wiederholter Tankbetrug und Diebstahl

23. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
helmstedter82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
wiederholter Tankbetrug und Diebstahl

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 27 Jahre alt und sitze ziemlich tief in der "*******"...

Folgendes Szenario...

am 16.01.2009 wurden mir mehrere Straftaten nachgewiesen aufgrund einer Hausdurchsuchung und einem Zeugenhinweis nach einer Fahndung bei der Sendung "Kripo Live"

- mir werden mehrere (circa 15, Ermittlungen laufen noch) schwere Tankbetrüge zur Last gelegt, teilweise bis zu 500€ Schaden pro Tankbetrug
- tateinheitlich jeweils mit Fahren ohne Führerschein und Kennzeichendiebstahl

- durch einen "Zufallsfund" bei der Hausdurchsuchung wurde mehrere gestohlenen Artikel bei mir sicher gestellt. Diese Artikel hatte ich bei meiner alten Firma gestohlen und teilweise schon über Ebay verkauft. Schaden liegt bei circa 18.000€

am 11.02.2009 (also nach der Hausdurchsuchung) wurde ich zu 8 Monaten Freiheitstrafe auf 2 Jahre Bewährung verurteilt sowie 200 Arbeitsstunden, wegen Fahren ohne Führerschein, Verursachen eines Verkehrsunfall, Nötigung und Falschaussage


meine Akte:

- einschlägig vorbestraft wegen Fahren ohne FE, Jugendstrafe
- 1 Jahr und 8 Monate Freiheitsstrafe im Jugendvollzug, welche ich auf 2/3 der Haftstrafe verlassen habe
- Bewährung von 2 jahren sauber vollendet

normales Strafrecht:

- verurteilung zu Geldstrafe wegen BTM-Besitz und Weitergabe, 120 Tagessätze
- Verurteilung zu Geldstrafe wegen Fahren ohne FE in 2 Fällen, 70 Tagessätze

seit dem 16.02.2009 mache ich nun täglich meine Arbeitsstunden, die 200 Stück von der Verurteilung im Februar sind schon lange abgegolten, aufgrund meiner Arbeistlosigkeit kann ich meine Ratenzahlungen an die Staatsanwaltschaft nicht mehr leisten und arbeite somit meine Strafe aus den alten Verhandlungen noch bis September ab

Ich habe mich diesen Monat von meiner Freundin getrennt und ziehe nächsten Monat aus der gemeinsamen Wohnung aus, in eine eigene Wohnung.
Zum 01.12.2009 kann ich bei einem Bekannten in der KFZ-Werkstatt anfangen mit arbeiten (schriftliche Bestätigung ist vorhanden).

Nun meine Frage, muss ich wieder in den Knast? Ich meine, ich wurde ja nach der Hausdurchsuchung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und bin seitdem nicht wieder auffällig geworden...ist mir das nicht positiv anzurechnen? Desweiteren habe ich bei allen Vorwürfen die mir bis dato zugewiesen wurden konnten, immer gleich alles zugegegebenund zeigt mich auch gegenüber der Polizei kooperativ.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

wirst wohl oder übel in den bau wandern

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#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

Was für eine Antwort hast du denn erwartet?
200 Arbeitsstunden in 2Monaten... da warst du aber mächtig fleißig.
Was hat eigentlich da AA dazu gesagt, das du über viele Tage nicht für den Arbeitmarkt, somit nicht Vermittelbar, zur Verfügung standest?

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
helmstedter82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal vielen Dank für eure Antworten nur was snnvolles ist nicht bei rausgekommen.

Die 200 Stunden habe ich innerhalb von 5 Wochen abgearbeitet, also 8 Stunden am Tag. ich stehe der AA natürlich jederzeit zur Verfügung, denn wenn ich einen Job habe, kann ich auch meine Ratenzahlungen weiter ableisten.

Wie sieht es nun aus? Ich habe mir nach dem Bewährungsurteil nichts zu schulden kommen lassen, können die mir einfach so die Bewährung wiederrufen, obwohl die Vorfälle schon vor dem Bewährungsspruch passiert sind? dann hätten sie mich doch gleich verknacken können oder nicht?

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Bei den Größenordnungen und den Vorstrafen habe ich große Zweifel, daß die Strafe unter 2 Jahren bleiben wird. Ich fürchte, die Frage der Strafaussetzung wird sich am Ende gar nicht mehr stellen. Da nützt auch alles gute Bemühen nix. In jedem Fall sollten Sie sich so schnell wie möglich einen guten Strafverteidiger suchen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Hi,

ja, die Bewährung kann natürlich nur wegen NEUER Straftaten widerrufen werden. Aber folgendes geht: Man verurteilt Sie wg. der Tankbetrügereien zu einer Strafe ohne Bewährung. Aus dieser Strafe und der Bewährungsstrafe wird eine Gesamtstrafe gebildet. Diese wiederum muß nicht zur Bewährung ausgesetzt werden und falls Sie über 2 Jahren liegt, kann Sie auch gar nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Insofern wird die Bewährung zwar nicht widerrufen, löst sich aber quasi in der Gesamtstrafe auf.
Daß Sie als Arbeitsloser "Arbeit statt Strafe" machen, ist entgegen der Meinung von Muran vom Gesetzgeber abgesegnet.

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
helmstedter82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das hilft mir doch schon ein wenig weiter, ich habe jetzt einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen (er hat gerade erst akteneinsicht beantragt)....

Nun nochmal eine Frage, kann ich theoretisch bei der nächsten Verhandlung wieder eine "extra" Bewährung bekommen? z:B.

meine aktuelle Bewährung geht bis 02/2011 und die vom neuen urteil bis zum 08/2011 zum Beipsiel, oder wird das immer zusammengelegt? das Problem besteht wohl darin das ich nicht unter einer Freiheitsstrafe von 2jahren kommen werde, wenn noch 2 Verhandlungen ausstehen und ich jetzt schon 8 monate habe...

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