Bafög Rückforderung

2. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Anlela21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bafög Rückforderung

Hallo, ich brauche GANZ dringend eure Hilfe, vielleicht kennt sich da ja irgendwer von euch aus! Und zwar habe ich im März diesen Jahres Bafög beantragt, ich habe monatlich 540 Euro bekommen und bin bei dem Bescheid davon ausgegangen, dass alles stimmt.
Naja, ich habe jetzt das ganze "Verlängern" wollen und musste nun noch die Höhe meiner Wertpapiere vom März abgeben, die ich damals schon auf dem Formblatt angegeben hatte! Plötzlich heißt es nun, dass sie diesen, nicht gerade kleinen Betrag damals garnicht mit eingerechnet haben! Ich verstehe auch nicht wie die auf den Betrag der auf meinem Bescheid als Vermögen steht überhaupt gekommen sind, da dieser zu hoch ist, wenn sie die Wertpapiere nicht mit eingerechnet haben und zu niedrig wenn sie sie drin hatten.
Nun habe ich einen Brief bekommen, dass ich wahrscheinlich eine Rückforderung zahlen muss. Aufgrund der Höhe des Betrages kann es fast sein, dass ich um die 2500 Euro zurückzahlen muss (sind meine eigenen Berechnungen)! Ich meine, es ist doch nicht meine Schuld, dass die das nicht mit eingerechnet haben! Ich habe alles angegeben und natürlich auch eine Kopie von dem Formblatt gemacht!
Kann es angehen, dass das BaföG Amt deswegen jetzt Geld zurück haben will? Hätte ich das alles so penibel überprüfen müssen??? Leider ist ja nun Wochenende und das Amt hat zu, ich werde da am Montag mal hingehen und wäre dankbar für einen Rat wie ich da nun am besten rangehe!
Es wäre nett wenn ihr mir

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Kann es angehen, dass das BaföG Amt deswegen jetzt Geld zurück haben will?


Ja, das kann sein. Wenn die neue und richtige Berechnung Ihres Vermögens ergibt, dass Sie eigentlich kein oder weniger Bafög hätten erhalten dürfen, dann kann das nachträglich neu berechnet und entsprechend zurückgefordert werden. Das ergibt sich aus § 48 Abs. 2 VwVfG.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anlela21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, das Ding ist ja aber, dass ich wirklich ALLES angegeben habe und die vom Bafög Amt anscheinend einfach vergessen haben alles einzubeziehen! Wie soll ich denn jetzt bitte so viel Geld auf einmal wieder zurück zahlen? Oder kann man das irgendwie "staffeln"?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sicherlich, normalerweise ist es kein Problem, in einem solchen Fall (Sie haben ja keine falschen Angaben gemacht etc.) eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

2x Hilfreiche Antwort

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