Frage zum Thema Staatsanwalt

10. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sanny22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Frage zum Thema Staatsanwalt

Ich habe hier auf der Seite einen Artikel gelesen , in dem steht "Der Staatsanwalt muss seine Examina mit überdurschnittlichen Leistungen absolvieren" (jetzt mal etwas frei zitiert)

Und nun frage ich mich, weil ich wo anders aber gelesen hab, wenn man das Jurastudium absolviert hab, und Staatsanwalt werden möchte, eben das nicht muss.. also man kann es doch auch mit gut absolvieren, oder?

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Semara
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Gut, ist überdurchschnittlich!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

IdR ist Voraussetzung für die Einstellung in den Staatsdienst (Richter, StA), dass beide Examina mindestens mit der Note "vollbefriedigend" absolviert wurden.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sanny22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

und "vollbefriedigend" bedeutet dann sowas wie gut.. oder wie?

danke für eure antworten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwältin Jana Laurentius
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 7x hilfreich)

Bei den Juristen gibt es sieben Notenstufen: sehr gut, gut, vollbefriedigend, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend. Ein Prädikatsexamen hat man, wenn man mindestens die Note "vollbefriedigend" hat, und diese Note ist, jedenfalls derzeit, (Mindest-)Voraussetzung für eine Einstellung als Richter/Staatsanwalt. Ein "überdurchschnittliches" Examen hat man aber eigentlich schon mit einem "befriedigend" im gehobenen Bereich.

Freundliche Grüße, Jana Laurentius

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sanny22
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die ausführliche Erklärung.

Aus euren Antworten entnehme ich irgendwie, dass es sehr sehr schwer ist eine note wie "vollbefriedigend" zu erreichen? Kann das sein?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwältin Jana Laurentius
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 7x hilfreich)

Natürlich ist das schwierig, sonst wäre es ja kein "Prädikat" :-) Prädikatsexamina schaffen nur zehn bis maximal zwanzig Prozent der Juristen.

Freundliche Grüße, Jana Laurentius

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen