Als Nebenkläger Laptop in Hauptverhandlung benutzen?

16. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Nebenkläger Laptop in Hauptverhandlung benutzen?

Hallo Leute,

angenommen es handelt sich um einen recht komplexen Fall mit einer 500 Seiten dicken Strafakte und jeder Menge ungeklärter Fragen.

D.h. ein schwerer bewaffneter Raubüberfall, der von der zuständigen Sachbearbeiterin derart verniedlicht und falsch dargestellt und bearbeitet wurde, dass es sich aufgrund der für die Staatsanwaltschaft nicht ersichtlichen Wegnahmeabsicht des erbeuteten Diebesgutes zum Zeitpunkt der Gewaltanwendung nur um eine gefährliche Körperverletzung handeln soll.

Belastendes Beweismaterial (Videos), durch das ein schwerer Raub bewiesen werden könnte, stellte der Nebenkläger der Polizei mehrfach zur Verfügung.
Offenbar sind jedoch die sich daraus ergebenden Ermittlungsergebnisse nicht berücksichtigt bzw nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden.

Vermutlich weil es laut Aussage der Polizistin eine "*******earbeit" sei Videos zu verschriften...

Unter Berücksichtigung dieser und weiterer Umstände, die hier den Rahmen sprengen würden, fragt sich der fiktive Nebenkläger ob für ihn die Möglichkeit besteht in der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter (Amtsgericht) seinen Laptop zu benutzen?

Andernfalls müsste der Nebenkläger aufgrund von Beiakten, Screenshots von Nachrichtenverläufen usw insgesamt über 1000 Seiten ausdrucken um gut vorbereitet zu sein.

Könnte der Nebenkläger den Laptop seines Rechtsanwalts mitbenutzen falls er seinen eigenen nicht verwenden dürfte?

Liebe Grüße




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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Karlsson vom Dach ):
Offenbar sind jedoch die sich daraus ergebenden Ermittlungsergebnisse nicht berücksichtigt bzw nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden.

Und das weis man woher konkret?



Zitat (von Karlsson vom Dach ):
fragt sich der fiktive Nebenkläger ob für ihn die Möglichkeit besteht in der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter (Amtsgericht) seinen Laptop zu benutzen?

Das sollte er den Einzigen fragen, der die Frage beantworten kann.



Zitat (von Karlsson vom Dach ):
Könnte der Nebenkläger den Laptop seines Rechtsanwalts mitbenutzen falls er seinen eigenen nicht verwenden dürfte?

Das sollte er die beiden Einzigen fragen, welche die Frage beantworten können.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40521 Beiträge, 14367x hilfreich)

Ich verstehe die Problematik nicht so ganz. Videoaufnahmen sind schon seit vielen Jahren sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren als Beweismittel zulässig. Da muss nichts großartig verschriftet werden. Und woher weiß man, dass die eingereichten Beweismittel nicht Teil der Akte sind? Woher weiß man, dass möglicherweise bewusst nur ein Teil angeklagt worden ist, der Rest abgetrennt oder aber im Hinblick auf die erwartende Verurteilung (vorläufig) eingestellt worden ist? Woher kommt die Gewissheit, dass ein versuchter Raub härter bestraft werden würde als die wohl angeklagte schwere Körperverletzung? Muss doch nicht sein.

Im Strafverfahren geht es primär um den Strafanspruch des Staates. Dem ist Rechnung zu tragen, nicht den persönlichen Empfindlichkeiten Dritter.

wirdwerden

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#3
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das weis man woher konkret?


Schon mal etwas von Akteneinsicht gehört?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da muss nichts großartig verschriftet werden.


An dieser Stelle wäre evtl ein kleiner Einschub nötig um den Rahmen verstehen zu können in dem die Auseinandersetzung ablief, aber das erspare ich uns und kann dazu nur sagen das andere tatrelevante Videos in der Akte in verschrifteter Form zu finden sind.

Der Nebenkläger musste in dem Fall selbst ermitteln und die Täter zb mit versteckter Kamera zur Rede stellen oder sogar noch Zeit mit diesen verbringen um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen iwann mit der Nummer abschließen zu können.

Die zuständigen Polizistinnen auf eigener Radikalfeministischer Mission ermittelten dank umfassender Täter Opfer Umkehr nämlich lieber gegen den Geschädigten und sorgten so dafür das dieser nachdem er überfallen wurde 3x angeklagt wurde bevor die wahren Täter angeklagt wurden....

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#5
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und woher weiß man, dass die eingereichten Beweismittel nicht Teil der Akte sind?


Das weiß man weil man als Nebenkläger zum Glück ein Recht auf Akteneinsicht hat ;)

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#6
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und woher weiß man, dass die eingereichten Beweismittel nicht Teil der Akte sind?


Das weiß man weil man als Nebenkläger zum Glück ein Recht auf Akteneinsicht hat ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Karlsson vom Dach ):
Der Nebenkläger musste in dem Fall selbst ermitteln

Dann hätte man das verschriftlichen ja auch noch übernehmen können ...



Im übrigen wäre das
Zitat (von Karlsson vom Dach ):
Andernfalls müsste der Nebenkläger aufgrund von Beiakten, Screenshots von Nachrichtenverläufen usw insgesamt über 1000 Seiten ausdrucken um gut vorbereitet zu sein.

doch eher der Job seines Anwaltes?

Aber zur Sicherheit sollte man das eh analog haben, denn nichts geht über ein Backup ...


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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40521 Beiträge, 14367x hilfreich)

Dann reicht man eben die Dokumente nochmals bei Gericht ein und gut ist.

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dann reicht man eben die Dokumente nochmals bei Gericht ein und gut ist.

Idealerweise sofort und nicht erst im Prozess.
Wobei ich mich schon frage, warum der Anwalt das nicht schon gemacht hat?

Eventuell weil man hier durch
Zitat (von Karlsson vom Dach ):
die Täter zb mit versteckter Kamera zur Rede stellen

zu einen Beweisverwertungsverbot und eigener Strafbarkeit kommen könnte und er seinen Mandanten davor schützen will?


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dann reicht man eben die Dokumente nochmals bei Gericht ein und gut ist.

wirdwerden


Hey

Cooler Name ;)

Gruß

immerich

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann hätte man das verschriftlichen ja auch noch übernehmen können ...


Hat man....das wurde aber ganz offensichtlich auch entsorgt von diesen netten Freundinnen und Helferinnen.

Man würde mich hier für verrückt erklären wenn ich tiefer ins Detail gehen würde.

Der Rechtsanwalt des Nebenklägers machte auch bereits auf gewisse Parallelen zum Mollath Fall aufnerksam, was das Verhalten der Polizei betrifft.

Alles wird gut und Karma is everywhere

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#12
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 421x hilfreich)

@Karlsson

"Man würde mich hier für verrückt erklären wenn ich tiefer ins Detail gehen würde. "

Doch, so eine gewisse Gefahr sehe ich auch jetzt schon. :)



BTW: Ob der Laptop genutzt werden darf, entscheidet allein das Gericht. Damit dürfte die Frage beantwortet sein.

MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Haben die Antworten im anderen Forum nicht gefallen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Karlsson vom Dach ):
Man würde mich hier für verrückt erklären wenn ich tiefer ins Detail gehen würde.

Nun, damit muss man leben, für viele ist der Tellerrand die Grenze ...

Der Herr Mollath ist übrigens nicht der Einzige ...


Signatur:

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#15
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell weil man hier durch
Zitat (von Karlsson vom Dach ):
die Täter zb mit versteckter Kamera zur Rede stellen

zu einen Beweisverwertungsverbot und eigener Strafbarkeit kommen könnte und er seinen Mandanten davor schützen will?


Der Nebenkläger hat auch schon die Rückgabe des Diebesgutes durch die Komplizin der Mitbewohnerin heimlich gefilmt ohne das es hier zu einem Beweisverwertungsverbot kam.

Dieses Video wurde gemeinsam mit einem weiteren verschriftet und als weiteres Indiz in die Akte aufgenommen.

Fiktiv existieren zwei weitere Aufnahmen....auf diesen ist zu sehen/hören wie der Nebenkläger die Komplizin seiner Mitbewohnerin vor ihrem Anwesens wegen des Überfalls zur Rede stellt.

Bei einem Video kommt ein Freund der Komplizin dazu und antwortet auf den Vorwurf des Nebenklägers das dieser im Auftrag der Mitbewohnerin und ihrer Komplizin überfallen wurde mit:

"Ja da darfst du dich bei deiner früheren Mitbewohnerin bedanken, weil die schließlich heulend hier ankam"

Diese hochgradig manipulative und völlig irre Mitbewohnerin, die in ihrer schriftlichen "Zeugenaussage" ihre beiden zuvor beauftragten Mittäter belastete und auch mitteilite das sie ihre Freundin nach einem eskalierten Streit mit dem Nebenkläger telefonisch kontaktierte um dieser mitzuteilen das der Nebenkläger "jetzt alleine zu Hause ist und das wenn sie etwas machen wollen sie es jetzt machen sollen", wurde von der Polizei als Hauptverantwortliche Auftraggeberin nahezu unsichtbar gemacht, weil sie schön die Opferkarte zog und so eine Ermittlerin "zwischen den Zeilen lesen" konnte das es ihr leid tut und das sie nicht wollte das der Nebenkläger verletzt wird.

Dieser Annahme tritt der Nebenkläger aber entschieden entgegen und auf dem weiteren Video das die Polizei nicht an die Staatsanwaltschaft weiterleitete hört man die Komplizin der Mitbewohnerin folgendes sagen:

"Hier mir tut es echt leid wie das alles abgelaufen ist...aber das hab ich so nicht eingefädelt....laut deiner ehemaligen Mitbewohnerin hättest du richtig die Packung kriegen sollen"

Da der Nebenkläger das Bedürfnis hat das auch die ehemalige Mitbewohnerin bestraft wird, hält er dieses Gespräch auch für höchst relevant und da es sich hier in Wirklichkeit um einen besonders schweren Raub handelt, der von der zuständigen Ermittlerin derart verniedlicht dargestellt wurde, dass er von der Staatsanwaltschaft nur als Gefährliche Körperverletzung bewertet wurde, ´sollte bei heimlich aufgezeichneten Videos kein Beweisverwertungsverbot in Frage kommen.

Das es zu alldem kommen konnte liegt nach Meinung des Nebenklägers daran, dass es sich bei der zum Tatort geschickten zuständigen Sachbearbeiterin ausgerechnet um die Mitarbeiterin einer Häusliche Gewalt SOKO auf eigener Radikalfeministischer Mission und zudem um die Frauenbeauftragte Ansprechpartnerin ihrer Behörde handelte und diese sich wohl eine voreilige Ufrteilsbildung erlaubte, die zu dem weiteren Hollywoodreifen Verlauf führen sollte.

Bdeispielsweise machte diese sogenannte Polizistin aus einem gefühllten Kampf um Leben und Tod mit dem bezahlten Haupttäter-Schergen, der den Nebenkläger ohne Vorwarnung und unter Todesandrohung in seinem WG Zimmer brutal mit einem Elektroschocker attackierte und mit klarem Ziel ausraubte, trotz Kahnbeinbruchs, zahlreichen Prellungen und Platzwunden, sowie einem verwüsteten Zimmer einfach ein "Gerangel bei dem nichts passierte"

Das Ziel der Mitbewohnerin war der erbeutete Laptop des Nebenklägers = Klare Wegnahmeabsicht.
Dafür interessierte sich die Polizei aber nicht im geringsten. Sämtliche Märchen die von den beiden weiblichen Täterinnen im weiteren Verlauf aufgetischt wurden behandelte diese POK´in wiederum ungeprüft als gefundenes Fressen um gegen den eigentlich bereits ausreichend traumatisierten männlichen Geschädigten ermitteln zu können.

Dieser wurde ganze vier mal angeklagt und sogar mit Hilfe einer durch die Polizei frei erfundenen Straftat eine Woche eingesperrt bevor es zur Anklage der eigentlichen Täter kam.

Es handelt sich hier um einen krassen fiktiven Justizskandal, den von den ganzen zumeist empathielosen Theoretikern ohne eigene Berührungspunkte mit der kriminellen Justiz hier vermutlich nur die wenigsten überlebt hätten

Der Nebenkläger befand sich zum Tatzeitpunkt alleine im Haus und hatte den Haupttäter nicht herein gebeten bevor er mit einem gefährlichen Werkzeug und unter Todesandrohung attackiert, verletzt und gezielt ausgeraubt wurde.

Was ist ein (besonders) schwerer Raub wenn nicht das?

Die Mitbewohnerin (Auftragggeberin) ist Hauptbelastungszeugin und gleichzeitig unsichtbar gemachte Täterin und der Nebenkläger sowie sein Anwalt waren sich deswegen noch unsicher ob man schon vor der Hauptverhandlung erneut versuchen solle die Herrschaften auf das Video (richtig die Packung kriegen) aufmerksam zu machen?

Total absurde perfide und komplizierte Geschehnisse die ein ganzes Drehbuch füllen könnten und der Nebenkläger ist sich durchaus bewusst darüber das die meisten Leute denken das so etwas nicht vorkommen könne und man ihn für einen Spinner hält....

Die Hauptverhandlung dürfte spektakulär werden....

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#16
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
Doch, so eine gewisse Gefahr sehe ich auch jetzt schon.


Hallo Herr Bohle,

bitte um Erklärung wie genau Sie zu der Annahme kommen?

Sind Sie schon länger Rechtsanwalt?

Ist Ihnen bewusst was für einen unglaublichen Interpretations- und Ermessensspielraum Polizeibeamte haben und zu was voreilige Urteilsbildung im worse case führen kann?

Hatten Sie schon mit Polizeibeamten zu tun, die sich heftige Ermittlungspannen und sogar Straftaten erlaubten, die dann natürlich vertuscht werden mussten....koste es was es wolle?

Falls Sie noch nicht lange diesen Beruf ausüben, wovon ich aufgrund Ihres Kommentares ausgehe, dann setzen Sie sich doch bei Gelegenheit mal mit den Themen Fehlerkultur, Korpsgeist, Gender Empathy Gap und der weiblichen verdeckten pathologisch Narzisstischen Persönlichkeitsstörung und die häufig fatalen Folgen für deren Opfer auseinander. ;)

Hinsichtlich der potentiellen Laptopnutzung ruft man dann vorher bei Gericht an oder wie findet man das heraus?

Mit Justizkritischen Grüßen



-- Editiert von User am 19. August 2023 18:38

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#17
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Haben die Antworten im anderen Forum nicht gefallen?


(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 19. August 2023 21:09

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Karlsson vom Dach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
BTW: Ob der Laptop genutzt werden darf, entscheidet allein das Gericht. Damit dürfte die Frage beantwortet sein.


Wie schätzen Sie die Chance zur Benutzung des Laptops als Nebenkläger ein, wenn der Nebenkläger im weiteren Verlauf ein dutzend mal durch die Täterbande veranzeigt und ganze vier mal zu Unrecht angeklagt wurde und zu der 500 seitigen Akte dadurch noch 4 weitere Akten die im direkten Zusammenhang stehen bzw Teil des Komplexes sind.

It is what it is...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128198 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Karlsson vom Dach ):
Sind Sie schon länger Rechtsanwalt?

Zumindest die Website stammt wohl aus den 1990er Jahren ...



Zitat (von Karlsson vom Dach ):
bitte um Erklärung wie genau Sie zu der Annahme kommen?

Vermutlich weil ein Drehbuch mit dem bisher geschilderten Inhalt als "lebensfern und unglaubwürdig" abgelehnt werden würde.
Also nicht das die Drehbücher sonst als "lebensnah und glaubwürdig" gelten würden, aber das hier ist dann doch zu arg als das das Publikum glauben würde.



Zitat (von Karlsson vom Dach ):
Hinsichtlich der potentiellen Laptopnutzung ruft man dann vorher bei Gericht an oder wie findet man das heraus?

Man stelle einen entsprechenden Antrag, idealerweise schriftlich und über seinen Anwalt.


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0x Hilfreiche Antwort

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