Hallo liebe Forenmitglieder,
Person A und Person B laufen leicht alkoholisiert ( 0,4 Promille nach Alkoholtest) von einer Bar in Berlin nach Hause und kommen auf die großartige Idee Fahrräder zu klauen die abgeschlossen sind. Nach Gelingen der Tat merkt Person A, das sein Auto direkt dort steht und lehnt das geklaute Fahrrad an das Auto an und setzt sich kurz ins auto um sein Handy zu laden, damit dieses angeht um nach dem Weg nach Hause zu schauen. Person B ist schon über alle Berge mit dem geklauten Fahrrad. Während Person A im Auto sitzt kommt ein Mannschaftsbus der Polizei und mehrere Autos und beschuldigen Person A des Fahrraddiebstahls. Person A leugnete das jedoch und sagt jemand anderes hat das Fahrrad geklaut und an das Auto gelehnt. Daraufhin hat die Polizei das Fahrrad mitgenommen. Ich wollte wissen ob ich da eventuell mit Hilfe eines Anwalts rauskommen kann bzw nur Sachbeschädigung bekomme, da ich nicht auf dem Fahrrad erwischt wurde. Ich habe jetzt eine Vorladung
bekommen und wurde des zweifachen schweren Fahrraddiebstahls verdächtigt, obwohl ich ja auch nur eins klauen wollte. Wie stehen die Chancen, da ohne ernsthafte Konsequenzen rauszukommen, da ich Jura studiere und damit nicht die Teilnahme am Staatsexamen vermasseln will.
Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich vielmals!
Mit freundlichen Grüßen Hampelmann123
zweifacher schwerer Fahrraddiebstahl
Ich wollte wissen ob ich da eventuell mit Hilfe eines Anwalts rauskommen kann bzw nur Sachbeschädigung bekomme, da ich nicht auf dem Fahrrad erwischt wurde. Kaum - wie wollen Sie denn die Zeugenaussagen aus der Welt schaffen?
Wie stehen die Chancen, da ohne ernsthafte Konsequenzen rauszukommen, da ich Jura studiere und damit nicht die Teilnahme am Staatsexamen vermasseln will. Schlecht - schwerer Diebstahl reicht durchaus für eine Strafe, die im Führungszeugnis landet. Und spätestens für das Referendariat ist ein FZ vorzulegen.
Danke für ihre Antwort!
ich meine ich habe ja eigentlich nur das Schloss aufgebrochen und nicht das Fahrrad mitgenommen.
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Das wäre dann immerhin schon eine Versuchsstrafbarkeit. Und wohl auch schon ein vollendeter, lediglich noch nicht beendeter Diebstahl.
..aber als könnte das ein Jurastudent nicht selbst herausfinden ;D
Danke für deine Antwort!
Ja Person A ist im 1. Semester :D
Dazu sollte erwähnt werden das Person A 20 Jahre als ist.
Person A fragt sich nur, wieso es auch für das Fahrrad das Person B geklaut hat angezeigt wird.
Auch das ist möglich; dann wird A und B vorgeworfen, gemeinschaftlich, dh als Mittäter gehandelt zu haben. Man kann das natürlich versuchen, zu widerlegen.
Und dass selbst das andere Fahrrad bereits "geklaut" wurde, welches dann ans Auto gelehnt war, ergibt sich sogar schon aus dem Wortlaut deiner Frage^^ ;D
Falls du auch Strafrecht im ersten Semester hast: im Grunde ist das hier alles StGB AT
Müsste dann also bald behandelt werden.
Mit 20 besteht zumindest noch die Chance auf Anwendung des Jugendrechts, so dass Führungszeugnis und BZR sauber bleiben würden.
Was ich noch nicht ganz verstanden habe:
Ist die Polizei zufällig vorbeigekommen, oder wurde sie von irgendwelchen Zeugen angerufen?
Danke für deine Antwort.
Die Polizei wurde gerufen, das heißt es gibt auch Zeugen.
Ich frage mich ob man in dem Fall die Opfer kontaktieren kann und evt einen Vergleich aushandelt und diese die Anzeige zurückziehen, da die Anzeige ja von denen kommen muss oder?
Zitat :Die Polizei wurde gerufen, das heißt es gibt auch Zeugen.
Dann ist der Drops mit "nur Sachbeschädigung" definitiv gelutscht.
Zitat :Ich frage mich ob man in dem Fall die Opfer kontaktieren kann und evt einen Vergleich aushandelt und diese die Anzeige zurückziehen, da die Anzeige ja von denen kommen muss oder?
Nein, Anzeige kann jeder erstatten. Einen Strafantrag müsste der Geschädigte stellen. Diebstahl in besonders schwerem Fall ist aber ein Offizialdelikt, das heißt die Polizei muss es verfolgen, sobald sie Kenntnis davon hat. Auch ohne und selbst gegen den Willen des Geschädigten.
Anders wäre es nur, wenn die Fahrräder jeweils einen Wert von weniger als 50 € hätten. Dann würde das Offizialdelikt zum sogenannten relativen Antragsdelikt mutieren. Aber auch in dem Fall kann die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft die Sache ohne Willen des Geschädigten weiterverfolgen, per besonderem öffentlichen Interesse.
Nicht möglich ist das nur bei sogenannten absoluten Antragsdelikten, wie z.b. Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Zu einem absoluten Antragsdelikt kommen wir bei diesem Sachverhalt hier aber in gar keinem Fall.
Die einzigste Möglichkeit, hier mit einem halben blauen Auge davonzukommen ist wie gesagt die Anwendung von Jugendrecht. Und die ist nicht mal sonderlich schlecht, möchte ich meinen. Wie sieht denn deine soziale Situation so aus? Wohnst du noch bei den Eltern oder hast du eine eigene Wohnung?
Danke für die erneute Antwort.
Person A war noch nie auffällig bei der Polizei und wohnt seit etwa 1,5 Jahren nicht mehr bei seinen Eltern und wohnt in einem Studentenwohnheim und arbeitet nebenbei.
Zitat :wohnt seit etwa 1,5 Jahren nicht mehr bei seinen Eltern und wohnt in einem Studentenwohnheim und arbeitet nebenbei.
Das ist für die Anwendung von Jugendrecht natürlich weniger gut.
Dann müsste man bei dem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe, das in jedem Fall stattfinden wird, diese davon überzeugen, dem Gericht die Anwendung von Jugendrecht zu empfehlen, wie auch immer man das bewerkstelligt. Wobei das Gericht aber auch nicht an die Empfehlung der JGH gebunden ist.
Vielleicht wäre in Hinblick auf das weitere Studium die Hinzuziehung eines Anwalts auch nicht die aller schlechteste Idee in diesem Fall.
Problem ist halt, dass Diebstahl im besonders schweren Fall im Erw. Recht eine Mindeststrafandrohung von drei Monaten Freiheitsstrafe hat. Die kann zwar auch in Form von 90 Tagessätzen Geldstrafe verhängt werden, aber bei nur 1 Tagessatz mehr ist das Führungszeugnis im Eimer, zumindest für 3 Jahre.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.11.2019 02:03
zumindest für 3 Jahre. Dann bleibt halt nur, das Studium entsprechend in die Länge zu ziehen (und keine weiteren Verurteilungen zu kassieren)...
Und jetzt?
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