Frage zum Diebstahl

13. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Frage zum Diebstahl

Hi Leute,

Ich hab hier nen Fall, an dem ich mir nicht so ganz sicher bin.

A klaut eine Handtasche einer Kundin in einem Geschäft und geht raus. B sieht zufällig, dass sein Freund B die tasche wegnimmt und raus geht. Jetzt geht es mir um die Strafbarkeit des B.

Diebstahl durch Unterlassen fällt mangels Garantenpflicht raus.
Diebstahl in Mittäterschaft fällt mangels gemeinschaftlichen Vorgehens raus.
Wie ist es jetzt mit Diebstahl in Nebentäterschaft?
Und wie ist es mit Beihilfe zum Diebstahl und Begünstigung (§ 257 StGB )?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar...

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119531 Beiträge, 39735x hilfreich)

:forum:

Der erste Schritt könnte das posten im richtigen Forum sein ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da müssen Sie ernsthaft überlegen? Ich weiss ja, dass man an der Uni auf seltsame Ideen kommt. Aber so abstrus kann man doch gar nicht denken, oder?

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)

Ich hab oben noch was vergessen, seh ich gerade.

Die Kundin läuft dem A hinterher, wobei dieser zu seinem Kumpel B ruft, dass er die Kundin festhalten soll, so dass A entkommen kann. B hält sie fest, bis A weg ist.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Das ist ja in der Tat nur eine unwesentliche Kleinigkeit..,.. :bang:

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

Diese Kleinigkeit macht doch auch kaum einen Unterschied :devil:

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

ich gehe mal davon aus, daß der Fragesteller Jurastudent ist und ein echtes Problem hat.
Wenn ich das so lese, drängt sich mir die Frage auf, wie der zur Universitätsreife gekommen ist.
Und dann stelle ich mir vor, der wird eines Tages Rechtsanwalt.
Da wundere ich mich eigentlich nicht mehr über das, was hier alles so zu lesen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

bo verstehe den fall nicht ganz :-( keine ahnung

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