zu unrecht

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
bene110
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
zu unrecht

Guten Tag !

Ein Schreiben das sich auf einen kleinen Zwischenfall der sich vor einer Woche ereignete bezieht ist nun in meinem Briefkasten gelandet. Ich wurde angeblich ertappt(von 2 offensichtlich sehr genervten Streifenwachbeauftragten) wie ich eine Hecke mit meiner Notdurft belästigte was aber gar nicht der Wahrheit entsprach.
Leider trat ich nicht sehr seriös auf und im ziemlich betrunken Zustand konnte ich den Streifen die Sachlage nicht Glaubwürdig vermitteln.
Ich war sehr Aufgebracht weil sie meiner Schilderung keine Beachtung schenkten und machte dann auch noch falsche Angaben zu meiner Person ( dh. zu meinem Beruf u Familienstand machte ich falsche Angaben). Nun werde ich folgender Taten beschuldigt:

-OwiG falsche Namensangabe (Par 111OWiG)
-Verrichten der Notdurft Bayer. Straßen und Wegegesetz (Art 66 BayStrWG)

Ich habe keine Ahnung wie und ob ich mich dazu äussern soll bzw welche (ich hoffe es bleibt bei) Geldstrafen ich zu befürchten habe. Ein Anklagepunkt entspricht ja nicht der Wahrheit was aber sehr schwer zu Beweisen wäre, besonders im nachhinein. Die Falsche Namensangabe trifft ja auch nicht ganz zu da ich nur falsche Aussagen zu meiner Profession bzw Familienstand gemacht habe zudem ziemlich betrunken war.
Einen aufwendigen Rechtsstreit möchte ich auf jeden Fall aus dem Weg gehen, allerdings ist für ungerechtfertigte Bußgelder mein kleines Studentenkonto nicht ausreichend gedeckt. Bitte bitte helft mir !!
vielen dank bene















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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

na ja, Strafrecht ist das ja nun nicht...Also: Wie die Lektüre von § 111 OwiG Ihnen leicht klarmachen wird, ist auch die falsche Angabe von Beruf und Familienstand eine Ordnungswidrigkeit - insofern trifft Sie der Vorwurf völlig zu Recht. Daher spricht dann auch nichts dagegen, das zuzugeben und dazu zu schreiben: Sorry, tut mir leid, ich war alkoholisiert, kommt nicht wieder vor.
Zur Höhe des Bußgeldes kann man schwer was sagen: Bis zu 1000 Euro sieht das Gesetz vor. In dem einzigen mir bekannten Fall wurden 100 D-Mark verhängt (ist schon länger her).
Was die Notdurft anbelangt: Da steht Ihre Aussage gegen die der Polizisten. Sie müssen ja kein falsches Geständnis ablegen - dann schweigen Sie halt zu dem Vorwurf. Vorsorglich sei schon mal darauf hingewiesen, daß es im Owi-Recht keine Prozeßkostenhilfe gibt. Auch sei darauf hingewiesen, daß die Nichtzahlung einer Geldbuße zur Erzwingungshaft führt. Vielleicht kennen Sie den Film "14 Tage lebenslänglich"? Sowas könnte Ihnen dann auch blühen...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
bene110
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die Antwort (die sich leider nicht so zuversichtlich anhört )
und auch vielen dank für die Aufklärung, ich bin leider nicht sehr versiert in Rechtsfragen.
Verbessert vielleicht eine schriftliche Entschuldigung meine Situation bzw die Höhe des Bußgeldes ? oder einfach abwarten, hinnehmen und bezahlen ?

Ps: den Film hab ich leider noch nicht gesehen nur davon gehört aber ich habe nicht vor den möchtegern Rebellen zu mimen dann doch lieber mal für eine wichtigere Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

eine Entschuldigung dürfte sich durchaus auf die Höhe des Bußgeldes auswirken. Es könnte sogar sein, daß ganz von einem Bußgeld abgesehen wird. Im übrigen wird in dem Bogen ja auch nach Ihrem Einkommen gefragt. Das ist, bei einem Studenten, ja eher niedrig - dies sollten Sie dann auch so angeben. Und ehe Sie fragen - ein solches Bußgeld ist keine Vorstrafe oder dergleichen.
Mir ist, wie gesagt, nur ein solcher Fall bekannt, wo es 100 DM Geldbuße gab. Mehr wird es bei Ihnen vermutlich auch nicht werden...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bene110
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für deine antworten mümmel hat mir echt geholfen ! danke bene

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