Hallo,
Herr A war stationär im Krankenhaus untergebracht zwecks einer Untersuchung .
Auf dem Weg zu seinem Zimmer ,stolperte er über ein querliegendes Staubsaugerkabel im Flur der Reinigungsfirma,die da grad tätig war.
...die Folgen waren eine Muskelzerrung und Schulterluxation , die demnächst operativ behandelt werden muß .
Nun steht die Frage : Schmerzensgeld -Anspruch , aber dieses wird ja meist mit Verkehtsunfällen in Verbindung gebracht !
wer wäre in diesem Fall verantwortlich ..... das KH oder das Sub-Unternehmen ( Reinigungsfirma ) bzw. welches Rechtsgebiet müßte der Anwalt vertreten mit ?
danke und Gruß
Anwalt ....welches Rechtsgebiet ?
14. Dezember 2019
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Frage vom 14. Dezember 2019 | 11:43
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 4x hilfreich)
Anwalt ....welches Rechtsgebiet ?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2019 | 21:49
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Frage betrifft das Rechtsgebiet Zivilrecht, speziell das Verkehrssicherungsrecht. Anspruchsgegner ist in erster Linie das Reinigungsunternehmen, aber auch das Krankenhaus, wenn es nicht beweisen kann, dass es das Reinigungsunternehmen sorgfältig ausgewählt, überwacht und kontrolliert hat.
Gern übernehme ich das Mandat. Bitte wenden Sie sich an mich per e-mail: anwalt@ra-vasel.de
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
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