Mandat Hausverbot (große deutsche Supermarktkette/Franchiser)zu vergeben,

20. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb544148-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mandat Hausverbot (große deutsche Supermarktkette/Franchiser)zu vergeben,

Guten Tag! Ich habe ein willkürliches Hausverbot erhalten. Die Marktzentrale kann, bzw. will nicht helfen, da der Inhaber eigenständiger Kaufmann ist und auf Nachfrage durch den Verantwortlichen, der Inhaber den genauen Grund nicht nennen wollte. Kann er auch nicht. Es gibt keinen Nachvollziehbaren, außer Willkür.

Die eigentlichen Gründe sind tiefgründiger. In der Vergangenheit habe ich den einen oder anderen Mißstand in freundlicher Form versucht mitzuteilen und um Abstellung gebeten. Dabei handelt es sich um typische Probleme, welch ein jedem Supermarkt vorhanden sind.

Da wir hier in einer kleinen Gemeinde wohnen, ist ein einfaches Ausweichen auf einen anderen Markt/Discounter nicht ohne Nachteile für mich möglich. Weiterhin habe ich hier noch 30 Jahre zu leben....... Somit ist kein "drüber hinwegsehen" möglich, sondern das Hausverbot muss leider durch einen Anwalt aus der wlet geschaffen werden.

Rechtsschutz wurde beantragt und genehmigt inkl. möglichen Gerichtsverfahren.

Wäre nett, wenn sich ein empathischer Anwalt mit dem Fall auseinandersetzen würde. Das zugeständige Amtsgericht wäre in Schleswig-Hosltein, jedoch kann auch jeder nadere Anwalt das Mandat annehmen. Die Gegenseite wird sowieso einknicken, so daß normalerweise kein Gerichtsverfahren notwendig ist.

Die Rechtsprechung zu Hausverboten im Supermarkt ist klar: Wer sein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr" öffnet, der muss auch das „allgemeine Publikum" zulassen. Mit dieser Betrachtung ist die Logik aus Hamburg geradezu bestechend und es begegnet auch mit Blick auf die Gleichbehandlung dann keinen Bedenken mehr, wenn jeder der nicht mehr unter das „allgemeine Publikum" fällt durchaus mit einem Hausverbot belegt werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass der Inhaber eben nicht willkürlich einzelne Personen – nur weil ihm ihre Nase nicht gefällt – mit einem Hausverbot drohen kann. Dabei ist noch einmal ausdrücklich auf den §19 AGG hinzuweisen und das damit verbundene (kostenträchtige) Risiko, wenn man leichtfertig auf Grund bestimmter Kriterien Menschen darin hindert oder ihnen zumindest erschwert, Verträge abzuschliessen, während man es anderen problemlos ermöglicht (und es sogar wünscht).

Danke.

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1 Antwort
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#1
 Von 
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gern übernehme ich das Mandat. Bitte übersenden Sie mir Namen und Anschriften der Beteiligten und etwaige Schriftstücke per e-mail an anwalt@ra-vasel.de!

--

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Vasel
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstr. 80
37083 Göttingen
Tel. 0551/43600
Mobil 0170/4669331
Fax 0551/43620

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