HOCHSCHULRECHT

5. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jazzy_JEFF
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
HOCHSCHULRECHT

Hy,

kennt sich jemand im hochschulrecht bzw. im Prüfungsrecht aus? Ich habe vor einem monat die nachklausur prüfungsleistung geschrieben. Ich war jedoch nicht angemeldet, weil ich dachte, dass man automatisch für eine prüfungsleistung angemeldet ist, wenn man die erste verbockt hatte. So war das auch, bis diese regelung geändert wurde. Das 3 dritte mal in einem jahr.

Jetzt hab ich mich mit den profs inkl. prüfungsausschuss kurzgeschlossen, es kam leider nur raus, dass ich die klausur zwar bestanden habe, diese jedoch nicht akzeptiert werden kann, weil ich ja nun nicht angemeldet war.

jetzt möcht ich wissen, ob jemand irgendwie so eine konstellation kennt und mir hier vielleicht weiter helfen kann..

ich weiss, dass ein prof einem studi geholfen hat, der übrigens genau in der selben situation war, wie ich - dass die klausur die der studi geschrieben hat, zwar nicht vom prüfungsausschuss anerkannt war, jedoch dann anerkannt wird, sobal der den nächsten klausur-termin wahrnimmt. Sprich, der prof hats geschafft, dass die klausur des studenten einfach auf eis gelegt wurde.

weiss einer von euch, dass das möglich ist?

danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Im Grunde ist das nicht möglich. Sie waren nicht angemeldet. Auch wenn Sie durch die Klausur durchgefallen wären, wäre die Klausur nicht gewertet worden.

So war das Prozedere jedenfalls immer an meiner Uni, an der ich Mitglied des Prüfungsausschusses war und deshalb öfter mit dieser Frage konfrontiert wurde.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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