Amtswillkür, Amtsmissbrauch und Behördenwillkür

15. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
Snoopy1964
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtswillkür, Amtsmissbrauch und Behördenwillkür

Es handelt sich hier um vorsätzliche Amtswillkür und Amtsmissbrauch. Fachlich und Amtlich anerkannte Sachkundenachweise werden vom Amt nicht anerkannt, Es werden Verstöße gegen den Datenschutz nicht weiter verfolgt, öffentlich genannte Äußerungen - das diese ....... station nie öffnen wird und ich alles dafür tue das zu verhindern von einem Amt...... sorgt schon mehr als nur für ein Kopfschütteln. Das schlimme ist aber, das eine Landrätin schützend ihre Hand drüber hält und lieber eine Schadensersatzklage von zwischen 250.000 - 500.00 € anstrebt - weil es ist ja nicht Ihr Geld und sie will sowieso nicht nochmal antreten... das alles kostet einem jungen Unternehmen jeden Cent und kein ANWALT will helfen.

daher hier mein AUFRUF - welcher ANWALT hat MUT und TRAUTE sich mit einem Amt und ggf. mit einem Ministerium anzulegen??? Honorar wäre eine Erfolgsprämie von 25% des ausgehandelten Schadensersatz oder der Vergleichssumme. Vorarbeit von einem anderen Anwalt ist schon vorhanden...

-- Editiert von Moderator topic am 15. Dezember 2025 23:41

-- Thema wurde verschoben am 15. Dezember 2025 23:41




1 Antwort
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#1
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von Snoopy1964):
Fachlich und Amtlich anerkannte Sachkundenachweise werden vom Amt nicht anerkannt,

Wie kommt es zu dem Widerspruch?

Zitat (von Snoopy1964):
kein ANWALT will helfen

Zitat (von Snoopy1964):
Vorarbeit von einem anderen Anwalt ist schon vorhanden...

Auch hier ein Widerspruch.
Warum macht der Anwalt nicht weiter?

Zitat (von Snoopy1964):
Honorar wäre eine Erfolgsprämie von 25% des ausgehandelten Schadensersatz oder der Vergleichssumme.

Soll das ein Audruck dafür sein das man dem Anwalt keine 20000 EUR als Vorschuss leisten kann? Dann ist klar weshalb kein Anwalt das mandat übernehmen will.
Die Sätze für ein Anwaltshonorar in Deutschland sind gesetzlich geregelt. Erfolgsabhängige Vergütung ist nicht vorgesehen. Ausnahmen gibt es für Personen, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse sonst ihre Rechte nicht geltend machen könnten.

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Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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