Folgender Fall:
T schlägt O nieder, stiehlt ihm dann die Autoschlüssel und fährt mit dessen Auto weg, um es auf einem Schrottplatz vor der Schrottpresse abzustellen. Hier liegt Diebstahl am Suto vor. Am nächsten Tag entfernt der Arbeiter des Schrottplatzes das Autoradio und schrottet das Auto, ohne zu bemerken, dass noch die Kfz-Kennzeichen am Auto sind. Autos mit Kennzeichen dürfen nicht geschrottet werden, laut Sachverhalt jedenfalls.
Hier hab ich ein Problem mit dem Diebstahl am Radio. Denn wer hat Gewahrsam? Der schrottplatzinhaber oder der Arbeiter? Der T hat durch Ablstellen des Autos auf dem Paltz seinen Gewahrsam freiwillig aufgegeben.
Wie hat sich also A strafbar gemacht?
Danke schon mal im voraus für etwaige Gedankenanstöße
Wiebke
wer hat den Gewahrsam und liegt Diebstahl vor?
14. September 2004
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Frage vom 14. September 2004 | 15:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
wer hat den Gewahrsam und liegt Diebstahl vor?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2004 | 18:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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