ZIVILRECHTSHAUSARBEIT DRINGEND HILFE GESUCHT

26. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Johnny
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ZIVILRECHTSHAUSARBEIT DRINGEND HILFE GESUCHT

hallo zusammen!

es geht um eine hausarbeit mit folgenden Problemen:

A hat bei B ein Hotelzimmer reserviert! B hat die Reservierung angenommen, obwohl die Annahmefrist schon abgelaufen war. Als A anreist, hat B das Zimmer an eine andere Person vermietet. A muss in ein anderes Hotel und zahlt dort aber für ein Zimmer gleichen Standards 100 Euro mehr.

Bevor der Urlaub überhaupt los geht will die Tochter T noch Skier haben. A und T gehen deshalb in einen Laden der auch gebrauchte Skier verkauft. Beim Einstellen der Bindung -der Kaufentschluß ist noch nicht gefasst - beschädigt ein Angestellte die Jacke der T.
Da der Chef des Ladens nicht da ist, beschließt A sich erst nach dem Urlaub darum zu kümmern.

Im Urlaub bricht der linke Ski auf Grund eines Materialfehlers. Wieder zu hause angekommen, begibt sich A zu dem Laden und fordert sowohl Schadensersatz für die kaputte Jacke der T als auch den Kaufpreis für die Skier. Der Chef des Ladens bietet ihr lediglich gleichwertige Ski einer anderen Marke an. Diese nimmt A aber nicht an. Der Chef sagt auch er habe von dem Materialfehler nichts gewusst, dies lässt sich auch beweisen. Auch B will nicht zahlen für die entstanden Mehrkosten.

BITTE HINWEISE UND GROBE RICHTLINIEN

BITTE HINWEISE AUF VERDECKTE FALLEN

danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Na komm, so schwer ist das doch wirklich nicht! ;)

Zu Absatz eins:
Problematisiert werden muß hier wohl das Zustandekommen von Verträgen; schau mal in §150 Abs. 1. Ferner verlangt A auch Schadensersatz statt der Leistung - der das Bestehen eines Schuldverhältnisses voraussetzt.

Zu Absatz zwei:
Gesetzliche Schuldverhältnisse sind hier angesagt. Einmal cic (§311 Abs. 2) und unerlaubte Handlung. Da es sich um einen Angestellten handelt, kommt noch §278 und §831 in Frage.

Zu Absatz drei:
"Kaufpreis für die Skier" - damit könnte der Rücktritt gemeint sein, aber auch Schadensersatz statt der gesamten (!) Leistung.

Ferner kommt noch ein wenig §§164 ff. hinzu.

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