Finazielle Unterstützung für Studenten in der Corona Krise

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin2123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Finazielle Unterstützung für Studenten in der Corona Krise

Welche Unterstützung kann ein Student kurzfristig (außer Bafög) nutzen als finanzielle Zubrot für Wohnung, Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung? Würde auch eine Form Sozialsicherung greifen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40571 Beiträge, 14373x hilfreich)

Ich sehe im Augenblick keine coronabedingten Nachteile, es sei denn, Bafög würde eingestellt werden. WEgen Corona.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36601 Beiträge, 6173x hilfreich)

Zitat (von Kerstin2123):
Würde auch eine Form Sozialsicherung greifen?
Das ist bisher nicht erkennbar.

Warum sollten Studenten gerade wegen Corona keine Möglichkeit haben, Erwerbseinkommen zu erwirtschaften?
Ansonsten sind für Studenten auch noch unterhaltspflichtige Eltern als Ansprechpartner für Studenten-Zubrot da.

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#3
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Ab morgen, 12:00 Uhr, können durch die Corona-Krise in finanziell Not geratene Studierende einen monatlichen, nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss beantragen. Dieser kann monatlich bis zu 500 EUR betragen und für die Monate Juni bis August gezahlt werden.

Der Antrag kann ab dem genannten Zeitpunkt hier online gestellt werden:

https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/

-- Editiert von Ratgeber@123.net am 15.06.2020 21:16

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

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#4
 Von 
Poccino3030
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

-Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden.

-Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

-Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.

-Nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

-Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung. Wer beispielsweise noch 200 Euro auf dem Konto hat, kann für den Monat der Antragsstellung 300 Euro Überbrückungshilfe erhalten.

Signatur:

Was man sehen, hören, erfahren kann, dem gebe ich den Vorzug.

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#5
 Von 
samuelnickson990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

:spam:

-- Editiert von Moderator am 13. Januar 2023 12:50

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