Hey Leute,
Wenn ich im Wintersemester 22/23 mein Studienfach wechseln sollte aber im Wintersemester 20/21 mein Studium angefangen habe, dann wären es 4 Fachsemester. Da Wintersemester 20/21 und Sommersemester 21 Pandemiesemester sind, werden die ja nicht als Fachsemester angerechnet.
Damit würde ich im 2. Semester wechseln. Tritt hier trotzdem die Regelvermutung ein also ich müsste keinen Grund für den Wechsel angeben oder muss ich es trotzdem begründen und wie gut muss diese dann sein?
Würde mich dann auf Neigungswandel beziehen aber frage mich wie gut ich das in dem Fall erklären müsste.
Frage gilt für Berlin. Danke bereits im voraus
Fachrichtungswechsel und Corona
3. Dezember 2021
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Frage vom 3. Dezember 2021 | 17:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fachrichtungswechsel und Corona
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