Meint ihr, dass ich zum Richteramt zugelassen werde im Alter von 28-29 Jahren?
Hoffe auf Positive Antworten
Vielen Dank!
-- Editiert von KSHA am 18.01.2018 18:28
-- Editiert von Moderator am 18.01.2018 19:06
-- Thema wurde verschoben am 18.01.2018 19:06
2. Staatsexamen mit 26 Jahren beginnen?
Notfall?
Notfall?
Warum denn nicht? Zu alt oder zu jung?
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Wer solche Fragen stellt, kann schwerlich ins Richteramt befördert werden. Zudem wäre es zunächst Richter auf Probe und ob die Probezeit ....
MfG
RA Thomas Bohle
Hier scheint wohl jemand zu viele amerikanische Krimis gesehen zu haben. Richteramt in Deutschland setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voruaus, etwa 5 Jahre plus Staatesxamen, dann noch die Referendarszeit, je nach Land etwa 2 Jahre plus Staatsexamen, mit Wartezeiten sind wir dann etwa bei 9-10 Jahren. Im Minimum. Dann kommt dazu noch die Frage, ob gerade eine Stelle frei ist, ob man die Voraussetzungen (Prädikatsexamen) erfüllt, nicht vorbestraft ist, u.s.w.
Auf Ausschreibungen bewerben kann sich jeder, auch die Putzfrau.
wirdwerden
wirdwerden hat recht.
Zudem wird man nicht gleich Richter. Nach dem Ref/Examen/Anwaltsprüfung wird man meistens Anwalt, dann Staatsanwalt und dann erst Richter.
Also normalerweise passiert da vor Mitte 30 nichts.
Bewerben kannst du dich, aber lohnen tut sich das eher nicht finde ich.
"Zudem wird man nicht gleich Richter. Nach dem Ref/Examen/Anwaltsprüfung wird man meistens Anwalt, dann Staatsanwalt und dann erst Richter."
Diese Aussage stimmt so nicht; selbstverständlich kann man sofort Richter (auf Probe) werden.
MfG
RA Thomas Bohle
warum denn nicht?
Die Voraussetzungen für Die Einstellung als Richter oder Staatsanwalt sind identisch. Und die Voraussetzngen für die Zulassung als RA auch. Man muss muss das 2. Staatsexamen haben, damit die Befähigung zum Richteramt. Ob man dann als Richter oder Staatsanwalt angenommen wird, das ist von anderen Voraussetzungen abhängig. Aber mit Sicherheit nicht davon, ob man vorher xy Jahre als Anwalt gearbeitet hat, und es gibt auch keinen Aufstieg oder eine Einstellungsvoraussetzung, xy Zeit als Staatsanwalt gearbeitet zu haben.
wirdwerden
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