Hallo!
Also folgendes problem:
Ich bin vor etwa 2 wochen mit dem zug gefahren,hatte aber den stempel der wochenkarte weggewischt und einen neuen drauf gestempelt.jetzt hab ich ein ermittlungsverfahren wegen urkundenfälschung und betrug amlaufen..ich bin bis jetzt noch nie in konflikt mit dem gesetz gekommen.demnächst habe ich eine anhörung bei der ich alles zugeben werde.
was wird mir drohen?bitte helft mir dringend.
p.s.ich bin jetzt 24 zur tatzeit war ich 23,aber das macht glaub ich keinen unterschied.
wochenkarte gefälscht
11. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 11. Oktober 2007 | 18:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
wochenkarte gefälscht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Oktober 2007 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Das wird eine Geldstrafe per Strafbefehl geben. Mit viel Glück und entsprechendem 'kleine Brötchen backen' und 'Bitte, bitte' könnte man sich auch eine Einstellung nach § 153a StPO
vorstellen (hab ich zumindest in solchen Fällen schon desöfteren hinbekommen für Klienten). Wobei die dazugehörende Geldauflage dann aber mindestens so hoch (oder höher) ausfallen dürfte als eine Geldstafe per Strafbefehl. Vorteil des § 153a StPO
wäre, dass man keinen BZR-Eintrag bekäme.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten