Ich hab nochmal eine Frage zum Thema Vorstrafe und Jurastudium

9. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
juradieb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich hab nochmal eine Frage zum Thema Vorstrafe und Jurastudium

Ich studiere Jura im 5. Semester, bin 23 Jahre alt. Alles super und es läuft gut.

Aber letzte Woche hab ich in einem Elektromarkt eine Mouse für 9,95 geklaut und bin natürlich erwischt worden.

Ich hab den Diebstahl zugegeben und warte nun auf den Anhörungsbogen von der Polizei, dem sich ja dann das Verfahren gegen mich anschließt.

Das Problem ist aber auch eine evtl. Vorstrafe wegen Diebstahl als ich 13 war. Ist sie noch relevant?

Aber es geht ja eigentlich nur um mein Jurastudium. Werde ich es fortsetzen können? Bzw. ist es sinnvoll, wenn ich weiter studiere? Ich meine, als Vorbestrafter werde ich wohl keine Chancen mehr haben.

Wie wirkt sich das aus auf eine Zulassung zum Examen bzw. bei der RA-Zulassung? Ist es noch möglich, im Staatsdienst zu arbeiten (meine Klausuren wären momentan noch gut genug dafür)...?

Würde mich sehr über Antwort von euch freuen. Vielen Dank...



-----------------
" "

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

also als jurastudent im 5. semester sollte man schonmal wissen, dass man als 13jähriger nicht vorbestraft sein kann. :augenroll:

zudem kann der maus-diebstahl wohl weniger als "jugendsünde" abgetan werden. deshalb sollte sich der threadersteller vielleicht überlegen, ob er mit überzeugung das studium des RECHTS ausübt.

-- Editiert von justus123 am 24.11.2007 17:11:54

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Haben Sie nach 5 Semestern auch schon mal eine Vorlesung besucht?

Wenn nicht, erklären sich zwar Ihre Fragen, allerdings hat das Studium dann wohl unabhängig von dem Diebstahl wenig Sinn.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Also, selbst wenn man für diesen Diebstahl eine Geldstrafe bekommen sollte, kann man sowohl noch das erste Staatsexamen und das rEferendariat machen.
Mit dem Staatsdienst könnte es zwar Probleme geben. Aus dem BZR wird eine solche geldstrafe aber nach 5 Jahren wieder gelöscht.
Bei der Anwaltszulassung wird ebenfalls ein BZR Auszug angefordert, wobei nicht jede Vorstrafe einen Ausschlussgrund darstellt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cornisse
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

... gelöscht wird nix!

nur offiziell - innerhalb der gewissen bundesdeutschen konstruktionen bleibt jeder pups eines jeden bundesbürgers erhalten und wird bei bedarf dann gerne nocheinmal rausgekramt!

ansonsten beginnt die strafgeschichte erst mit 14! und selbst ab dem alter erzählt man dir, dass das ne jugendsünde sei und dies gelöscht werden würde... naja, wers glaubt, kann besser schlafen.

im bundesland berlin is mit vorstrafe jura vorbei!
vorstrafe ist ab 90 tagessätzen, so dass auch schon ne saftige geldstrafe zum jurastudententod führen kann.

bei 10 e wird aber kein normaler richter ne verhandlung anstreben... ich denke, dass du n fingerzeig vom staatsanwalt bekommst und ladenverbot...kannst uns ja mal aufm laufenden halten

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ob dieser (ohnehin zweifelhafte) Beitrag nach 6 Monaten noch vom fragesteller gelesen wird, ist äußerst fraglich.....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

(ohnehin zweifelhafte)

Das ist doch nun sehr untertrieben....

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Bin halt höflich... :grins:

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen