Hallo zusammen!
Ich bin Student und habe 2 Klausuren geschrieben, die gemeinsam bewertet werden. Netterweise hat mir der Dozent in einem Fach bereits inoffiziell mitgeteilt, dass ich 12 Punkte (wäre eine 2 nach Schulnoten) habe. Im anderen Fach steht die Note noch aus und habe ein schlechtes Gefühl diesbezüglich. Geht man also davon aus, ich hätte im anderen Fach 0 Punkte (eine 6 nach Schulnoten) so käme ich in der Gesamtbewertung auf "ausreichend" und hätte bestanden. Dies hat mir auch eine Mitarbeiterin des Prüfungsamtes per Mail bestätigt. Nun ist das gesamte Punkte- und Notensystem der Hochschule etwas verwirrend, weswegen sie mir eventuell eine falsche Auskunft gegeben hat. Angenommen dem wäre so und ich würde am Ende insgesamt durchfallen, weil die Noten doch anders verrechnet werden: Bestünde dann grundsätzlich die Möglichkeit meine Gesamtnote aufgrund der falschen Aussage der Mitarbeiterin anzufechten bzw erfolgreich Widerspruch einlegen?
Danke!
Sind Aussagen einer Mitarbeiterin des Prüfungsamtes verbindlich?
26. September 2022
Thema abonnieren
Frage vom 26. September 2022 | 13:48
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Aussagen einer Mitarbeiterin des Prüfungsamtes verbindlich?
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.



#1
Antwort vom 26. September 2022 | 15:14
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
Zitat:Im anderen Fach steht die Note noch aus und habe ein schlechtes Gefühl diesbezüglich.
Geht man also davon aus, ich hätte im anderen Fach 0 Punkte (eine 6 nach Schulnoten) so käme ich in der Gesamtbewertung auf "ausreichend" und hätte bestanden. Dies hat mir auch eine Mitarbeiterin des Prüfungsamtes per Mail bestätig
Ob richtig oder falsch: Die Auskunft hat keinerlei Einfluss auf deine Leistung, die hast du ja schon davor erbracht. Was willst du denn da anfechten? Widerspruch kannst du nur gegen die Bewertung deiner Leistung einlegen und auch damit hat die Dame nichts zu tun.
#2
Antwort vom 26. September 2022 | 15:17
Von
Status: Unbeschreiblich (128312 Beiträge, 40965x hilfreich)
ZitatBestünde dann grundsätzlich die Möglichkeit meine Gesamtnote aufgrund der falschen Aussage der Mitarbeiterin anzufechten bzw erfolgreich Widerspruch einlegen? :
Klar.
Um erfolgreich Widerspruch einlegen muss man den ja nur verfassen und fristgerecht zustellen.
Ich vermute aber, dass die Erfolgsaussichten das dem Widerspruch stattgegeben wird, eher marginal sind.
Denn in der Regel sind solche Auskünfte eben nicht verbindlich, aondern alleine die offiziellen Dokumente. Und die Mitarbeiterin darf sich bei solchen Auskünften auch mal irren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Studis" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Oktober 2022 | 16:33
Von
Status: Richter (8768 Beiträge, 1859x hilfreich)
ZitatBestünde dann grundsätzlich die Möglichkeit meine Gesamtnote aufgrund der falschen Aussage der Mitarbeiterin anzufechten bzw erfolgreich Widerspruch einlegen? :
Nein....
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.880
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen