womit muss ich rechnen?

28. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
womit muss ich rechnen?

hallo, ich habe da ein ziemliches Problem, ich bereue das acuh zutiefst was mir da passiert ist, aber das tut ja nichts zur Sache. Ich bin jetzt 22 Jahre alt und versuche grad meina bi nachzuholen, vor 3 Jahren beging ich meine letzte Straftat bei der ich verurteilt wurde, also noch nach Jugendstrafrecht, das war Diebstahl, vorher schon mal Einbruch. Jetzt läuft es darauf hinaus,dass, für den Fall dass ich überführt werde, wieder wegen Einbruch und schweren Diebstahls veruteilt werde, das wäre das erste Kapitaldelikt meinerseits als Erwachsener. Ich habe jetzt in einigen TAgen eine Gerichtsverhandlung, aber diese wegen der Tatsache,dass ich mit meinem Roller gefahren bin, dabei aber das abgelaufene Nummernschild eines Freundes montiert hatte, also urkundenfälshcung und fahren ohne versicherungsschutz, ich weiss jetzt nicht, inwiefern die Verkehrsrecht dinge mit der anderen Sache verzweigt sind und wie die Richter das sehen? wie gesagt ich versuche mein Bestes um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, und werde jetzt unter Garantie nie wieder was anstellen, ich weiss dass es mir sowieso keiner abkauft, aber so ist es nun mal:-C
nun aber zur eigentlichen Frage. Wenn cih verurteilt werde (was veilleicht nicht passiert wenn ich mich rauswinden kann, aber das wird wohl nichts) womit muss ich rechnen? werde für so etwas sitzen müssen, weil die Richter alles auf einmal nehmen und denen das zu viel ist, oder komme ich vielleicht milder davon? was meint ihr denn womit ich rechnen müsste? muss ich für sowas riengehen?
danke und freundliche Grüße
Moro

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Urkundenfälschung ist dein kleinstes Problem, die 2 einschlägigen Vorstrafen sind schlimm !

Bewährung ( ein letztes mal !) könnte sein, aufgrund der Tatsache das du dein Abi nachholst und dir vornimmst ein besseres Leben zu führen.
Es kommt auf den Richter an, ob er dir das abkauft.

genauso gut kann auch eine Hafststrafe in Betracht gezogen werden, was aber meiner Meinung nach unklug wäre, dass es deiner Resozialisierung nciht förderlich wäre.
Das hieße ja praktisch, dass du dein Abi abrechen müsstest und so keinen festen Halt mehr hättest.

Ich denke, so sieht das ein Richter auch und ist eventuell nochmal gnädig.

Rausreen ist nicht so toll, wenns eh schon so auf der Kippe steht Hafstrafe/Bewärhung.

Dann gibs lieber zu das wird dann auch noch mal strafmildernd gewertet.

Gibs zumindest zu, wenn du merkst, das wir nix mehr mit dem herausreden.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort johnny, hoffen wir mal das beste, das war ja wie gesagt das erste mal dass ich was als erwachsener beging und hatte noch nie bewährung, deswegen hoffe ich wirklich dringlichst, dass es was mit bewährung wird, danke nochmal
morones

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

In § 56 StGB heißt es:

Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.


Da die bisherigen EINSCHLÄGIGEN und WIEDERHOLTEN Verurteilungen offenbar keine ausreichende Warnfunktion hatten, sehe ich hier dem Wortlaut des Gesetzes nach keinen Raum für Bewährung.

Aber so wie ich die meisten Richter kenne, gibts auch hier nochmal Bewährung. Von so Sprüchen, wie 'ich mache grade meine Ausbildung' oder 'jetzt fange ich ein neues Leben an' lassen sich viele Richter einlullen. Komischerweise landen die meisten dann doch wieder auf der Anklagebank, weil ihnen mal ein kräftiger Schuss vor den Bug gefehlt hat.



-- Editiert von justice005 am 28.08.2007 12:52:25

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

oh mann, jetzt bekomme icha ebr schon ein bisschen angst....
naja schliesslich war ich aber derjenige der es verbockt hat :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Halte das auch für einen Grenzfall, bei welchem alles offen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

nun ja, die Vorstrafen stehen noch im Erziehungsregister, aber wir wissen ja nicht, ob das schlicht Sozialstunden waren. Im Übrigen sind sie auch nur halb einschlägig, des Weiteren ist das neue Delikt ja auch eher geringfügig. Insofern würde ich hier eher mit einer Geldstrafe rechnen, schlimmstenfalls mit einer Bewährungsstrafe.
Eine Haftstrafe halte ich für ziemlich ausgeschlossen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

oooh muemmel da lässt du mir steine von herzen fallen, als erste strafe erhielt ich 25 sopzialstunden, da kam cih gut davon, es war auch ohne gerichtsverfahren, beim zweite mal waren es 400 euro geldstrafe, tja und jetzt bin ich halt am bibbern, ich hoffe bloss es wird so wie du sagst muemmi,
ich emlde mich nochmal wenn cih die ladung bekomme, weiss ja nicht, ob sie mich erst als zeugen laden oder gleich als verdächtigen, aber auf jeden fall kann ichs agen dass ich sauber bleibe
vielen dank und grüße
moro

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Dann bleibe das in Zukunft aber auch.

Denn selbst wenn es jetzt noch ein Warnschuss ist, wird das bei der nä. Straftat sicher nicht mehr so sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

in zukunft werde ich nich mal mehr gegen den wind furzen so sauber werde ich leben...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

An eine Geldstrafe glaube ich hier nicht unbedingt. § 243 hat eine Mindeststrafandrohung von 3 Monaten Freiheitsstrafe (die kann theo. auch in Form von 90 TS Geldstrafe verängt werden). Sollte es um einen WOHNUNGSeinbruchdiebstahl gehen, wäre die Mindeststrafe 6 Monate.

Bei einem -wohl- einkommenslosen Angeklagten, wird man hier wohl -auch beim § 243- die Form der Freiheitsstrafe nehmen. Diese dürfte aber zur Bewährung ausgesetzt werden, bei halbwegs guter Sozialprognose.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

@ Bob,

sorry, ich hatte nur die Urkundenfälschung und den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesehen.

@ morones,

ja, da muß ich mich korrigieren und schließe mich dann mal Bobs Prognose an.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

ohhh, soalnge es noch bewährung gebe, wäre ich noch zielmich zufrieden, es war aber kein einbruch in eine wohnung, sondern auf ein betriebsgelände unter freiem himmel, so gesehn wrude nich mal was aufgebrochen oder kaputt gemacht, aber einbruch bleibts ja trotzdem :-C

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

na ja, wie von Bob beschrieben: Mindeststrafdrohung 3 Monate, die könnten auch durch eine Geldstrafe (90 Tagessätze) ersetzt werden, aber das ist mit den Vorstrafen eher unwahrscheinlich. Da es aber die erste Freiheitsstrafe ist, wird man sie wohl zur Bewährung aussetzen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

das is doch wenigstens mal was an was ich mich festhalten kann^^

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, es ist nun über einen monat her, dass ich aufgeschrieben wurde, und habe noch keine einladung der polizei bekommen, da sie mich nich auf frischer tat ertappten, müssen die doch ermitteln, die werden doch nich gleich ein gerichtsverfahren eröffnen ohne mich wenigstens einmal zur dienststelle zu bitten oder, dauert das vielleicht solang weil die draussen fingerabdrücke nehmen mussten und das halt etwas aufwändiger ist oder haben die einfach nur so viel zu tun? ich ahbe auf jeden fall immer noch panik

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann kann schon mal dauern. Rufen Sie doch einfach mal an und fragen nach dem Sachstand.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, es sind nun schon fast 3 monate vergangen und ich ahbe immer noch keine vorladung zur polizei bekommen? kann es wirklich nicht sein dass sie gleich einen gerictstermin ansetzen? die müssen doch einem wenigstens die chance geben sich noch mal zu äussern, bevor es zum gericht geht oder nich? oder vielleicht haben die doch nichts in de rhand, aber das wage ich noch nicht zu hoffen. ich habe echt ein bisschen paranoia
mfg morones

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

was meint ihr denn nun leute? werden die gleich ein gerichtsverfahren machen oder was?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

Die werden wahrscheinlich nicht einmal ein Gerichtsverfahren einleiten, sondern dich direkt abholen und 5 Jahre ins Gefängnis stecken ... ;)

Ne, Spass bei Seite!

Warum hast du denn nicht mal angerufen!
Wäre bestimmt gleich gut angekommen, dass du dich der Sache stellst.
Zumindest besser als den Kopf in den Sand zu stecken und Monate zu warten ob was kommt oder nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie ich bereits sagte: Rufen Sie an und fragen nach. Bevor Anklage erhoben wird, bekommen Sie schon noch Gelegenheit zur Äußerung. Falls der Brief (die Ladung) verloren gegangen sein sollte, haben Sie ja spätestens vor Gericht Gelegenheit sich zu äußern. Der Formmangel wäre damit geheilt...

Was kam denn für das Fahren ohne Versicherungsschutz raus?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

für das fahren ohne versicherung inklusive urkundenfälschung bekam ich 30 tagessätze zu 7 euro, also 210 euro strafe insgesamt. Die Punkte, eventuelles Fahrverbot und die Frist für die Nachschulung kommen noch mal extra, da das Gericht dait nichts zu tun hat, sondern das irgendwie über das KBA läuft oder so.

Anrufen möchte ich nur höhst ungern, da noch die Möglichkeit besteht da ganz heil rauszukommen, und wenn cih jetzt anrufe, is das ja, als wenn ich mich selbst ins Messer stürze.
Und das ist jetzt auch schon fast 3 Monate her, also wenn ich bei den Cops aussagen muss, sage ich so oder so, dass es schon zu lange her ist und ich mich nicht erinnern kann, das wissen die ja auch, deswegen schicken die ja immer rechtzeitig Briefe. Normalerweise habe ich meine Ladungen immer 2 oder 3 Tage bekommen nachdem ich aufgeschrieben wurde, und Termin am nexten Tag.
Meine Komplizen wurden ja auch aufgeschrieben und die haben auch noch keine Briefe gekriegt. Und die werden doch nicht einfach so mehrere Briefe verlieren oder?
Meinst du wirklich, dass ich da einfach so anrufen sollte Bob? Soll ich da fragen, ob ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt oder was tun? Ich hoffe ja immer noch, dass kein Brief kommt und die nichts in der Hand haben. Aber wer weiss, vielleciht warten die auch einfach nur auf einen Fehler, denn in letzter Zeit sind hier tatsächlich hammer viele Streifenwagen unterwegs, und letztens wurden ich und ein Freund von einem Zivilwagen angehalten. Das sit echt voll schrecklich. Naja och werde mich auf jeden Fall immer weider mal melden und die anderen Themen durchstöbern, denn ich muss echt sagen, dass ich auf das Forum voll abfahre, kann zwar nich so die kompetenten Sachen dazu beitragen, aber finde alles trotzdem sehr interessant.
grüße moro

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Freunde,
mal wieder ein update meinerseits. Es verging kein Tag wo ich nich bange hatte dass ein Brief im Kasten liegt, aber bis jetzt ist immer noch keine LAdung da. Langsam keimt Hoffnung in mir auf dem langen Arm des Gesetzes doch noch zu entkommen. Was meint ihr wie die Chancen stehen, weil ich ahb echt noch gar nichts gehört von den Cops?
vielen Danke und freundliche Grüße
moro

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

nach vier Monaten? Die vergessen Sie schon nicht...Hier in der Hauptstadt ist es total normal, daß Straftaten erst nach einem Jahr verhandelt werden, manchmal auch nach zwei oder mehr Jahren. Auf der sicheren Seite sind Sie erst nach Ablauf der Verjährungsfrist - mindestens fünf Jahre...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

ja sicher verhandelt werden kann es mehrere jahre später auch noch, aber den tätern wird doch, bevor es zu einer verhandlung kommt, die chance gegeben sich zu rechtfertigen also bei der polizei eine aussage zu machen, weil wenn jetzt nach noch mehr zeit auf einmal eine verhandlung kommt, dann sind da schon verfahrensfehler und ich kann mich sowieso an nichts merh erinnern :D da ich auch nich bei der polizei war gibt es auch keine aussage die sie verwerten können. Ich habe auf jeden Fall Hoffnung noch einmal davon zukommen^^

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

tja, man muß Sie zwar vorher anhören, aber wenn das unterbleibt, ist das ein heilbarer Verfahrensfehler - Sie können sich ja in der Verhandlung äußern. Und daß das ganze Verfahren nur an Ihrer Aussage hängt, kann ich mir nicht vorstellen. Da bräuchten Sie ja nur die Aussage verweigern, was Sie als Angeklagter selbstverständlich dürfen, und schon wäre die Sache gelaufen...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

ne natürlich nich nur an meiner, auch an meinem alibi, das sagen wird, dass ich zur tatzeit, bei ihm war, der richter wrid dann wissen wollen was wir gemacht haben um uns in widersprüche zu verwickeln, damit er uns hat, aber nach 4 monaten ist es menschlich dass man sich nich mehr daran erinnert...
ich werde euch auf jeden fall alle auf dem laufenden halten und freue mich über jede antwort.
mfg Moro

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

es muß doch aber einen Grund geben, warum man Sie eines Einbruches verdächtigt (Fingerabdrücke, man sah Sie am Tatort etc.).
Und der Zeitfaktor kann auch gegen Sie wirken: Woher weiß der Alibizeuge genau, daß Sie an einem bestimmten Abend vor z. B. einem Jahr zusammen waren? Ich könnte heute nicht mehr sagen, mit wem ich den Abend des 18.12.06 verbracht habe...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

noch eine Anmerkung: Es ist Ihnen sehr wichtig, Bewährung zu kriegen. Tja, ohne Geständnis und dann noch mit einem offenbar falschen Alibizeugen könnte das schwierig werden...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
morones
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Um ein Geständnis abzulegen müsste mich doch die Polizei einladen, keiner kann erwarten, dass jemand sich einfach so ins offene Messer stürzt, wenn auch nur die geringste Möglichkeit besteht, noch heil aus der Sache raus zukommen. Weder ich, noch einer meiner kolege wurde eingeladen. Ich weiss nich, vielleicht hat der Geschädigte ja auch kein Antrag auf Verfolgung gestellt, aber höhstwahrschienlich wissen die Leute, dass sie uns nichts können, und da Hoffnung erst gestorben ist, wenn das Urteil verlesen wird, hoffe ich das auch zutiefst =)
und gestehen kann man doch vor Gericht immer noch oder macht es einen gravierenden Unterschied zu einem GEständnis bei den cops? ich werd euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten
mit freundlichen Grüßen
moro

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

in der Tat, gestehen kann man auch vor Gericht noch. Aber vor Gericht kommen Sie nur, wenn es genügend Beweise für eine Anklageerhebung gibt. Ob der Geschädigte einen Strafantrag stellt, ist beim schweren Diebstahl allerdings total irrelevant. Das wird auch ohne Strafantrag verfolgt. Spannend wäre hier halt die Beweislage, aber die kennen Sie offenbar auch nicht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12