Uni-Onlineklausur soll nicht anerkannt werden

12. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Aletheia
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Uni-Onlineklausur soll nicht anerkannt werden

Hallo,

Grundlage:
Durch das Onlinesemester sind im Studium einige Klausuren Online angeboten, über ein Uni-internes Portal. In den jeweiligen Kursen, in diesem Portal, findet man die Vorlesungsfolien, Seminarfolien etc.
Für das vollständige Bestehen muss man ein Praktikum absolvieren und die Klausur schreiben.

Das Studium ist so eingeteilt, dass man pro Semester in jeweilige Kurse eingeteilt wird um eben die Praktika zu absolvieren und dann im Abschluss des Semesters die Klausur zu schreiben. Bei einigen Kursen ist es Voraussetzung das Praktikum VOR der Klausur zu absolvieren, bei manchen nicht und man kann trotzdem teilnehmen.

Sachlage:
Letztes Semester: Nun konnte man bei einigen Kursen bzw. Fächern an der Onlineklausur teilnehmen (Im Portal Einschreiben etc.), obwohl man dafür nicht offiziell eingeteilt war. Das passende Praktikum dazu macht man dann in dem Semester wo man regulär dafür eingeteilt wird.
Aktuelles Semester: Nun sagt ein Zuständiger eines Fachs, dass die Klausur für die, die nicht offiziell dafür eingeteilt waren nicht anerkannt wird, obwohl es laut Beschreibung keine Voraussetzung war, das Praktikum vorab zu absolvieren. Andere Fächer der selben Uni erkennen es in gleicher Konstellation an. Der Zuständige soll die wohl auch den regulären Teilnehmern kommuniziert haben, dies hat aber nicht alle erreicht und man konnte an dem Klausurtermin trotzdem telnehmen und mitschreiben - so wie ich.

Nun meine Frage:
Das Klausurergebnis steht bis heute mit "bestanden" in dem Uni-Portal, dies soll aber wohl des Verantwortlichen nicht zählen, da ich nicht eingeteilt war. Ist dies überhaupt zulässig? Wenn selbst von externen Unis Leistungen anerkennt werden müssen (Lissabon-Konvention).
Die Klausur wurde rechtens geschrieben und bestanden.

Ich bitte um Rat und wie hier die Rechtslage ist.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128312 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Aletheia):
Das Klausurergebnis steht bis heute mit "bestanden" in dem Uni-Portal, dies soll aber wohl des Verantwortlichen nicht zählen, da ich nicht eingeteilt war. Ist dies überhaupt zulässig?

Ja, das kann zulässig sein.



Zitat (von Aletheia):
Wenn selbst von externen Unis Leistungen anerkennt werden müssen (Lissabon-Konvention).

Es bringt nichts, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, auch wenn beides "Obst" ist ...



Zitat (von Aletheia):
Die Klausur wurde rechtens geschrieben und bestanden.

Liest sich nicht so ... man war gar nicht eingeteilt dafür.



Zitat (von Aletheia):
wie hier die Rechtslage ist.

Das dürfte sich aus der - uns unbekannten - jeweiligen Prüfungsordnung ergeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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