Darf eine Hochschule oder Universität oder eine vergleichbare staatliche Institution wie z.b. Akademie eine Vorauswahl treffen anhand eines Projektes, welcher Studierender mit jenem Projekt zu einer externen öffentlichen Förderung eingereicht wird (z.B. in einem künstlerischen Facht)? Bei dieser Förderung gibt es dann ein eigenes Gremium.
Gibt es das Recht in einem solchen Fall auf Chancengleichheit, dass jeder Studierende mit seinem Projekt für die externe Förderung sein Projekt vorlegen darf?
Hochschulrecht - Chancengleichheit
Notfall?
Notfall?



Sowohl als auch.
Kommt auch die uns unbekannten Details an.
Das ist viel zu abstrakt forumliert, um das beantworten zu können. Sie müssten das viel weiter konkretisieren, damit hier überhaupt jemand verstehen kann, worum es geht.
Grundsätzlich: Der Studierende will sein Projekt bei der externen Stelle einreichen. Dann soll er das doch tun. Dazu braucht er nicht die Hilfe der Hochschule. Oder doch? Handelt es sich um eine bloße Befürwortung" der Hochschule, macht die Hochschule sich also nur für dieses Projekt stark? Oder ist die Einreichung zusammen mit der Hochschule zwingende Voraussetzung? Kann die Hochschule überhaupt mehr als ein Projekt befürworten/einreichen?
Um Hochschulrecht im engeren Sinne scheint es sich hier gar nicht zu handeln. Viel interessanter scheinden die "Spielregeln" der externen Stelle zu sein, nach welchen diese die Förderungen vergibt.
Grundsätzlich sind alle staatlichen Stellen (auch die Hocschulen) an den Gleichheitssatz gebunden. Und das in fast allen Bereichen. Aber ebenhalt nur fast. Außerdem bedeutet Gleichheitssatz nicht, dass alle gleiche bekommen müssen. Es bedeutet nur, dass dieselben (und sachgerechte) Maßstäbe gelten müssen. Wenn nach solche Maßstäben das eine Projekt nunmal fantastisch ist und das andere ein totaler Flop zu sein scheint, dann ist das so.
Gerade im Hochschulbereich und nochmals besonders im künstlerischen Bereich entscheidet womöglich die Uni allein, wie gut oder schlecht ein Projekt jetzt ist und kein Gericht wird sich da einmischen. Wenn man nicht klagen kann, dann ist die Rechtslage aber auch nicht prktisch relevant und insoweit uninteressant.
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