2. Staatsexamen mit 26 Jahren beginnen?

18. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2018 21:06:15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Staatsexamen mit 26 Jahren beginnen?

Meint ihr, dass ich zum Richteramt zugelassen werde im Alter von 28-29 Jahren?

Hoffe auf Positive Antworten :)

Vielen Dank!

-- Editiert von KSHA am 18.01.2018 18:28

-- Editiert von Moderator am 18.01.2018 19:06

-- Thema wurde verschoben am 18.01.2018 19:06

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119515 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von KSHA):
Meint ihr, dass ich zum Richteramt zugelassen werde im Alter von 28-29 Jahren?





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Warum denn nicht? Zu alt oder zu jung?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Wer solche Fragen stellt, kann schwerlich ins Richteramt befördert werden. Zudem wäre es zunächst Richter auf Probe und ob die Probezeit .... ;)

MfG

RA Thomas Bohle

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38359 Beiträge, 13981x hilfreich)

Hier scheint wohl jemand zu viele amerikanische Krimis gesehen zu haben. Richteramt in Deutschland setzt ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voruaus, etwa 5 Jahre plus Staatesxamen, dann noch die Referendarszeit, je nach Land etwa 2 Jahre plus Staatsexamen, mit Wartezeiten sind wir dann etwa bei 9-10 Jahren. Im Minimum. Dann kommt dazu noch die Frage, ob gerade eine Stelle frei ist, ob man die Voraussetzungen (Prädikatsexamen) erfüllt, nicht vorbestraft ist, u.s.w.

Auf Ausschreibungen bewerben kann sich jeder, auch die Putzfrau.

wirdwerden

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
koch_jura
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

wirdwerden hat recht.

Zudem wird man nicht gleich Richter. Nach dem Ref/Examen/Anwaltsprüfung wird man meistens Anwalt, dann Staatsanwalt und dann erst Richter.

Also normalerweise passiert da vor Mitte 30 nichts.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
susii22
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 19x hilfreich)

Bewerben kannst du dich, aber lohnen tut sich das eher nicht finde ich.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

"Zudem wird man nicht gleich Richter. Nach dem Ref/Examen/Anwaltsprüfung wird man meistens Anwalt, dann Staatsanwalt und dann erst Richter."

Diese Aussage stimmt so nicht; selbstverständlich kann man sofort Richter (auf Probe) werden.

MfG

RA Thomas Bohle

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
recht1993
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 33x hilfreich)

warum denn nicht?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38359 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Voraussetzungen für Die Einstellung als Richter oder Staatsanwalt sind identisch. Und die Voraussetzngen für die Zulassung als RA auch. Man muss muss das 2. Staatsexamen haben, damit die Befähigung zum Richteramt. Ob man dann als Richter oder Staatsanwalt angenommen wird, das ist von anderen Voraussetzungen abhängig. Aber mit Sicherheit nicht davon, ob man vorher xy Jahre als Anwalt gearbeitet hat, und es gibt auch keinen Aufstieg oder eine Einstellungsvoraussetzung, xy Zeit als Staatsanwalt gearbeitet zu haben.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

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