Dringende Unterstützung wegen gehacktem gewerblichen Social Media Account

19. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Chelore
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 11x hilfreich)
Dringende Unterstützung wegen gehacktem gewerblichen Social Media Account

Ich wende mich an Sie, da ich dringend rechtlichen Beistand benötige.

Ich habe vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet. Ich stehe noch ganz am Anfang und habe bisher noch nichts verkauft. Meine Social-Media-Präsenz sieht aufgrund meiner Bemühungen, online Fuß zu fassen, möglicherweise größer aus, als sie tatsächlich ist.Leider wurde mein Social-Media-Account gehackt, und es scheint, dass der Hacker meinen Account für den Verkauf von Betäubungsmitteln (BTM) missbraucht hat. Dies stellt nicht nur eine erhebliche Bedrohung für mein Geschäft, sondern auch für meine persönliche Integrität dar. Da ich keinerlei Erfahrung mit solchen Situationen habe und erst neu im Geschäft bin, bin ich verständlicherweise sehr besorgt.Mir wurde ein Angebot gemacht, das Problem für 800 Euro zu lösen. Diese Summe übersteigt jedoch bei weitem meine derzeitigen finanziellen Möglichkeiten. Ich kann mir dies nicht leisten und hoffe, dass Sie mir in dieser Angelegenheit rechtlich zur Seite stehen können. Ich befürchte ernsthafte Konsequenzen, sollte dieses Problem nicht umgehend gelöst werden.Ich bitte Sie daher dringend um Unterstützung und hoffe, dass Sie mir zeitnah helfen können, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Ehrlich gesagt, stecke ich wirklich in der Klemme, und ich würde dem Anwalt, der mir menschlich und rechtlich zur Seite steht, meine vollste Loyalität versichern. Wie man sieht, hat mein Gewerbe Potenzial, und ich werde die Hand, die mir jetzt hilft, definitiv nicht vergessen. Wer mir kostengünstig zur Seite steht, soll keinen Schaden daran erleiden. Es muss jedoch schnell gehen, da Gefahr im Verzug besteht.

Ich hoffe wirklich, dass mir ein seröser Anwalt in dieser schwierigen Lage helfen kannen, damit ich wieder aufatmen und mein Geschäft in die richtigen Bahnen lenken kann.

Ehrlich gesagt ich bin völlig verzweifelt und das wird gerade leider von den Anwälten die ich angerufen habe ausgenutzt

Ich weiss das es da draußen aber noch gute Menschen gibt... Diese suche ich gerade!

Anzeige bei der Polizei ist gestellt. Kripo kümmert sich drum! Denn es geht um Hanf!

Danke fürs lesen



-- Editiert von Moderator topic am 19. August 2024 12:55

-- Thema wurde verschoben am 19. August 2024 12:55

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124045 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von Chelore):
Diese Summe übersteigt jedoch bei weitem meine derzeitigen finanziellen Möglichkeiten. Ich kann mir dies nicht leisten und hoffe, dass Sie mir in dieser Angelegenheit rechtlich zur Seite stehen können.

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.
Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Zitat (von Chelore):
Mir wurde ein Angebot gemacht, das Problem für 800 Euro zu lösen. Diese Summe übersteigt jedoch bei weitem meine derzeitigen finanziellen Möglichkeiten.

Dann wird man vermutlich auch kein Geld haben, einen Anwalt angemessen zu bezahlen?
Denn Anwälte sind bei der Vergütung an das RVG gebunden, dürfen in solchen Fällen also nicht kostenfrei arbeiten. Ob sich jemand auf Ratenzahlung einlassen würde ... müsste man den jeweiligen Anwalt fragen. Allerdings sind Mandanten die nach Ratenzahlung fragen in der Regel nicht sonderlich beliebt.



Zitat (von Chelore):
das wird gerade leider von den Anwälten die ich angerufen habe ausgenutzt

Nun, das man ein auskömmliches Einkommen anstrebt, ist der Lauf der Wirtschaft. Man wird seine eigenen Leitungen ja auch nicht verschenken wollen?



Hat man denn noch Zugriff auf den Account?
Falls nicht, hat man schon die vom Plattformbetreiber vorgesehene Prozeduren zur Wiedererlangung des Accounts vollzogen? Und wenn ja, was war das Ergebnis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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