Sind Aussagen einer Mitarbeiterin des Prüfungsamtes verbindlich?

26. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rzerrman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Aussagen einer Mitarbeiterin des Prüfungsamtes verbindlich?

Hallo zusammen!

Ich bin Student und habe 2 Klausuren geschrieben, die gemeinsam bewertet werden. Netterweise hat mir der Dozent in einem Fach bereits inoffiziell mitgeteilt, dass ich 12 Punkte (wäre eine 2 nach Schulnoten) habe. Im anderen Fach steht die Note noch aus und habe ein schlechtes Gefühl diesbezüglich. Geht man also davon aus, ich hätte im anderen Fach 0 Punkte (eine 6 nach Schulnoten) so käme ich in der Gesamtbewertung auf "ausreichend" und hätte bestanden. Dies hat mir auch eine Mitarbeiterin des Prüfungsamtes per Mail bestätigt. Nun ist das gesamte Punkte- und Notensystem der Hochschule etwas verwirrend, weswegen sie mir eventuell eine falsche Auskunft gegeben hat. Angenommen dem wäre so und ich würde am Ende insgesamt durchfallen, weil die Noten doch anders verrechnet werden: Bestünde dann grundsätzlich die Möglichkeit meine Gesamtnote aufgrund der falschen Aussage der Mitarbeiterin anzufechten bzw erfolgreich Widerspruch einlegen?
Danke!

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Im anderen Fach steht die Note noch aus und habe ein schlechtes Gefühl diesbezüglich.

Geht man also davon aus, ich hätte im anderen Fach 0 Punkte (eine 6 nach Schulnoten) so käme ich in der Gesamtbewertung auf "ausreichend" und hätte bestanden. Dies hat mir auch eine Mitarbeiterin des Prüfungsamtes per Mail bestätig


Ob richtig oder falsch: Die Auskunft hat keinerlei Einfluss auf deine Leistung, die hast du ja schon davor erbracht. Was willst du denn da anfechten? Widerspruch kannst du nur gegen die Bewertung deiner Leistung einlegen und auch damit hat die Dame nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Rzerrman):
Bestünde dann grundsätzlich die Möglichkeit meine Gesamtnote aufgrund der falschen Aussage der Mitarbeiterin anzufechten bzw erfolgreich Widerspruch einlegen?

Klar.
Um erfolgreich Widerspruch einlegen muss man den ja nur verfassen und fristgerecht zustellen.

Ich vermute aber, dass die Erfolgsaussichten das dem Widerspruch stattgegeben wird, eher marginal sind.

Denn in der Regel sind solche Auskünfte eben nicht verbindlich, aondern alleine die offiziellen Dokumente. Und die Mitarbeiterin darf sich bei solchen Auskünften auch mal irren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von Rzerrman):
Bestünde dann grundsätzlich die Möglichkeit meine Gesamtnote aufgrund der falschen Aussage der Mitarbeiterin anzufechten bzw erfolgreich Widerspruch einlegen?


Nein....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen