Jurastudium trotz Verurteilung/Vorstrafe?

27. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
JeyJo
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)
Jurastudium trotz Verurteilung/Vorstrafe?

Ich hatte die Suche benutzt und ähnliche Themen gefunden, jedoch haben sie meine Frage leider nicht beantwortet.
Ich mache gerade mein Abitur und hab nun nur noch meine mündliche Prüfung vor mir, wenn alles gut gehen sollte, wollte ich Jura studieren.
Jedoch habe ich nun einen Brief wegen §243 StGB ,(besonders schwerer Fall des Diebstahls) erhalten. Ich gehe nun vom Schlimmsten aus und frage= Wie wird sich eine Verurteilung auf ein Jurastudium auswirken? Gibt es Chancen zugelassen zu werden?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

ich weiß nicht recht, wo der Irrglaube herkommt, bei einer Zulassung zum Jurastudium würde irgendwas geprüft (außer dem Besitz des Abiturs). Der früheste Zeitpunkt, wo Sie mal was vorlegen müssen, ist das Referendariat. Und was wo wie lange registriert wird, hängt vor allem von der Strafe ab. Alles, was Jugendstrafrecht ist, ist ziemlich ungefährlich für die Karriere...Im Übrigen könnte man ja eine Strafprognose wagen, wenn Sie sich zu ein paar Angaben durchringen könnten: Genaues Alter, Vorbelastungen, Tathergang und Schadenshöhe wären von Interesse.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
JeyJo
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich kann davon ausgehen, dass ich theoretisch angenommen werde?
Alter zum Zeitpunkt der Straftat= 19(heute 20)
Belastung= gemeinschaftl.,teilweise gewaltsam Zutritt verschafft und diverse Gegenstände entwendet
Schadenshöhe ist noch nicht bekannt...

Wenn ich also hypothetisch beim Jurastudium "gut voran komme" kriege ich schließlich doch Probleme, falls ich ein Volljurist werden will, d.h. Anwalt? Wenn man davon ausgeht, dass ich halt verurteilt werde.... Aber ab was für einem Urteil ist es für ein Referendariat von Relevanz?
ich bedanke mich jetzt auch schon mal

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

um Probleme zu kriegen, bedarf es zunächst mal eines Eintrages im Bundeszentralregister. Da Sie zum Tatzeitpunkt 19 waren, Schüler und vermutlich bei den Eltern wohnhaft, wird wohl Jugendstrafrecht angewandt - es wird also mit Sozialstunden oder Jugendarrest abgehen: Beides steht nicht im BZR. Wieso ist übrigens die Schadenshöhe unbekannt? Sie müssen doch wissen, was Sie geklaut haben...

Gruß vom mümmel

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JeyJo
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Darf ich das jetzt also positiv aufnehmen?Von der Schadenshöhe steht im Brief noch nichts, die Sachen die wir geklaut haben, haben sie alle schon zurück erhalten, also ich weiß noch nichts genaues. Wenn es also nicht im BZR steht, da wahrscheinlich Jugendstrafrecht angewandt wird, gibt es kein Grund mir für das Studium Sorgen zu machen?
Dank e aber

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

na, zumindest gibt es keinen Grund zu übermäßiger Sorge - WAHRSCHEINLICH wird es wie beschrieben kommen. Im Gegensatz zu vielen Angeklagten vor dem Jugendgericht haben Sie klare Zukunftsvorstellungen - das kommt immer gut...
Übrigens stünde die Verurteilung bis zum 24. Geburtstag im Erziehungsregister. Sie wären also trotzdem vorbelastet, wenn es mal ein neues Verfahren gäbe.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JeyJo
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Dann bedanke ich mich für ihre/deine Hilfe....hat mich ein wenig beruhigt

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ach, waren das noch Zeiten, als tatsächlich jeder Studienwillige ein Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen musste und man tatsächlich wegen einer Verurteilung während des Studiums exmatrikuliert werden konnte.

Jetzt weiß auch muemmel, woher dieser "Irrglaube" kommt. ;)
Nicht Irrglaube, sondern nur ganz, ganz veraltet.

2x Hilfreiche Antwort

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