höhere Geldstrafe geben, vielleicht 30-40 TS
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
32 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten