Anwaltsuche - Üble Nachrede

6. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Roger0815
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)
Anwaltsuche - Üble Nachrede

Hallo zusammenm,

ich suche einen Anwalt, der sich in diesem Bereich "wirklich" auskennt: Üble Nachrede.

Am liebsten ist mir jemand aus meiner Nähe. Ich weiß aber nicht, woran ich einen geeigneten Anwalt erkenne bzw. in welchem Fachbereich er seinen Tätigkeitsschwerpunkt haben sollte.
Kann mir hierzu jemand Tipps geben ?

Vielen Dank
Roland




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

das ist in der Tat schwierig, da den richtigen Kollegen zu finden. Aus meinem Bekanntenkreis waren das stets auch im Strafrecht tätige Kollegen, die dann auch recht fähig waren. Vorstellen kann ich mir aber auch Kollegen mit arbeitsrechtlichem Hintergrund, da auch arbeitsrechtliche Abmahnungen ähnlich funktionieren.
Fragen Sie einfach direkt vor der Vereinbarung eines Termins, ob der Kollege sich mit Abmahnungen im Bereich der Verletzung von Persönlichkeitsrechten auskennt oder nicht.
Kollegen, die im wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesen unterwegs sind, mochten derlei Fälle gar nicht übernehmen, da es hier eben auf die Argumentation der Verletzung von Persönlichkeitsrechten ankommt und nicht auf den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Zu Kolegen in Ihrer Nähe kann indes keine Aussage treffen, da Sie nicht veraten haben, was in Ihrer Nähe wäre.
Mit freundlichen Grüßen
RA A. Wehle /Aachen

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#2
 Von 
Roger0815
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Da ich nicht angenommern habe, dass hier jemand aus meiner Region liest/schreibt, habe ich mir den Hinweis gespart: Ich wohne zwischen Köln und Bonn

Der Tipp zum Arbeitsrecht bzw. Strafrecht ist allerdings hilfreich.
Es handelt sich um üble Nachrede, die von Dritten gebenüber meinem Arbeitgeber im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit schriftlich geäußert wurde. Der Tatbestand ist daher unstrittig. Allerdings ist mein Arbeitgeber leider nicht gewillt/fähig, den Vorwurf "unbürokratisch" zurückzuweisen und damit aus der Welt zu schaffen.
Würde ich diese üble Nachrede unwidersprochen lassen, dürfte der Vorwurf ja beliebig wiederhiolt werden.

Gedacht habe ich an eine "Unterlassungserklärung", die vom Dritten abzugeben wäre. Wäre das richtig?

VG Roland


-- Editiert von Roger0815 am 06.04.2022 16:53

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