Ich wurde vor einem Monat zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt, wegen Besitzes von Kinderponografie. Ich habe damals eine E-Mail mit 1 Bild als Anhang erhalten und gespeichert. Der Absender wurde ermittelt und daraufhin alle Emfänger, einschließlich mir, mitverurteilt. Ansonsten habe ich damit nix am Hut, dass muss man mir hier einfach mal so glauben!
Nach dieser Strafe bin ich ja nicht vorbestraft aber sie steht ja trotzdem im BZR.
Ich habe vor Jura zu studieren, kann diese Verurteilung ein Hinderniss sein?
Jurastudium - keine Vorstrafe aber BZR
15. Dezember 2004
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Frage vom 15. Dezember 2004 | 14:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jurastudium - keine Vorstrafe aber BZR
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#1
Antwort vom 4. Januar 2005 | 16:31
Von
Status: Beginner (148 Beiträge, 23x hilfreich)
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