Verlängerung der maximalen Studiendauer wg. Corona?

17. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
AlphonsoDavies19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Verlängerung der maximalen Studiendauer wg. Corona?

Hallo :)

Bekanntlich wurde ja in vielen Bundesländern die individuelle Regelstudienzeit wegen der Pandemie verlängert. Hier in BW z. B. um 3 Semester, wenn man im SS20, WS20/21 und SS21 eingeschrieben war. Dies steht im LHG BW § 29 Absatz 3a.

Eine ähnliche Regelung wurde auch für die Prüfungsfristen getroffen.
In § 32 Absatz 5a steht folgendes:

"Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester. Gleiches gilt für die Frist nach Absatz 5 Satz 4 Halbsatz 2. "

Der am Ende erwähnte Absatz 5 Satz 4 Halbsatz 2 besagt folgendes:

"Die Hochschulen können in ihren Prüfungsordnungen eine Frist festlegen, bis zu der sämtliche nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht sein müssen"

In meiner Prüfungsordnung steht, dass alle Prüfungen innerhalb der "doppelten Regelstudienzeit" (6*2=12 Semester) bestanden werden müssen.

Liege ich richtig in der Annahme, dass ich aufgrund der oben erwähnten Gesetze nicht mehr 12, sondern 12+3=15 Semester Zeit habe, um mein Studium zu beenden?

_______________
PS: Beim meinem Studierendenservice habe ich schon gefragt und leider widersprüchliche Antworten bekommen, deswegen frage ich mal hier nach.

-- Editiert von AlphonsoDavies19 am 17.11.2021 14:23

-- Editiert von AlphonsoDavies19 am 17.11.2021 14:24

-- Editiert von AlphonsoDavies19 am 17.11.2021 14:25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat (von AlphonsoDavies19):
PS: Beim meinem Studierendenservice habe ich schon gefragt und leider widersprüchliche Antworten bekommen, deswegen frage ich mal hier nach.


Willst du tatsächlich hier im Forum auf die Meinung unbekannter Dritter bauen?

Diese Frage solltest du der Schule schriftlich stellen und eine schriftliche Antwort fordern - genau auf die Frage
"Liege ich richtig in der Annahme, dass ich aufgrund der oben erwähnten Gesetze nicht mehr 12, sondern 12+3=15 Semester Zeit habe - also bis xx.yy.zz, um mein Studium zu beenden?"

-- Editiert von HeHe am 17.11.2021 15:59

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlphonsoDavies19
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein ich will nicht komplett auf Meinung Dritter aufbauen, sondern nur die Einschätzung und ein paar Tipps von anderen (eventuell erfahrenen) Leuten erfahren.

Deswegen auch danke für deinen Tipp mit der schriftlichen Anfrage, das werde ich definitiv machen.
Bist du auch Student?
Wenn ja, weißt du, an welche Person ich das am besten adressiere? Den Rektor persönlich?

Studienberatung kann ich vergessen, die habe ich schon gefragt und widersprüchliche Antworten bekommen.

-- Editiert von AlphonsoDavies19 am 17.11.2021 19:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Nein, ich bin kein Student.

Handelt es sich um eine staatliche oder private Hochschule? Welche ist es denn in BW?

0x Hilfreiche Antwort

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