Anwalt gesucht!
Kurze Fallbeschreibung: Ich, Deutscher,habe vor ca. 8 Monaten eine Drittstaatangehörige geheiratet.Antrag auf FZF wurde vor ca: 7 Monaten gestellt.Erteilungsvoraussetzungen inkl. Sprachnachweis liegen vor, alle erforderlichen Unterlagen +Urkunden wurden eingereicht.3 Aufenthalte diese Jahr bei meiner Frau im Herkunftsland,ca 120 Tage .Gemeinsame Wohnung in ihrem Herkunftsland,große traditionelle Hochzeitsfeier mit ca 100 Personen,alles auf Video,Fotoalbum,sie= erste Beziehung in ihrem Leben ,ich=einmal verheiratet +seit vielen Jahren gesch.,gemeinsame Sprache französisch,sie=Muttersprache,ich=Romanistikstudium,ebenso Muttersprachniveau,whattsapp= ca 100h,täglich ca 1-2h Gespräch,Vermögenssituation ok,ich=ca 1 Mio Immobilienb. +ca 100k Bankguthaben,sie=nada,denke das genügt vorerst.Aber: ich 63,sie 30, ABH verweigert Zustimmung da Scheineheverdacht.Welcher Anwalt wagt es? Kontakt über Forum
-- Editiert von luta08 am 14.11.2019 18:22
-- Editiert von Moderator am 22.11.2019 19:22
-- Thema wurde verschoben am 22.11.2019 19:22
Familiennachzug von Drittstaatangehöriger nach D.
Notfall?
Notfall?
Es gibt doch *Anwaltssuche* oder *Frag-einen-Anwalt-de*ZitatWelcher Anwalt wagt es? Kontakt über Forum :
Wozu im Forum fragen, wenn ein RA helfen soll?
Vielleicht verrätst Du uns zunächst einmal um welches Land es sich handelt, welche Staatsangehörigkeit Deine Frau besitzt? Denn das spielt möglicherweise eine Rolle bei der langen Dauer bis zum Erhalt des Einreisevisums.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich kann leider keinen Zusammenhang erkennen zwischen Herkunftsland und Dauer des Visumverfahrens.Soweit ich weiß, sind die Verfahren weitgehend einheitlich.Ich möchte noch einige Zusatzinformationen hinzufügen: Ich wurde zur Befragung von der ABH vorgeladen. Insgesamt wurde mir ein Fragenkatalog von 86 Fragen vorgelegt. Darunter waren auch folgende 4 Fragen: wie ist mein Familienname, wie lauten meine Vornamen, wie heisst meine Mutter mit Vornamen ( ich lebe seit vielen Jahren mit ihr zusammen), wie lautet meine Wohnadresse. Ich habe alle 4 Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Ich hatte ja auch meinen Personalausweis zur Not dabei. Ein Bekannter, der viele Jahre in der geschlossenen Psychiatrie gearbeitet hat versicherte mir,dass diese Fragen bei sehr schweren Fällen auch den Neuankömmlingen in der Geschlossenen gestellt werden. Meine Sorge ist jetzt, hier wurden durch ein unerklärliches Versehen die in der geschlossenen Psychiatrie verwendeten Aufnahmeformulare mit den bei Scheineheverdacht gebräuchlichen Fragekatalogen verwechselt. Kann das überhaupt möglich sein? Ich versichere nochmals, ich war bei der Ausländerbehörde und nicht im Bezirksklinikum,denn das befindet sich ganz woanders in unserer Stadt. Möglicherweise bin ich ja im falschen Forum hier, wahrscheinlich sollte ich mein Problem in einem Psychiatrieforum einstellen.
Such Dir einen Anwalt ... wenn Du doch so vermögend bist.
Den gibt es aber häufig.ZitatIch kann leider keinen Zusammenhang erkennen zwischen Herkunftsland und Dauer des Visumverfahrens. :
Ja, das wird durchaus so sein. Das sagt nichts zur Dauer aus.Zitatsind die Verfahren weitgehend einheitlich. :
Da es um sehr spezielle Probleme geht, empfehle ich dir, doch einen Anwalt zu beauftragen.
Das hat niemand angezweifelt .ZitatIch versichere nochmals, ich war bei der Ausländerbehörde :
Hier schreibst du in einem Laienforum, es ist ein Diskussionsforum zu rechtlichen Fragen. Allerdings nicht zu psychiatrischen Fragen.
Viel Glück.
ZitatIch kann leider keinen Zusammenhang erkennen zwischen Herkunftsland und Dauer des Visumverfahrens. :
Bei einem Herkunftsland mit unsicheren Urkundenwesen kann es durchaus notwendig sein, eine vertrauensanwaltliche Prüfung der Urkunden durchzuführen was dann logischerweise auch zu einer längeren Verfahrensdauer führt. Insofern wäre es schon wichtig zu wissen, um welches Herkunftsland oder welche Staatsangehörigkeit es sich handelt. Dann könnte man auch genauere Hinweise geben, mit welcher Verfahrensdauer zu rechnen ist.
Das darf die ABH tun. Die ABH hat auch ganz sicher nicht den Fragenkatalog *verwechselt*.ZitatInsgesamt wurde mir ein Fragenkatalog von 86 Fragen vorgelegt. :
zumindest diese ist unbegründet.ZitatMeine Sorge ist jetzt, :
ZitatInsgesamt wurde mir ein Fragenkatalog von 86 Fragen vorgelegt. Darunter waren auch folgende 4 Fragen: wie ist mein Familienname, wie lauten meine Vornamen, wie heisst meine Mutter mit Vornamen ( ich lebe seit vielen Jahren mit ihr zusammen), wie lautet meine Wohnadresse. Ich habe alle 4 Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Ich hatte ja auch meinen Personalausweis zur Not dabei. :
Um die Verwirrung hinsichtlich einiger Fragen im Fragenkatalog aufzulösen: Hier geht es natürlich nicht darum, ob der Befragte selber seine Vornamen und die seiner Mutter kennt.
Bei einer gleichzeitigen Befragung von Eheleuten sollen die Antworten abgeglichen werden. Wenn die Ehefrau z.B. gefragt wird, wie der Vorname ihrer Schwiegermutter lautet, wird ihre Antwort mit den Angaben des Ehemanns zum Vornamen seiner Mutter abgeglichen. So einfach ist das. Woher sollten die Sachbearbeiter bei Botschaft und ABH schließlich sonst wissen, was sie von den Antworten zu halten haben? Die Zwangseinweisung droht hier also nicht.
-- Editiert von Felicite am 15.11.2019 20:17
Hallo Felicite , da bin ich aber zutiefst beruhigt , dass mir die Zwangseinweisung (zumindest vorläufig) nicht bevorsteht. Was allerdings die Sachbearbeiterin der ABH anbetrifft, herrscht bei mir nach wie vor tiefe Verunsicherung vor. Nach dem Ausdruck des beantworteten Fragebogens war zunächst wegen unzähliger Rechtschreibfehler eine größere Korrekturmaßnahme fällig. Dass die Sachbearbeiterin möglicherweise eine Lese-und Rechtschreibschwäche hat, war mir bereits aus dem laufenden Schriftwechsel bekannt. Jedenfalls dürfte die Sachbearbeiterin bei der Beurteilung und tieferen Deutung meiner Antworten möglicherweise an ihre intellektuellen Grenzen stoßen, ausgenommen natürlich die von mir im Beitrag vom 15.11. genannten 4 Fragen.
Zum Glück ist die Mitarbeiterin ja nicht allein in der Behörde. uU leidet sie nicht an einer LRS, sondern ist deutsche Staatsbürgerin mit Migrationshintergrund?Zitatherrscht bei mir nach wie vor tiefe Verunsicherung vor. :
Und?
Schon Anwalt angefragt?
Oder zumindest Widerspruch in bestem Deutsch erhoben?ZitatABH verweigert Zustimmung :
Hallo Anami,ja, sie ist deutsche Staatsbürgerin ohne Migrationshintergrund, aber viel schlimmer, sie kommt aus dem tiefsten bayrischen Wald und alle Sachbearbeiter dieser ABH leiden an Legasthenie, darum fällt es hier nicht sonderlich auf. Widerspruch kann noch nicht eingelegt werden mangels Bescheid. Der sollte dann wirklich in korrektem Deutsch abgefasst sein, da das VG Berlin hierfür zuständig ist.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen