Jurastudium mit Vorstrafe? - Diskussion

31. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sharillon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Jurastudium mit Vorstrafe? - Diskussion

Ich gehe gerade dieses Forum durch. Bin selbst Jurastudent im 5. Semester. Reale Sachverhalte zu lesen ist schon um ein vielfaches spaßiger als Sachverhalte aus dem Studium an sich zu lesen und zu prüfen.

Nun bin ich durch dieses Forum gegangen und sehe, dass recht viele mit einigen recht "harten" Vorstrafen (Unterschlagung, Drogenhandel, Trunkenheitsfahrt etc.) Jura studieren. An sich ja nichts schlimmes.
Nur frage ich mich, weshalb Leute, die selber in erheblicher Weise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen überhaupt dieses Fach studieren wollen.
Da stellt sich mir die Frage: "Wieso RECHTSWissenschaften studieren, wenn man selbst sich nicht an rechtliche Regelungen hält?"

Solche Sachen wie Drogenhandel oder Trunkenheitsfahrt sind imo nicht mehr Sachen, die man als Pimperlitzchen abtun will. An sich bin ich eigentlich sonst immer locker drauf, doch frag ich mich ernsthaft, weshalb solche Leute dann ein solches Fach studieren.

Auch in meinem Semester finden sich einige Leute, die sogar während des Studiums Körperverletzungsdelikte begehen.

Meiner Meinung nach sollte man als Student jeglicher Art erwachsen genug sein, so einen ****** sein zu lassen. "Wir" sind doch keine Kinder mehr was solche Sachen betrifft.


Was haltet ihr davon?


(Und ehrlich. Die realen Sachverhalte sind echt oftmals sehr amüsant :) )

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das sehe ich zwar im Prinzip genauso wie Du, aber ich gestehe es auch jedem einzelnen zu, nach einer Dummheit auch in der Lage zu sein, ein geordnetes Leben zu führen und die Rechtsordnung als Jurist zu verteidigen.



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karlo_82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Auf jeden fall sind die Vorbestraften, mit dem Gesetz vertrauter als Du.
-Im Ernst, was du Dir da rausnimmst, es sind auch nur Menschen, wie jeder andere. (Will nicht wissen wie oft du, als Kind, deine popel gegessen hast.)
Man macht so oft den selben fehler bis man drauß lernt........
Der eine tut schlechtes und du erzwingst morgen, wenn du glück hast, vll. auch einen Freispruch für einen Schuldigen der hinter Gitter gehört.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

Das Abmahnwesen ist sehr lukrativ und bewegt sich auch des öfteren mal in Bereichen, die durchaus die Grenze zum Legalen überschreiten.
Möglicherweise möchten einige durch Unrecht Recht schaffen um sich so zu "rächen" bzw. auch zu "breichern".
Sorry, aber bei Leuten mit Vorstrafen fällt mir nix anderes ein. ;-) lol
Ich möchte jedenfalls keine Kundin eines solchen Rechtanwalts sein.

"-Im Ernst, was du Dir da rausnimmst, es sind auch nur Menschen, wie jeder andere. (Will nicht wissen wie oft du, als Kind, deine popel gegessen hast.)"

Ich frage mich wo ihre Popel stecken- todsicher irgendwo im Hirnkasten.

Einen freudigen Tag wünsche ich, Lara.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nathan024
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich frage mich aber, wo die Grenzen der Schuld verlaufen?!

Sicherhlich gibt es vor dem Gesetz keine ehtische Schuld, sondern nur eine Normative, aber qualifiziert das einen Studenten höher, der zwar nicht gegen gesetzliche Normen verstoßen hat, aber dafür eine Moralschulld trägt? In dem Sinne dürfte kein Mensch Rechtsanwalt werden, da wir alle müssen mehr oder weniger unsere Morallosigkeit vertreten.

Um es kurz zu machen: Ein Rechtsanwalt, der seine Frau betrogen hat oder in seiner Jugend vielleicht ein ausgiebiges Sexualleben führte, oder einfach nur der Ansicht war, dass er niemals Kinder kriegen würde, dürfte demnach kein Familienrichter werden.

Daher finde ich deine Ansicht etwas mittelalterlich und insbesondere völlig fachfremd: Du musst dir für dein Studium im Klaren sein, dass du als Rechtsanwalt Mandanten verteidigen wirst, die sowohl Opfer als auch Täter sein werden, damit wirst du in beide Richtungen denken müssen, und damit ist deine einseitige Denkweise für dieses Studium eigentlich äußerst hemmend und eine Überlegung wert, das Studienfach zu wechseln, sofern du noch dabei bist.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ist doch relativ enfach. Wir befinden uns wieder in dem von Dir ach so trocken empfundenen Bereich der Überprüfung von Sachverhalten bzw. des Subsumierens. Grundgesetzlich ist uns die freie Berufsausübung und freie Berufswahl garantiert. Einschränkungen gibt es durch Gesetze, Verordnungen u.s.w. So, dann einfach mal in die Zulassungsordnung der entsprechenden Hochschule schauen, in die Landeshochschulgesetze. Und schon hat man die Ausschliessungsgründe, die es gibt. Und wenn da Vorstrafen nicht ausgeschlossen sind, oder nur ab einem bestimmten Level, dann darf eben auch studiert werden.

Etwas ganz anderes ist die Frage, ob man für den Vorbereitungsdienst oder nach dem 2. Staatsexamen für weitergehende berufliche Tätigkeit geeignet ist (Staatsdienst, Zulassung zur Anwaltschaft).

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Richtigerweise wird man eingestehen müssen, dass es einem vor der Integrität mancher nicht vorbestrafter Mitmenschen durchaus mindestens genauso gruseln kann (man stelle sich dazu den Politiker eigener Wahl vor).

Dummerweise funktioniert Justiz nicht nur, indem sie im Einzelfall tatsächlich Konflikte regelt, sondern immer auch als Projektionsfläche "öffentlichen Vertrauens". Es gibt einzelne Zyniker, die hierin sogar ihre wesentlichere Funktion sehen. Dementsprechend ist das öffentliche Vertrauen in die Integrität der professionellen Mitarbeiter des Justizwesens auch ein ganz eigenes Gut, und es kann dem Staat wohl nicht versagt werden, entsprechende Zugangsschranken zu errichten.

Staatlich geprüfte Straftäter müssen sich dann halt woanders Jobs suchen...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Trunkenheitsfahrt kein Pimperlitzchen ? ;-D

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Also ich finde es lebensfremd, davon auszugehen, dass Juristen die Rechtsordnung bis ins letzte i-Tüpfelchen wahren.
Den Glauben habe ich verloren als ich wegen eines Geschwindigkeitsverstosses (12 km/h zu schnell auf der Autobahn) vor Gericht war und nach dem Ende der Verhandlungd er richter mit 80 Sachen vom Gerichtsparkplatz durch die Innenstadt sauste.

Ich denke Jura-Studenten sind nicht anders als andere Studenten. Es gibt genauso Drogenvergehen, Alkohol, usw.
M.E. lieber vor und im Studium "austoben" denn später.

Für mich ist Jura mein Drittes Studium, habe 2 abgeschlossen und 15 Jahre gearbeitet und aus Interesse nun Jura zum Studium angefangen.
Viel schlimmer finde ich, dass viele Studenten, nie das wirkliche Arbeitsleben kennengelernt haben. gleiches gilt für viele Beamte. Da fällt es schwer, dass solche Leute über die Schicksale anderer urteilen sollen ohne das wahre Leben zu kennen.

Daneben steht es jedem frei, zu studieren, was er will.

Ich sehe es selber, es gibt die Idealisten, die die Welt verbessern wollen und das Recht verteidigen. Es gibt diejenigen, die sich am System rächen wollen, andere die Kohle machen wollen. Wiederum viele, die Jura studieren, weil Mama oder Papa es so gesagt haben.

Daher jemand zu verurteilen, weil er vorbestraft ist, das geht nicht.
Grundsätzlich hat derjenige seine Strafe verbüsst.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
nie das wirkliche Arbeitsleben kennengelernt haben. gleiches gilt für viele Beamte.

Wodurch unterscheidet sich denn so ein Beamtenleben vom wirklichen Arbeitsleben ?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Den Glauben habe ich verloren als ich wegen eines Geschwindigkeitsverstosses (12 km/h zu schnell auf der Autobahn) vor Gericht war und nach dem Ende der Verhandlungd er richter mit 80 Sachen vom Gerichtsparkplatz durch die Innenstadt sauste.


Diese Feststellung wurde sicherlich durch Hinterherfahren getroffen, oder?

-----------------
""

-- Editiert am 25.01.2011 17:13

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

@Meri: Ja mein Anwalt nahm mich direkt mit und fuhr hinterher, auch mit 80 Sachen.

@Mortinghale: Ich nehme einmal den Polizeidienst aus, aber der 8 Stunden im Bürositzende Beamte kennt gar nicht, was in vielen unternehmen für Existenzängste gibt, teilweise Arbeitszeiten jenseits von gut und böse, Überstunden en masse. 80 Stunden Wochen, Nachtarbeiten etc.
Weiterbildung auf eigene Kosten.

Wer jetzt meint, es ist verboten, der hat Recht. Aber es stört keinen.
Beamte sind in der Regel unkündbar und können sich auf eine im Vergleich zu vielen Angestellten sehr gute Pension freuen.
Beamte haben eine relativ geregelte Arbeitszeit.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Den Glauben habe ich verloren als ich wegen eines Geschwindigkeitsverstosses (12 km/h zu schnell auf der Autobahn) vor Gericht war und nach dem Ende der Verhandlungd er richter mit 80 Sachen vom Gerichtsparkplatz durch die Innenstadt sauste.


Und was hat bitte das eine mit dem anderen zu tun ? Auch der Richter zahlt sein Knöllchen, wenn er geblitzt wird, na und? Soll er das Verfahren gegen dich deshalb einstellen? Soll jeder Richter, der mal privat zu jemandem Ar...loch gesagt hat, künftig alle Verfahren wegen Beleidigung einstellen? Irgendwie ist mir der Zusammenhang nicht wirklich klar.



-----------------
"justice"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen