hallo zusammen!
es geht um eine hausarbeit mit folgenden Problemen:
A hat bei B ein Hotelzimmer reserviert! B hat die Reservierung angenommen, obwohl die Annahmefrist schon abgelaufen war. Als A anreist, hat B das Zimmer an eine andere Person vermietet. A muss in ein anderes Hotel und zahlt dort aber für ein Zimmer gleichen Standards 100 Euro mehr.
Bevor der Urlaub überhaupt los geht will die Tochter T noch Skier haben. A und T gehen deshalb in einen Laden der auch gebrauchte Skier verkauft. Beim Einstellen der Bindung -der Kaufentschluß ist noch nicht gefasst - beschädigt ein Angestellte die Jacke der T.
Da der Chef des Ladens nicht da ist, beschließt A sich erst nach dem Urlaub darum zu kümmern.
Im Urlaub bricht der linke Ski auf Grund eines Materialfehlers. Wieder zu hause angekommen, begibt sich A zu dem Laden und fordert sowohl Schadensersatz für die kaputte Jacke der T als auch den Kaufpreis für die Skier. Der Chef des Ladens bietet ihr lediglich gleichwertige Ski einer anderen Marke an. Diese nimmt A aber nicht an. Der Chef sagt auch er habe von dem Materialfehler nichts gewusst, dies lässt sich auch beweisen. Auch B will nicht zahlen für die entstanden Mehrkosten.
BITTE HINWEISE UND GROBE RICHTLINIEN
BITTE HINWEISE AUF VERDECKTE FALLEN
danke
ZIVILRECHTSHAUSARBEIT DRINGEND HILFE GESUCHT
26. Februar 2003
Thema abonnieren
Frage vom 26. Februar 2003 | 20:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ZIVILRECHTSHAUSARBEIT DRINGEND HILFE GESUCHT
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#1
Antwort vom 17. März 2003 | 11:56
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 4x hilfreich)
Na komm, so schwer ist das doch wirklich nicht!
Zu Absatz eins:
Problematisiert werden muß hier wohl das Zustandekommen von Verträgen; schau mal in §150 Abs. 1. Ferner verlangt A auch Schadensersatz statt der Leistung - der das Bestehen eines Schuldverhältnisses voraussetzt.
Zu Absatz zwei:
Gesetzliche Schuldverhältnisse sind hier angesagt. Einmal cic (§311 Abs. 2) und unerlaubte Handlung. Da es sich um einen Angestellten handelt, kommt noch §278 und §831 in Frage.
Zu Absatz drei:
"Kaufpreis für die Skier" - damit könnte der Rücktritt gemeint sein, aber auch Schadensersatz statt der gesamten (!) Leistung.
Ferner kommt noch ein wenig §§164 ff. hinzu.
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